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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Korruptionserlass<br />

teilweise umgesetzt<br />

Technischen Dienst<br />

des Rechnungsprüfungsamts<br />

nutzen<br />

Kommunale Gesellschaften privaten Rechts und Bürgschaften<br />

gen, die Erhebung von Gebühren, die Gewährung öffentlicher Mittel und Kontrolltätigkeiten<br />

sind erfahrungsgemäß mehr als andere Bereiche von Korruption bedroht. Der<br />

Korruptionserlass des Landes Hessen82 ist Grundlage der Prüfung der Konzepte und<br />

Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung. Neben einer rechtskonformen Vergaberichtlinie<br />

für die Verwaltung, die gesondert zu erlassen ist, gehören personalwirtschaftliche<br />

Regelungen zu einer sinnvollen Korruptionsvorsorge.<br />

Vier Kommunen setzten als Ergebnis der Prüfung den Korruptionserlass des Hessischen<br />

Innenministeriums vollständig um83 . Ein weitergehendes Merkblatt hatte der<br />

Main-Kinzig-Kreis den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Es wurde in Flörsbachtal<br />

verwendet. In 18 Kommunen84 gab es eine Vergaberichtlinie. Keine Gemeinde blieb<br />

untätig.<br />

Kleinen Gemeinden fällt es schwer, umfangreiche und anspruchsvolle Ausschreibungen<br />

ordnungsgemäß umzusetzen: Ein eigenes Bauamt ist in der Regel nicht vorhanden,<br />

Maßnahmen wie die Trennung von Bauüberwachung und –abnahme sind personell<br />

nicht möglich. Gemeinden beauftragen über lange Zeit das gleiche Ingenieurbüro<br />

mit der Maßnahmenplanung, da dieses die örtlichen Gegebenheiten (Bodenbeschaffenheit,<br />

frühere Maßnahmen und Ähnliches) gut kennt. Um dennoch Korruption zu<br />

verhindern, hat Siegbach eine gute Lösung gefunden: Ausschreibungen werden<br />

grundsätzlich mit der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf abgestimmt, der<br />

technische Dienst prüft die einzelnen Maßnahmen begleitend und umfassend. Die<br />

Inanspruchnahme des technischen Dienstes der Rechnungsprüfungsämter ist den<br />

Gemeinden trotz der entstehenden Kosten zu empfehlen, da sie so Korruption wirksam<br />

vorbeugen können.<br />

6.18 Kommunale Gesellschaften privaten Rechts und Bürgschaften<br />

Wesentliche Ausgliederungen kommunaler Aufgaben in Gesellschaften privater<br />

Rechtsform lagen nur in einem Fall vor: Steffenberg hatte die Gemeindewerke als<br />

Eigengesellschaft in privater Rechtsform gegründet.<br />

Bürgschaften beliefen sich auf Bruchteile des Haushaltsvolumens. Die notwendigen<br />

Genehmigungen lagen vor. Bei der Prüfung fiel allerdings auf, dass die Gemeinde<br />

Niederdorfelden Bürgschaften für ihre Vereine im Umfang von 5,5 Millionen € eingegangen<br />

war, was dem Verwaltungshaushalt eines Jahres entsprach.<br />

6.19 Rechtmäßigkeitsprüfung<br />

Die Rechtmäßigkeit der Aufwendungen für Verfügungsmittel, Reisekosten, Dienstfahrzeuge<br />

und Repräsentationszwecke wurde geprüft.<br />

Insgesamt waren die geprüften Beträge gering: Die Verfügungsmittel bewegten sich<br />

im Prüfungszeitraum zwischen 0 € in Hesseneck in den Jahren 2002 und 2003 und<br />

2.557 € in Ronneburg im Jahr 2001, die Repräsentationsausgaben zwischen 0 € in<br />

Friedewald im Jahr 2000 und 9.044 € in Ottrau im Jahr 2001.<br />

Durchgängig wurden keine Mängel festgestellt.<br />

Da in den Repräsentationsaufwendungen und den Verfügungsmitteln des Bürgermeisters<br />

häufig Zahlungen an Vereine enthalten sind, wird der Umfang der von den Gemeinden<br />

geleisteten direkten Vereinsförderung nicht transparent. Daher empfiehlt es<br />

sich, wie in Ottrau, für die Vereinsförderung gesonderte Haushaltsstellen zu bilden.<br />

Hier wurden ab dem Haushaltsjahr 2004 in der Haushaltsstelle 5500.5700 „Sachkosten<br />

für die Vereins- und Sportlerehrungen" und unter der Haushaltsstelle 5500.7000<br />

82 StAnz. 1998, Seite 1432 und StAnz. 1999, Seite 190<br />

83 Allendorf (Lumda), Angelburg, Münchhausen und Schwarzenborn<br />

84 Abtsteinach, Angelburg, Bischoffen, Flörsbachtal, Friedewald, Fronhausen, Gemünden (Felda), Hirzenhain,<br />

Jesberg, Münchhausen, Rasdorf, Philippsthal (Werra), Ronneburg, Rothenberg, Sensbachtal, Siegbach,<br />

Steffenberg und Wohratal<br />

52 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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