Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Einhundertsiebte Prüfung „Haushaltsstruktur <strong>2006</strong>: Landeswohlfahrtsverband“<br />
• Teilstationär: 14.199 € je Fall<br />
• Betreutes Wohnen (inkl. Kostenerstattung an örtliche Träger): 10.552 €<br />
Somit lagen die jährlichen Ausgaben für einen Platz im Betreuten Wohnen durchschnittlich<br />
knapp 28.000 € unterhalb der Ausgaben für einen vollstationären Fall.<br />
In der Kriegsopferfürsorge wurden im Jahr 2005 insgesamt 47,4 Millionen € ausgegeben.<br />
Davon entfielen 17,5 Millionen € auf Leistungen, für die die örtlichen Träger zuständig<br />
waren und die weiterhin von den örtlichen Trägern finanziert wurden. Der<br />
Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Träger trug die restlichen<br />
29,9 Millionen €.<br />
Die Fallzahlen in der Kriegsopferfürsorge waren rückläufig. Im Jahr 2002 wurden<br />
14.270 Geschäftsvorfälle für den überörtlichen Zuständigkeitsbereich dokumentiert.<br />
Im Jahr 2005 wurden 11.674 Geschäftsvorfälle dokumentiert, dies war ein Rückgang<br />
von rund 18 Prozent.<br />
Vor dem Hintergrund der sinkenden Fallzahlen haben eine Reihe von hessischen<br />
Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten ihre Aufgaben an den Landeswohlfahrtsverband<br />
Hessen übertragen. Das Spezialwissen wurde somit zentral<br />
gebündelt.<br />
11.11 Zukunftsfähigkeit als überörtlicher Träger der Sozialhilfe und der<br />
Kriegsopferfürsorge<br />
Die Zukunftsfähigkeit des Landeswohlfahrtsverbands Hessen als überörtlicher Träger<br />
der Sozialhilfe und Hauptfürsorgestelle muss unter zwei Aspekten betrachtet werden:<br />
• der Aufgabenerfüllung und<br />
• der Aufgabenfinanzierung<br />
Wie die Ansichten Ansicht 185 und Ansicht 186 zeigen, hat der Landeswohlfahrtsverband<br />
Hessen das Betreute Wohnen bereits in den Jahren 2002 bis 2005 ausgebaut. Er<br />
hat am 17. Dezember 2003/13. Juli 2004 mit dem Hessischen Sozialministerium, dem<br />
Hessischen Landkreistag und dem Hessischen Städtetag eine „Vereinbarung über die<br />
Zuständigkeit, die Finanzierung und den landesweit gleichmäßigen Ausbau von<br />
Angeboten im Bereich des Betreuten Wohnens für behinderte Menschen im Lande<br />
Hessen bis zum 31. Dezember 2008“ getroffen, nach der er bis zum Jahr 2009 für den<br />
Ausbau des Betreuten Wohnens zuständig ist.<br />
Der Ausbau des Betreuten Wohnens ist der geeignete Weg, die Ausgaben in der Sozialhilfe<br />
zu senken. Ein Platz im Betreuten Wohnen kostete im Jahr 2005 durchschnittlich<br />
rund 10.500 €. Ein vollstationärer Platz in einer Einrichtung hingegen kostete<br />
durchschnittlich rund 38.000 €. Bereits jetzt prüfen die Zielgruppenmanagements in<br />
der Sozialhilfe die Eignung stationär untergebrachter Menschen für das Betreute Wohnen.<br />
Im Jahr 2005 gab es rund 15.250 vollstationäre Unterbringungen und rund 7.900<br />
Plätze im Betreuten Wohnen, dafür wurden rund 668 Millionen € ausgegeben.<br />
Zur Ermittlung möglicher Ausgabenminderungen durch den Ausbau des Betreuten<br />
Wohnens hat die Überörtliche Prüfung auf der Basis der Daten des Jahres 2005 drei<br />
Szenarien entwickelt (siehe Ansicht 186, Zeilen 1 und 5):<br />
• Könnten künftig 50 Prozent der im Jahr 2005 stationär untergebrachten Menschen<br />
betreut wohnen, entspräche dies 7.650 vollstationären Unterbringungen<br />
und 15.500 Plätzen im Betreuten Wohnen. Dieses Ziel ist sehr ehrgeizig.<br />
• Könnte künftig ein Drittel 414 der im Jahr 2005 stationär untergebrachten Men-<br />
414 Für das Land Brandenburg wird davon ausgegangen, dass rund ein Drittel der stationär untergebrachten<br />
Menschen sich für das Betreute Wohnen eignen. Quelle: „Verfahrensoptimierung und Anreizgestal-<br />
<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 239<br />
Kriegsopferfürsorge<br />
Ausbau des<br />
Betreuten Wohnens