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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Einhundertsiebte Prüfung „Haushaltsstruktur <strong>2006</strong>: Landeswohlfahrtsverband“<br />

• Teilstationär: 14.199 € je Fall<br />

• Betreutes Wohnen (inkl. Kostenerstattung an örtliche Träger): 10.552 €<br />

Somit lagen die jährlichen Ausgaben für einen Platz im Betreuten Wohnen durchschnittlich<br />

knapp 28.000 € unterhalb der Ausgaben für einen vollstationären Fall.<br />

In der Kriegsopferfürsorge wurden im Jahr 2005 insgesamt 47,4 Millionen € ausgegeben.<br />

Davon entfielen 17,5 Millionen € auf Leistungen, für die die örtlichen Träger zuständig<br />

waren und die weiterhin von den örtlichen Trägern finanziert wurden. Der<br />

Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Träger trug die restlichen<br />

29,9 Millionen €.<br />

Die Fallzahlen in der Kriegsopferfürsorge waren rückläufig. Im Jahr 2002 wurden<br />

14.270 Geschäftsvorfälle für den überörtlichen Zuständigkeitsbereich dokumentiert.<br />

Im Jahr 2005 wurden 11.674 Geschäftsvorfälle dokumentiert, dies war ein Rückgang<br />

von rund 18 Prozent.<br />

Vor dem Hintergrund der sinkenden Fallzahlen haben eine Reihe von hessischen<br />

Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten ihre Aufgaben an den Landeswohlfahrtsverband<br />

Hessen übertragen. Das Spezialwissen wurde somit zentral<br />

gebündelt.<br />

11.11 Zukunftsfähigkeit als überörtlicher Träger der Sozialhilfe und der<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

Die Zukunftsfähigkeit des Landeswohlfahrtsverbands Hessen als überörtlicher Träger<br />

der Sozialhilfe und Hauptfürsorgestelle muss unter zwei Aspekten betrachtet werden:<br />

• der Aufgabenerfüllung und<br />

• der Aufgabenfinanzierung<br />

Wie die Ansichten Ansicht 185 und Ansicht 186 zeigen, hat der Landeswohlfahrtsverband<br />

Hessen das Betreute Wohnen bereits in den Jahren 2002 bis 2005 ausgebaut. Er<br />

hat am 17. Dezember 2003/13. Juli 2004 mit dem Hessischen Sozialministerium, dem<br />

Hessischen Landkreistag und dem Hessischen Städtetag eine „Vereinbarung über die<br />

Zuständigkeit, die Finanzierung und den landesweit gleichmäßigen Ausbau von<br />

Angeboten im Bereich des Betreuten Wohnens für behinderte Menschen im Lande<br />

Hessen bis zum 31. Dezember 2008“ getroffen, nach der er bis zum Jahr 2009 für den<br />

Ausbau des Betreuten Wohnens zuständig ist.<br />

Der Ausbau des Betreuten Wohnens ist der geeignete Weg, die Ausgaben in der Sozialhilfe<br />

zu senken. Ein Platz im Betreuten Wohnen kostete im Jahr 2005 durchschnittlich<br />

rund 10.500 €. Ein vollstationärer Platz in einer Einrichtung hingegen kostete<br />

durchschnittlich rund 38.000 €. Bereits jetzt prüfen die Zielgruppenmanagements in<br />

der Sozialhilfe die Eignung stationär untergebrachter Menschen für das Betreute Wohnen.<br />

Im Jahr 2005 gab es rund 15.250 vollstationäre Unterbringungen und rund 7.900<br />

Plätze im Betreuten Wohnen, dafür wurden rund 668 Millionen € ausgegeben.<br />

Zur Ermittlung möglicher Ausgabenminderungen durch den Ausbau des Betreuten<br />

Wohnens hat die Überörtliche Prüfung auf der Basis der Daten des Jahres 2005 drei<br />

Szenarien entwickelt (siehe Ansicht 186, Zeilen 1 und 5):<br />

• Könnten künftig 50 Prozent der im Jahr 2005 stationär untergebrachten Menschen<br />

betreut wohnen, entspräche dies 7.650 vollstationären Unterbringungen<br />

und 15.500 Plätzen im Betreuten Wohnen. Dieses Ziel ist sehr ehrgeizig.<br />

• Könnte künftig ein Drittel 414 der im Jahr 2005 stationär untergebrachten Men-<br />

414 Für das Land Brandenburg wird davon ausgegangen, dass rund ein Drittel der stationär untergebrachten<br />

Menschen sich für das Betreute Wohnen eignen. Quelle: „Verfahrensoptimierung und Anreizgestal-<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 239<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

Ausbau des<br />

Betreuten Wohnens

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