Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Gesundheit, Sport, Erholung<br />
Ansicht 112 fasst die Sparpotenziale und -bedarfe zusammen.<br />
Sparpotenzial<br />
landkreisindividuell (Stufe 1):<br />
Zeitreihenanalyse<br />
landkreisindividuell (Stufe 1):<br />
Abbau freiwilliger Leistungen<br />
Sparpotenziale und -bedarfe „Gesundheitsämter“<br />
Landkreis<br />
Darmstadt-<br />
Dieburg<br />
Landkreis<br />
Kassel<br />
Landkreis<br />
Offenbach<br />
Wetteraukreis<br />
0 € 0 € 0 € 0 €<br />
112.000 € 0 € 144.000 € 4.000 €<br />
vergleichend (Stufe 2) 184.000 € 153.000 € 489.000 € 0 €<br />
anteiliger Bedarf für<br />
Haushaltsausgleich (Stufe 3)<br />
324.000 € 123.000 € 103.000 € 252.000 €<br />
anteiliger Bedarf erreichbar? nein ja ja nein<br />
Quelle: eigene Berechnungen<br />
Ansicht 112: Sparpotenziale und -bedarfe „Gesundheitsämter“<br />
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Wetteraukreis reichten die ermittelten Sparpotenziale<br />
nicht zum anteiligen Haushaltsausgleich aus.<br />
Weitergehende Sparpotenziale könnten sich ergeben, wenn die Verwaltung des Gesundheitsamts<br />
reduziert310 , die freiwilligen Beratungsleistungen gesenkt oder die Gebühren<br />
angehoben würden311 .<br />
• Sportförderung<br />
Die Sportförderung ist eine freiwillige Aufgabe312 . Die Landkreise sollen in den Grenzen<br />
ihrer Leistungsfähigkeit die für die Kreisangehörigen erforderlichen öffentlichen<br />
Sporteinrichtungen bereitstellen (§ 16 HKO313 ). Seit dem Jahr 2002 sind der Schutz<br />
und die Pflege des Sports durch Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände in Artikel<br />
62a der Hessischen Verfassung314 verankert.<br />
310 so im Wetteraukreis<br />
311 so in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg und im Wetteraukreis<br />
312 Allgemeine Bestimmungen zur Bereitstellung von sportlichen öffentlichen Einrichtungen enthält<br />
§ 16 HKO, vergleiche Borchmann, Hessische Landkreisordnung (HKO), Kommentar, Anmerkung 15 zu<br />
§ 2 HKO, abgedruckt in Kommunalverfassungsrecht Hessen, Kommentare, Kommunal- und Schulverlag,<br />
Band II.<br />
313 § 16 Hessische Landkreisordnung (HKO) - Öffentliche Einrichtungen<br />
Der Landkreis hat die Aufgabe, im Rahmen seines Wirkungsbereichs und in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit<br />
die für die Kreisangehörigen erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen<br />
öffentlichen Einrichtungen bereitzustellen.<br />
314 Art. 62a Hessische Verfassung (HV) - Schutz und Pflege des Sports<br />
Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />
156 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>