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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Gesundheit, Sport, Erholung<br />

Ansicht 112 fasst die Sparpotenziale und -bedarfe zusammen.<br />

Sparpotenzial<br />

landkreisindividuell (Stufe 1):<br />

Zeitreihenanalyse<br />

landkreisindividuell (Stufe 1):<br />

Abbau freiwilliger Leistungen<br />

Sparpotenziale und -bedarfe „Gesundheitsämter“<br />

Landkreis<br />

Darmstadt-<br />

Dieburg<br />

Landkreis<br />

Kassel<br />

Landkreis<br />

Offenbach<br />

Wetteraukreis<br />

0 € 0 € 0 € 0 €<br />

112.000 € 0 € 144.000 € 4.000 €<br />

vergleichend (Stufe 2) 184.000 € 153.000 € 489.000 € 0 €<br />

anteiliger Bedarf für<br />

Haushaltsausgleich (Stufe 3)<br />

324.000 € 123.000 € 103.000 € 252.000 €<br />

anteiliger Bedarf erreichbar? nein ja ja nein<br />

Quelle: eigene Berechnungen<br />

Ansicht 112: Sparpotenziale und -bedarfe „Gesundheitsämter“<br />

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Wetteraukreis reichten die ermittelten Sparpotenziale<br />

nicht zum anteiligen Haushaltsausgleich aus.<br />

Weitergehende Sparpotenziale könnten sich ergeben, wenn die Verwaltung des Gesundheitsamts<br />

reduziert310 , die freiwilligen Beratungsleistungen gesenkt oder die Gebühren<br />

angehoben würden311 .<br />

• Sportförderung<br />

Die Sportförderung ist eine freiwillige Aufgabe312 . Die Landkreise sollen in den Grenzen<br />

ihrer Leistungsfähigkeit die für die Kreisangehörigen erforderlichen öffentlichen<br />

Sporteinrichtungen bereitstellen (§ 16 HKO313 ). Seit dem Jahr 2002 sind der Schutz<br />

und die Pflege des Sports durch Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände in Artikel<br />

62a der Hessischen Verfassung314 verankert.<br />

310 so im Wetteraukreis<br />

311 so in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg und im Wetteraukreis<br />

312 Allgemeine Bestimmungen zur Bereitstellung von sportlichen öffentlichen Einrichtungen enthält<br />

§ 16 HKO, vergleiche Borchmann, Hessische Landkreisordnung (HKO), Kommentar, Anmerkung 15 zu<br />

§ 2 HKO, abgedruckt in Kommunalverfassungsrecht Hessen, Kommentare, Kommunal- und Schulverlag,<br />

Band II.<br />

313 § 16 Hessische Landkreisordnung (HKO) - Öffentliche Einrichtungen<br />

Der Landkreis hat die Aufgabe, im Rahmen seines Wirkungsbereichs und in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit<br />

die für die Kreisangehörigen erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen<br />

öffentlichen Einrichtungen bereitzustellen.<br />

314 Art. 62a Hessische Verfassung (HV) - Schutz und Pflege des Sports<br />

Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />

156 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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