Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Einhundertdritte Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2005: Größere Gemeinden“<br />
Verhältnis der Kreis- und Schulumlagen an den<br />
allgemeinen Deckungsmitteln 2002 und 2004*<br />
Gemeinde / Stadt 2002 2004 Änderung<br />
Sinntal 42,4 % 42,4 % 0,18 %<br />
Niddatal 42,9 % 43,1 % 0,44 %<br />
Staufenberg 39,8 % 40,7 % 2,29 %<br />
Fürth/Odenwald 37,6 % 38,9 % 3,63 %<br />
Minimum 34,8 % 33,5 % - 20,0 %<br />
Maximum 45,1 % 43,1 % 3,6 %<br />
Median 41,8 % 38,1 % - 4,9 %<br />
* Aufgrund von Sonderentwicklungen im Jahre 2004 sind Breuberg und Wetter nicht vergleichbar<br />
Ansicht 161: Verhältnis der Kreis- und Schulumlagen an den allgemeinen Deckungsmitteln 2002<br />
und 2004<br />
Die überwiegende Zahl der Gemeinden wird 2004 durch die Kreis- und Schulumlagen<br />
geringer belastet als 2002. Vier Gemeinden hatten 2004 aus ihren allgemeinen Deckungsmitteln<br />
höhere Kreis- und Schulumlagen zu leisten als 2002 (Ansicht 161).<br />
10.14 Entwicklung der Normierten Defizite<br />
Überschüsse oder Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt einer Gemeinde sind nicht<br />
unmittelbar mit den Haushaltsergebnissen anderer Gemeinden vergleichbar. Zum<br />
einen können periodenfremde Ausgaben wie die Fehlbeträge der Vorjahre oder Rückzuführungen<br />
vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt einen aussagefähigen<br />
Vergleich beeinträchtigen.<br />
Daher werden mit der Berechnung des Normierten Defizits die Haushaltsergebnisse so<br />
bereinigt, dass sie eine Vergleichbarkeit sicherstellen.<br />
Das Normierte Defizit entspricht dem operativen Ergebnis, das die Geschäftstätigkeit<br />
eines Unternehmens ohne Sondertatbestände wie periodenfremde Belastungen oder<br />
Beiträge, Wertänderungen oder Immobilien- und Anteilsverkäufe ausweist. Das Normierte<br />
Defizit einer Gemeinde ist das konkrete Ergebnis eines Haushaltsjahres und<br />
zeigt, ob sich ihre finanzielle Situation in dem Jahr verbesserte oder verschlechterte.<br />
Das Normierte Defizit berechnet sich als Saldo der Einnahmen und Ausgaben des<br />
Verwaltungshaushalts. Normiert wird die Zuführung der Gemeinden an den Vermögenshaushalt<br />
auf die Höhe der Pflichtzuführung382 und gegebenenfalls ergänzt um<br />
den Betrag, der erforderlich wäre, um die gesetzliche Mindestrücklage zu erreichen<br />
(gelbe Felder der Grafik). Rückzuführungen aus dem Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt<br />
aus Verkäufen von Anlagevermögen oder Rücklagenentnahmen<br />
verbessern im Gegensatz zum kameralen Haushaltsergebnis nicht das Normierte Defizit<br />
(graue Flächen in der Grafik). Dies ist dadurch begründet, dass der Verkauf von<br />
Anlagevermögen einen Wertverlust darstellt und daher nicht defizitmindernd einberechnet<br />
werden kann. Ebenso sind Rücklagenentnahmen ein Rückgriff auf Überschüsse<br />
vergangener Perioden, die bei der Ermittlung des aktuellen jährlichen Normierten<br />
Defizits nicht berücksichtigt werden können.<br />
382 Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO)<br />
<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 205