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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Neunundneunzigste Vergleichende Prüfung „Sozialhilfe: Krankheitskosten“<br />

Sachbearbeiter aufgrund der geprüften Heil- und Kostenpläne in der Lage waren, eine<br />

wirksame Kostenkontrolle auszuüben.<br />

7.19 Angemessenheit der stationären Krankheitskosten<br />

Bei den Landkreisen untersuchte die Überörtliche Prüfung ausgewählte Fälle stationärer<br />

Leistungen bezüglich Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit der bewilligten Behandlungen.<br />

Die Prüfung umfasste 290 Berechtigte mit insgesamt 366 stationären Fällen. Folgendes<br />

wurde festgestellt:<br />

• Bei 60 Berechtigten mit 61 stationären Aufenthalten lagen auffällig lange stationäre<br />

Aufenthalte vor. Die abgerechnete Verweildauer betrug insgesamt 2.099 Tage.<br />

• Gemessen an der mittleren Verweildauer 113 von insgesamt 889 Tagen wurden<br />

1.210 Tage zuviel abgerechnet und bezahlt. Das entspricht 58 Prozent der abgerechneten<br />

Verweildauer.<br />

• Gemessen an der oberen Grenzverweildauer 114 von insgesamt 1.455 Tagen wurden<br />

644 Tage zuviel abgerechnet und bezahlt. Das entspricht 31 Prozent der abgerechneten<br />

Verweildauer.<br />

• Bei 21 der Berechtigten mit 23 stationären Aufenthalten war der stationäre Aufenthalt<br />

medizinisch nicht notwendig. Diese Berechtigten waren 286 Tage in stationärer<br />

Behandlung. Die Alternativkosten für eine ambulante Behandlung waren<br />

nicht verlässlich ermittelbar.<br />

• Bei drei Berechtigten mit 181 Behandlungstagen wäre eine Rückverlegung des<br />

Patienten in eine kostengünstigere Einrichtung zu einem früheren Zeitpunkt möglich<br />

gewesen.<br />

• Bei elf Fällen mit Ausgaben in Höhe von 72.575 € konnten keine abschließenden<br />

Prüfungsergebnisse erzielt werden, da die Diagnosen nicht oder nicht vollständig<br />

in den Akten dokumentiert waren.<br />

• Bei 24 Fällen mit Ausgaben in Höhe von 97.837 € waren die Akten nicht auffindbar<br />

und konnten somit nicht vorgelegt werden.<br />

Damit ergaben sich bei 87 von 331 beurteilungsfähigen Fällen Hinweise auf Steuerungsmöglichkeiten<br />

und Sparpotenziale. Dies entspricht einem Anteil von rund<br />

26 Prozent. 35 von 366 Fällen konnten aufgrund fehlender Dokumentation oder mangelnder<br />

Aktenlage nicht beurteilt werden. Dies entspricht einem Anteil von knapp<br />

10 Prozent.<br />

Das Verwaltungshandeln entsprach in den geprüften Fällen nicht den Geboten der<br />

Wirtschaftlichkeit und Sachgerechtheit. Die ordnungsgemäße Prüfung der Abrechnungen<br />

über stationäre Krankheitskosten hätte das medizinisch Notwendige erkennen<br />

lassen und Kürzungen der Abrechnungen ermöglicht.<br />

Die kommunalen Körperschaften werden zu untersuchen haben, ob die Wirtschaftlichkeit<br />

gesteigert werden kann, indem die medizinische Notwendigkeit der betragsmäßig<br />

wesentlichen Krankheitskosten115 im stationären Bereich ähnlich den Kontrolleinrich-<br />

113 Zahl der Tage, die ein Patient bei einer bestimmten DRG-Fallpauschale durchschnittlich im Krankenhaus<br />

verweilt. DRG steht für das System zur Abrechnung von Fallpauschalen für stationäre Krankenhausleistungen.<br />

114 Zahl der Tage, die ein Patient bei einer bestimmten DRG-Fallpauschale höchstens im Krankenhaus<br />

verweilen sollte.<br />

115 Es sollten nur betraglich wesentliche Krankheitskosten untersucht werden, da hier am ehesten das<br />

Sparpotenzial die zusätzlichen internen Kosten übersteigt.<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 69<br />

Vermeidbare<br />

Ausgaben in<br />

26 Prozent der Fälle

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