Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Neunundneunzigste Vergleichende Prüfung „Sozialhilfe: Krankheitskosten“<br />
Sachbearbeiter aufgrund der geprüften Heil- und Kostenpläne in der Lage waren, eine<br />
wirksame Kostenkontrolle auszuüben.<br />
7.19 Angemessenheit der stationären Krankheitskosten<br />
Bei den Landkreisen untersuchte die Überörtliche Prüfung ausgewählte Fälle stationärer<br />
Leistungen bezüglich Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit der bewilligten Behandlungen.<br />
Die Prüfung umfasste 290 Berechtigte mit insgesamt 366 stationären Fällen. Folgendes<br />
wurde festgestellt:<br />
• Bei 60 Berechtigten mit 61 stationären Aufenthalten lagen auffällig lange stationäre<br />
Aufenthalte vor. Die abgerechnete Verweildauer betrug insgesamt 2.099 Tage.<br />
• Gemessen an der mittleren Verweildauer 113 von insgesamt 889 Tagen wurden<br />
1.210 Tage zuviel abgerechnet und bezahlt. Das entspricht 58 Prozent der abgerechneten<br />
Verweildauer.<br />
• Gemessen an der oberen Grenzverweildauer 114 von insgesamt 1.455 Tagen wurden<br />
644 Tage zuviel abgerechnet und bezahlt. Das entspricht 31 Prozent der abgerechneten<br />
Verweildauer.<br />
• Bei 21 der Berechtigten mit 23 stationären Aufenthalten war der stationäre Aufenthalt<br />
medizinisch nicht notwendig. Diese Berechtigten waren 286 Tage in stationärer<br />
Behandlung. Die Alternativkosten für eine ambulante Behandlung waren<br />
nicht verlässlich ermittelbar.<br />
• Bei drei Berechtigten mit 181 Behandlungstagen wäre eine Rückverlegung des<br />
Patienten in eine kostengünstigere Einrichtung zu einem früheren Zeitpunkt möglich<br />
gewesen.<br />
• Bei elf Fällen mit Ausgaben in Höhe von 72.575 € konnten keine abschließenden<br />
Prüfungsergebnisse erzielt werden, da die Diagnosen nicht oder nicht vollständig<br />
in den Akten dokumentiert waren.<br />
• Bei 24 Fällen mit Ausgaben in Höhe von 97.837 € waren die Akten nicht auffindbar<br />
und konnten somit nicht vorgelegt werden.<br />
Damit ergaben sich bei 87 von 331 beurteilungsfähigen Fällen Hinweise auf Steuerungsmöglichkeiten<br />
und Sparpotenziale. Dies entspricht einem Anteil von rund<br />
26 Prozent. 35 von 366 Fällen konnten aufgrund fehlender Dokumentation oder mangelnder<br />
Aktenlage nicht beurteilt werden. Dies entspricht einem Anteil von knapp<br />
10 Prozent.<br />
Das Verwaltungshandeln entsprach in den geprüften Fällen nicht den Geboten der<br />
Wirtschaftlichkeit und Sachgerechtheit. Die ordnungsgemäße Prüfung der Abrechnungen<br />
über stationäre Krankheitskosten hätte das medizinisch Notwendige erkennen<br />
lassen und Kürzungen der Abrechnungen ermöglicht.<br />
Die kommunalen Körperschaften werden zu untersuchen haben, ob die Wirtschaftlichkeit<br />
gesteigert werden kann, indem die medizinische Notwendigkeit der betragsmäßig<br />
wesentlichen Krankheitskosten115 im stationären Bereich ähnlich den Kontrolleinrich-<br />
113 Zahl der Tage, die ein Patient bei einer bestimmten DRG-Fallpauschale durchschnittlich im Krankenhaus<br />
verweilt. DRG steht für das System zur Abrechnung von Fallpauschalen für stationäre Krankenhausleistungen.<br />
114 Zahl der Tage, die ein Patient bei einer bestimmten DRG-Fallpauschale höchstens im Krankenhaus<br />
verweilen sollte.<br />
115 Es sollten nur betraglich wesentliche Krankheitskosten untersucht werden, da hier am ehesten das<br />
Sparpotenzial die zusätzlichen internen Kosten übersteigt.<br />
<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 69<br />
Vermeidbare<br />
Ausgaben in<br />
26 Prozent der Fälle