Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Einhundertzweite Vergleichende Prüfung „Kreisstraßen und Brücken“<br />
aufgaben liegen tatsächlich bei der Straßenbauverwaltung. Zur Wahrnehmung der<br />
Bauherrenfunktion der Landkreise ist es dennoch unerlässlich, über die wichtigsten<br />
Vorgänge wie Bedarfsermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Rechnungslegung und<br />
Gewährleistung informiert zu sein. Diese Lage führte dazu, dass eine doppelte Aktenführung<br />
nötig wäre, um die Bauherrenfunktion wahrnehmen zu können. Eine doppelte<br />
Aktenführung erscheint angesichts des damit verbundenen Aufwands nicht angeraten.<br />
Auch lagen die Akten der Landkreise größtenteils bei den Ämtern für Straßen- und<br />
Verkehrswesen. Die Vergleichende Prüfung wäre ohne die Einsicht in diese Akten nicht<br />
möglich gewesen.<br />
9.16 Vergabe<br />
Die VOB/A wurde bis auf die folgenden Fälle eingehalten. Im Falle des Erwerbs von<br />
Stationszeichenmaterial und bei der Beseitigung eines Fahrbahn- und Böschungsrutsches<br />
im Werra-Meißner-Kreis wurde ohne ausreichende schriftliche Dokumentation<br />
freihändig vergeben. Bei einer Straßenbaumaßnahme wurde der Vergabevorgang<br />
nicht dokumentiert. Angaben zur Vergabeart waren bei einer Umwandlung von Ackerland<br />
in Grünland in den Akten nicht enthalten. Ausreichende und nachvollziehbare<br />
Begründungen zur Entscheidungsfindung müssen sich aus den Akten ergeben.<br />
Der Schwalm-Eder-Kreis hat die Aufhebung einer Ausschreibung zu prüfen. Zudem<br />
wurde diese Deckenerneuerungsmaßnahme bei geschätzten Kosten von 110.000 €<br />
ausgeschrieben, obwohl bekannt war, dass eine grundhafte Erneuerungsmaßnahme<br />
mit geschätzten Gesamtkosten von 1 Million € notwendig sein würde.<br />
9.17 Ausblick<br />
Straßen- und Brückenbau sowie die Unterhaltungsaufgaben binden hohe öffentliche<br />
Mittel. Obwohl Kreisstraßen kein zusammenhängendes Verkehrsnetz wie Bundes- und<br />
Landesstraßen bilden, sind sie für die örtliche Infrastruktur unerlässlich. Sie schließen<br />
und vervollständigen das Straßennetz. Sie sind zugleich die Ortsteilverbindungen innerhalb<br />
der Gemeinden. Bei der Gebietsreform in den siebziger Jahren wurde versäumt,<br />
die Baulast von Kreisstraßen mit primär innerörtlichen Aufgaben in die Verantwortung<br />
der Gemeinden zu geben.<br />
Für die Landkreise bleibt es schwierig, das Straßennetz in eigener Regie zu verwalten<br />
und zu unterhalten. Eine Alternative zur Zusammenarbeit der Landkreise mit der hessischen<br />
Straßenbauverwaltung ließ sich in dieser Prüfung nicht feststellen.<br />
Diese eher abstrakten Probleme stellen die Landkreise nicht von ihrer Pflicht frei, für<br />
gute Kreisstraßen mit den dazugehörigen Brückenbauwerken zu sorgen. Dazu bedarf<br />
es nicht nur hinreichender Mittel, sondern – gerade in Zeiten knapper Kassen - umfassender<br />
Kenntnisse über den Bauzustand, um Prioritäten festzulegen. Während bei<br />
Brücken eine gründliche Prüfung im Dreijahresturnus Standard ist, sind die Kenntnisse<br />
über den Zustand der Kreisstraßen seit den letzten Zustandserfassungen 1996 / 1999<br />
deutlich geringer. Die Landkreise werden zu entscheiden haben, auf welchem Weg sie<br />
ihre Information über die Kreisstraßen sichern, damit ein hochwertiges Verkehrsnetz<br />
erreicht wird.<br />
<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 195<br />
Keine Alternative zur<br />
Straßenbauverwaltung