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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Einhundertzweite Vergleichende Prüfung „Kreisstraßen und Brücken“<br />

aufgaben liegen tatsächlich bei der Straßenbauverwaltung. Zur Wahrnehmung der<br />

Bauherrenfunktion der Landkreise ist es dennoch unerlässlich, über die wichtigsten<br />

Vorgänge wie Bedarfsermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Rechnungslegung und<br />

Gewährleistung informiert zu sein. Diese Lage führte dazu, dass eine doppelte Aktenführung<br />

nötig wäre, um die Bauherrenfunktion wahrnehmen zu können. Eine doppelte<br />

Aktenführung erscheint angesichts des damit verbundenen Aufwands nicht angeraten.<br />

Auch lagen die Akten der Landkreise größtenteils bei den Ämtern für Straßen- und<br />

Verkehrswesen. Die Vergleichende Prüfung wäre ohne die Einsicht in diese Akten nicht<br />

möglich gewesen.<br />

9.16 Vergabe<br />

Die VOB/A wurde bis auf die folgenden Fälle eingehalten. Im Falle des Erwerbs von<br />

Stationszeichenmaterial und bei der Beseitigung eines Fahrbahn- und Böschungsrutsches<br />

im Werra-Meißner-Kreis wurde ohne ausreichende schriftliche Dokumentation<br />

freihändig vergeben. Bei einer Straßenbaumaßnahme wurde der Vergabevorgang<br />

nicht dokumentiert. Angaben zur Vergabeart waren bei einer Umwandlung von Ackerland<br />

in Grünland in den Akten nicht enthalten. Ausreichende und nachvollziehbare<br />

Begründungen zur Entscheidungsfindung müssen sich aus den Akten ergeben.<br />

Der Schwalm-Eder-Kreis hat die Aufhebung einer Ausschreibung zu prüfen. Zudem<br />

wurde diese Deckenerneuerungsmaßnahme bei geschätzten Kosten von 110.000 €<br />

ausgeschrieben, obwohl bekannt war, dass eine grundhafte Erneuerungsmaßnahme<br />

mit geschätzten Gesamtkosten von 1 Million € notwendig sein würde.<br />

9.17 Ausblick<br />

Straßen- und Brückenbau sowie die Unterhaltungsaufgaben binden hohe öffentliche<br />

Mittel. Obwohl Kreisstraßen kein zusammenhängendes Verkehrsnetz wie Bundes- und<br />

Landesstraßen bilden, sind sie für die örtliche Infrastruktur unerlässlich. Sie schließen<br />

und vervollständigen das Straßennetz. Sie sind zugleich die Ortsteilverbindungen innerhalb<br />

der Gemeinden. Bei der Gebietsreform in den siebziger Jahren wurde versäumt,<br />

die Baulast von Kreisstraßen mit primär innerörtlichen Aufgaben in die Verantwortung<br />

der Gemeinden zu geben.<br />

Für die Landkreise bleibt es schwierig, das Straßennetz in eigener Regie zu verwalten<br />

und zu unterhalten. Eine Alternative zur Zusammenarbeit der Landkreise mit der hessischen<br />

Straßenbauverwaltung ließ sich in dieser Prüfung nicht feststellen.<br />

Diese eher abstrakten Probleme stellen die Landkreise nicht von ihrer Pflicht frei, für<br />

gute Kreisstraßen mit den dazugehörigen Brückenbauwerken zu sorgen. Dazu bedarf<br />

es nicht nur hinreichender Mittel, sondern – gerade in Zeiten knapper Kassen - umfassender<br />

Kenntnisse über den Bauzustand, um Prioritäten festzulegen. Während bei<br />

Brücken eine gründliche Prüfung im Dreijahresturnus Standard ist, sind die Kenntnisse<br />

über den Zustand der Kreisstraßen seit den letzten Zustandserfassungen 1996 / 1999<br />

deutlich geringer. Die Landkreise werden zu entscheiden haben, auf welchem Weg sie<br />

ihre Information über die Kreisstraßen sichern, damit ein hochwertiges Verkehrsnetz<br />

erreicht wird.<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 195<br />

Keine Alternative zur<br />

Straßenbauverwaltung

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