15.01.2013 Aufrufe

Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Einhundertzweite Vergleichende Prüfung „Kreisstraßen und Brücken“<br />

9.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />

Informationsstand: Oktober 2005<br />

Prüfungszeitraum: März 2004 bis Juli 2005<br />

Zuleitung der Schlussberichte: 6. Oktober 2005<br />

Prüfungsbeauftragter: TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH in<br />

Frankfurt am Main<br />

9.3 Leitsätze<br />

Seit der Änderung des Hessischen Straßengesetzes im Jahre 1996 verwalten<br />

und unterhalten die Landkreise ihre Kreisstraßen selbst. Sie können<br />

diese Aufgabe dem Land gegen Kostenersatz übertragen 324 . Davon machten<br />

sofort acht der zehn geprüften Landkreise Gebrauch. Ab dem Jahr 2002<br />

übertrugen auch der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis diese<br />

Aufgabe wieder auf das Land.<br />

Im Vergleich zu den Zustandserfassungen der Jahre von 1996 bis 1999 war<br />

der Gesamtzustand der Straßen in den Jahren 2004 und 2005 deutlich verbessert.<br />

Während 2004 und 2005 rund 23 Prozent der Kreisstraßen den<br />

Warnwert 325 überschritten, lag dieser Anteil 1996 bis 1999 noch bei<br />

37 Prozent.<br />

Für fünf Prozent der Kreisstraßen waren Erneuerungsmaßnahmen 326 überfällig;<br />

ohne sie sind Verkehrsbeschränkungen bis zum Sperren der Straßen<br />

zu erwarten.<br />

Acht von zehn Landkreisen 327 erfassten nicht kontinuierlich den Zustand<br />

ihrer Straßen. Sie hatten keinen aktuellen, objektiven Bewertungsmaßstab<br />

für den Mitteleinsatz.<br />

Allein der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis nutzten im Prüfungszeitraum<br />

die aktuellen Zustandsinformationen für die Planung ihrer<br />

Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Nach Abschluss der örtlichen<br />

Erhebungen folgten vier Kreise diesem Verfahren.<br />

Der Anteil von 40 Prozent der Kreisstraßen mit Oberflächenbeschichtungen<br />

und Dünnschichtbelägen war zu hoch. Dadurch ist ein erhöhter Erhaltungsaufwand<br />

zu erwarten.<br />

91 Prozent der Brücken erreichten mindestens den Bauwerkszustand „noch<br />

ausreichend“. Sieben Prozent der Brücken hatten einen „kritischen“ und<br />

zwei Prozent einen „ungenügenden“ Bauwerkszustand.<br />

324 Haushaltsbegleitgesetz 1996 (HBegleitG 1996) vom 4. März 1996, Artikel 4. Nr. 7 - Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

für das Land Hessen Teil I – Wiesbaden, 12. März 1996<br />

325 Der Warnwert entspricht der Zustandsnote 3,5 auf der von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (sehr schlecht) reichenden<br />

Skala der normierten Zustandswerte. Das Überschreiten des Warnwerts gibt entsprechend der<br />

Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Anlass zur intensiven Beobachtung,<br />

zur Analyse der Ursachen für den schlechten Zustand und eventuell zur Planung von geeigneten<br />

Maßnahmen.<br />

326 Baumaßnahmen wurden in dieser Prüfung als überfällig bezeichnet, wenn der normierte Zustandswert<br />

der Straße über 4,5 lag. Die Zustandswerte umfassen eine Skala von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (sehr<br />

schlecht).<br />

327 Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Landkreis Offenbach,<br />

Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 169<br />

Seite 172<br />

Seite 181<br />

Seite 181<br />

Seite 184<br />

Seite 185<br />

Seite 181<br />

Seite 190

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!