Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Einhundertzweite Vergleichende Prüfung „Kreisstraßen und Brücken“<br />
9.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />
Informationsstand: Oktober 2005<br />
Prüfungszeitraum: März 2004 bis Juli 2005<br />
Zuleitung der Schlussberichte: 6. Oktober 2005<br />
Prüfungsbeauftragter: TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH in<br />
Frankfurt am Main<br />
9.3 Leitsätze<br />
Seit der Änderung des Hessischen Straßengesetzes im Jahre 1996 verwalten<br />
und unterhalten die Landkreise ihre Kreisstraßen selbst. Sie können<br />
diese Aufgabe dem Land gegen Kostenersatz übertragen 324 . Davon machten<br />
sofort acht der zehn geprüften Landkreise Gebrauch. Ab dem Jahr 2002<br />
übertrugen auch der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis diese<br />
Aufgabe wieder auf das Land.<br />
Im Vergleich zu den Zustandserfassungen der Jahre von 1996 bis 1999 war<br />
der Gesamtzustand der Straßen in den Jahren 2004 und 2005 deutlich verbessert.<br />
Während 2004 und 2005 rund 23 Prozent der Kreisstraßen den<br />
Warnwert 325 überschritten, lag dieser Anteil 1996 bis 1999 noch bei<br />
37 Prozent.<br />
Für fünf Prozent der Kreisstraßen waren Erneuerungsmaßnahmen 326 überfällig;<br />
ohne sie sind Verkehrsbeschränkungen bis zum Sperren der Straßen<br />
zu erwarten.<br />
Acht von zehn Landkreisen 327 erfassten nicht kontinuierlich den Zustand<br />
ihrer Straßen. Sie hatten keinen aktuellen, objektiven Bewertungsmaßstab<br />
für den Mitteleinsatz.<br />
Allein der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis nutzten im Prüfungszeitraum<br />
die aktuellen Zustandsinformationen für die Planung ihrer<br />
Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen. Nach Abschluss der örtlichen<br />
Erhebungen folgten vier Kreise diesem Verfahren.<br />
Der Anteil von 40 Prozent der Kreisstraßen mit Oberflächenbeschichtungen<br />
und Dünnschichtbelägen war zu hoch. Dadurch ist ein erhöhter Erhaltungsaufwand<br />
zu erwarten.<br />
91 Prozent der Brücken erreichten mindestens den Bauwerkszustand „noch<br />
ausreichend“. Sieben Prozent der Brücken hatten einen „kritischen“ und<br />
zwei Prozent einen „ungenügenden“ Bauwerkszustand.<br />
324 Haushaltsbegleitgesetz 1996 (HBegleitG 1996) vom 4. März 1996, Artikel 4. Nr. 7 - Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
für das Land Hessen Teil I – Wiesbaden, 12. März 1996<br />
325 Der Warnwert entspricht der Zustandsnote 3,5 auf der von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (sehr schlecht) reichenden<br />
Skala der normierten Zustandswerte. Das Überschreiten des Warnwerts gibt entsprechend der<br />
Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Anlass zur intensiven Beobachtung,<br />
zur Analyse der Ursachen für den schlechten Zustand und eventuell zur Planung von geeigneten<br />
Maßnahmen.<br />
326 Baumaßnahmen wurden in dieser Prüfung als überfällig bezeichnet, wenn der normierte Zustandswert<br />
der Straße über 4,5 lag. Die Zustandswerte umfassen eine Skala von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (sehr<br />
schlecht).<br />
327 Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Landkreis Offenbach,<br />
Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis<br />
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