Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Haushaltsstabilität: Konzept der Frühwarnindikatoren<br />
Fall wurde der Defizitabbau durch einen Anteilsverkauf an einer Beteiligung erreicht165<br />
.<br />
Im Jahr 2003 wurden die aufgelaufenen Defizite im Wetteraukreis weiter abgebaut. In<br />
den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Kassel und Offenbach liefen Defizite auf. Zum<br />
31. Dezember 2003 lagen die Defizite zwischen 8 und 17 Millionen €. Das entsprach<br />
28 € bis 50 € je Einwohner in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg beziehungsweise<br />
Kassel und Offenbach.<br />
aufgelaufenes Defizit<br />
40.000 T€<br />
30.000 T€<br />
20.000 T€<br />
10.000 T€<br />
0 T€<br />
Quelle: Jahresrechnungen,<br />
Jahresabschlüsse,<br />
eigene Berechnungen<br />
Aufgelaufene Defizite<br />
1994 - 2003<br />
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003<br />
zum 31. Dezember...<br />
Landkreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Kassel<br />
Landkreis Offenbach Wetteraukreis<br />
Ansicht 42: Aufgelaufene Defizite 1994 bis 2003<br />
8.13 Haushaltsstabilität: Konzept der Frühwarnindikatoren<br />
Ansicht 42 könnte aufgrund der zwischenzeitlichen Verringerung der aufgelaufenen<br />
Defizite zu der Fehleinschätzung führen, die Haushaltsprobleme seien kleiner geworden.<br />
Bestand und Entwicklung der aufgelaufenen Defizite sind isoliert nicht aussagefähig<br />
genug. So kommen Entwicklungen bei anderen wesentlichen Kenngrößen eines<br />
stabilen Haushalts darin nicht zum Ausdruck. Die Überörtliche Prüfung stützt sich daher<br />
zur Beurteilung der Haushaltsstabilität auf die Erfahrungen vergangener Prüfungen.<br />
Hierbei haben sich Kennzahlen mit ihren Warngrenzen als Indikatoren für einen<br />
stabilen Haushalt bewährt:<br />
• Normiertes Haushaltsergebnis (zwei Warngrenzen) 166<br />
• Hochbauunterhaltung 167<br />
165 Ein Eigenbetrieb des Landkreises Kassel verkaufte im Jahr 2002 Anteile für rund 45 Mio. € und schüttete<br />
davon rund 31,8 Mio. € an den Landkreis aus.<br />
166 Die Warngrenzen der Finanzfrühwarnindikatoren sind wie folgt definiert (vergleiche Sechster <strong>Zusammenfassender</strong><br />
<strong>Bericht</strong> des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs, S. 21):<br />
Normiertes Haushaltsergebnis: Erste Warngrenze ist überschritten, wenn die Freie Spitze unter acht<br />
Prozent der allgemeinen Deckungsmittel sinkt.<br />
Zweite Warngrenze ist überschritten, wenn ein normiertes Defizit (Verlust der Freien Spitze) eintritt.<br />
Freie Spitze ist der Betrag, um den der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt<br />
die Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 GemHVO übersteigt.<br />
167 Warngrenze: Gebäudeunterhaltung in Höhe von mindestens 0,9 Prozent des Brandversicherungswerts<br />
im Jahr wird unterschritten (vergleiche Sechster <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> des Präsidenten des Hessischen<br />
Rechnungshofs, S. 21).<br />
90 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>