Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Quelle: Jahresrechnungen,<br />
eigene Berechnungen<br />
Einhundertste Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2004: Landkreise“<br />
Normierte Ergebnisse im Verhältnis zu den<br />
allgemeinen Deckungsmitteln<br />
1999 - 2003<br />
1999 2000 2001 2002 2003<br />
Landkreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Kassel Landkreis Offenbach<br />
Wetteraukreis 1. Warngrenze 2. Warngrenze<br />
Ansicht 46: Normierte Ergebnisse im Verhältnis zu den allgemeinen Deckungsmitteln<br />
8.15 Haushaltsprobleme und Einschränkung der kommunalen Handlungsfähigkeit<br />
Der Gesetzgeber fordert die kommunalen Körperschaften zur Aufstellung ausgeglichener<br />
Haushalte auf 175 . Da kommunale Körperschaften bei dauerhaft nicht ausgeglichenen<br />
Haushalten ihre Gestaltungsfähigkeit verlieren, kennt das Haushaltsrecht Haushaltsauflagen<br />
176 und Haushaltssicherungskonzepte 177 (vergleiche Ansicht 47).<br />
Kommunale<br />
Gestaltungsfähigkeit<br />
Kommunale Gestaltungsfähigkeit und Haushaltsprobleme<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Haushaltsausgleich als Grundsatz<br />
Genehmigung des Haushalts mit Auflagen<br />
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, falls<br />
der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann<br />
Ansicht 47: Kommunale Gestaltungsfähigkeit und Haushaltsprobleme<br />
175 § 52 Abs. 1 Satz 1 HKO (vergleiche Fußnote 168) in Verbindung mit § 92 Abs. 4 HGO<br />
§ 92 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Allgemeine Haushaltsgrundsätze<br />
(4) Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. ...<br />
176 § 52 Abs. 1 Satz 1 HKO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Satz 2, zweiter Halbsatz HGO<br />
§ 103 Hessische Gemeindeordnung (HGO) – Kredite<br />
(2) … Die Genehmigung soll nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder<br />
versagt werden; sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.<br />
177 § 92 Hessische Gemeindeordnung (HGO)<br />
(4) Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. Ist der Haushaltsausgleich nicht möglich,<br />
ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Es ist von der Gemeindevertretung zu beschließen<br />
und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.<br />
<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 95<br />
Haushaltsprobleme<br />
Reduzierte<br />
Gestaltungsfähigkeit<br />
bei<br />
Haushaltsproblemen