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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Quelle: Jahresrechnungen,<br />

eigene Berechnungen<br />

Einhundertste Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2004: Landkreise“<br />

Normierte Ergebnisse im Verhältnis zu den<br />

allgemeinen Deckungsmitteln<br />

1999 - 2003<br />

1999 2000 2001 2002 2003<br />

Landkreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Kassel Landkreis Offenbach<br />

Wetteraukreis 1. Warngrenze 2. Warngrenze<br />

Ansicht 46: Normierte Ergebnisse im Verhältnis zu den allgemeinen Deckungsmitteln<br />

8.15 Haushaltsprobleme und Einschränkung der kommunalen Handlungsfähigkeit<br />

Der Gesetzgeber fordert die kommunalen Körperschaften zur Aufstellung ausgeglichener<br />

Haushalte auf 175 . Da kommunale Körperschaften bei dauerhaft nicht ausgeglichenen<br />

Haushalten ihre Gestaltungsfähigkeit verlieren, kennt das Haushaltsrecht Haushaltsauflagen<br />

176 und Haushaltssicherungskonzepte 177 (vergleiche Ansicht 47).<br />

Kommunale<br />

Gestaltungsfähigkeit<br />

Kommunale Gestaltungsfähigkeit und Haushaltsprobleme<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Haushaltsausgleich als Grundsatz<br />

Genehmigung des Haushalts mit Auflagen<br />

Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, falls<br />

der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann<br />

Ansicht 47: Kommunale Gestaltungsfähigkeit und Haushaltsprobleme<br />

175 § 52 Abs. 1 Satz 1 HKO (vergleiche Fußnote 168) in Verbindung mit § 92 Abs. 4 HGO<br />

§ 92 Hessische Gemeindeordnung (HGO) - Allgemeine Haushaltsgrundsätze<br />

(4) Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. ...<br />

176 § 52 Abs. 1 Satz 1 HKO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 Satz 2, zweiter Halbsatz HGO<br />

§ 103 Hessische Gemeindeordnung (HGO) – Kredite<br />

(2) … Die Genehmigung soll nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder<br />

versagt werden; sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.<br />

177 § 92 Hessische Gemeindeordnung (HGO)<br />

(4) Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr ausgeglichen sein. Ist der Haushaltsausgleich nicht möglich,<br />

ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Es ist von der Gemeindevertretung zu beschließen<br />

und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 95<br />

Haushaltsprobleme<br />

Reduzierte<br />

Gestaltungsfähigkeit<br />

bei<br />

Haushaltsproblemen

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