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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Rückholquoten<br />

differieren<br />

Jugend<br />

Die Landkreise haben Handlungsspielräume hinsichtlich Personalausstattung und<br />

Rückholquote. Diese weist das Verhältnis der Einnahmen aus der Durchsetzung<br />

von Unterhaltsansprüchen (§ 7 UnterhVG) zu den Ausgaben 248 aus und wurde zur<br />

Ermittlung von Sparpotenzialen zugrunde gelegt. Wegen ihrer untergeordneten<br />

Bedeutung wurden für mögliche Rückforderungen nach § 5 UnterhVG keine Sparpotenziale<br />

ermittelt.<br />

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz<br />

und Rückholquoten 2003<br />

Landkreis<br />

Darmstadt-<br />

Dieburg<br />

Landkreis<br />

Kassel<br />

Landkreis<br />

Offenbach<br />

Wetterau-<br />

kreis<br />

Fälle 1.164 1.558 4.233 1.132<br />

Vollzeitstellen 5,4 4,6 6,0 1,9<br />

Einnahmen<br />

nach § 7 UnterhVG<br />

223.912 € n.e. 1 365.065 € 288.226 €<br />

Ausgaben 2 1.996.676 € n.e. 1 2.158.505 € 2.083.733 €<br />

Rückholquote 11,2 % n.e. 1 16,9 % 13,8 %<br />

Fälle<br />

je Vollzeitstelle<br />

216 338 706 602<br />

1 nicht ermittelbar; im Landkreis Kassel wurde erst ab dem 1. Februar 2005 eine Trennung der Einnahmen<br />

nach §§ 5 und 7 UnterhVG vorgenommen. Daher kann die Rückholquote erst seit diesem Zeitpunkt<br />

korrekt berechnet werden.<br />

2 bereinigt um Einnahmen nach § 5 UnterhVG<br />

Quelle: Statistiken der Fachbereiche; Jahresrechnungen, eigene Berechnungen<br />

Ansicht 84: Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Rückholquoten 2003<br />

– Im Landkreis Darmstadt-Dieburg stieg der Personalbestand von 5,0 Vollzeitstellen<br />

im Jahr 2001 auf 5,4 Vollzeitstellen im Jahr 2003. Die Fallzahlen erhöhten sich<br />

von 1.019 auf 1.164. Da der Landkreis Darmstadt-Dieburg die Einnahmen nach<br />

§ 5 und § 7 UnterhVG erst seit dem Jahr 2003 getrennt erfasste, ist die Ermittlung<br />

der Rückholquote erst seit dem Jahr 2003 möglich. Sie betrug 11,2 Prozent<br />

im Jahr 2003.<br />

– Im Landkreis Kassel blieb der Personalbestand mit 3,65 Vollzeitstellen in den<br />

Jahren 2001 und 2002 unverändert und stieg im Jahr 2003 auf<br />

–<br />

4,61 Vollzeitstellen an. Die Fallzahlen erhöhten sich von 1.396 auf 1.558. Der<br />

Landkreis Kassel erfasste erst ab dem 1. Februar 2005 seine Einnahmen nach<br />

§§ 5 und 7 UnterhVG getrennt. Damit konnten keine Rückholquoten für 2001 bis<br />

2003 ermittelt werden.<br />

Der Landkreis Offenbach erhöhte seinen Personalbestand von 3,5 Vollzeitstellen<br />

im Jahr 2001 auf 6,0 Vollzeitstellen im Jahr 2003. Die Zahl der Fälle erhöhte sich<br />

von 4.138 auf 4.233. Die Rückholquote stieg von 15,1 Prozent im Jahr 2001 auf<br />

16,9 Prozent im Jahr 2003.<br />

– Der Wetteraukreis verringerte seinen Personalbestand von 3,1 Vollzeitstellen im<br />

Jahr 2001 auf 1,9 Vollzeitstellen im Jahr 2003. Die Fallzahl erhöhte sich von<br />

1.031 249 auf 1.132. Die Rückholquote sank von 16,7 Prozent auf 13,8 Prozent.<br />

kann den auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch im Einvernehmen mit dem Unterhaltsleistungsempfänger<br />

auf diesen zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen und sich den geltend gemachten<br />

Unterhaltsanspruch abtreten lassen. Kosten, mit denen der Unterhaltsleistungsempfänger dadurch<br />

selbst belastet wird, sind zu übernehmen.<br />

248 bereinigt um Einnahmen aus Rückforderungen nach § 5 UnterhVG<br />

249 Fallzahl für 2002; die Fallzahl für 2001 konnte vom Wetteraukreis nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />

130 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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