Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Belege und<br />
Aktenlage<br />
Berechtigtenzahl in<br />
fünf Körperschaften<br />
bekannt<br />
Datenqualität<br />
Abs. 1 und 2 ÜPKKG99 ).<br />
Die Erhebungen vor Ort umfassten bei den Landkreisen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe<br />
auch die Prüfung der Abläufe. Hierfür wurden der Überörtlichen Prüfung Bücher,<br />
Belege, Akten und Schriftstücke geordnet, prüffähig und fristgerecht vorgelegt,<br />
soweit diese vorhanden waren (vergleiche § 5 Abs. 2 ÜPKKG):<br />
• Der Landkreis Gießen konnte 11 von 20 angeforderten Widerspruchsakten nicht<br />
vorlegen. Weiterhin konnten 14 von 57 Akten für die Stichprobe 100 zur medizinischen<br />
Beurteilung stationärer Leistungen bezüglich Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit<br />
der Behandlungen nicht vorgelegt werden.<br />
• Der Main-Kinzig-Kreis konnte eine von 48 angeforderten Akten für die Stichprobe<br />
zur medizinischen Beurteilung stationärer Leistungen bezüglich Sachgerechtheit<br />
und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen nicht vorlegen. Von 173 angeforderten<br />
Belegen und Auszahlungsanordnungen fehlten 10 Belege und fünfzehn Auszahlungsanordnungen.<br />
• Der Landkreis Marburg-Biedenkopf konnte 9 von 47 angeforderten Akten für die<br />
Stichprobe zur medizinischen Beurteilung stationärer Leistungen bezüglich Sachgerechtheit<br />
und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen nicht vorlegen. 95 von<br />
150 angeforderten Belegen für die geprüften Krankheitskosten fehlten. Weiterhin<br />
fehlten in 3 von 25 Akten der Berechtigten wesentliche Unterlagen, so dass in diesen<br />
Fällen der Nachweis der rechtmäßigen Gewährung von Krankenhilfeleistungen<br />
nicht erbracht werden konnte.<br />
• Die übrigen am Vergleichsring beteiligten Landkreise legten alle erbetenen Unterlagen<br />
vollständig vor.<br />
7.11 Datenqualität<br />
Bei den Erhebungen wurde auch die Datenqualität in den kommunalen Körperschaften<br />
geprüft. Insbesondere die Zahl der Berechtigten als grundlegende Größe zur Analyse<br />
und Steuerung der Krankheitskosten wurde hinterfragt.<br />
Wie Ansicht 35 zeigt, konnten nur 5 der 13 am Vergleichsring beteiligten kommunalen<br />
Körperschaften die Zahl der Berechtigten angeben.<br />
Im Übrigen ergaben sich folgende Besonderheiten:<br />
Der Landkreis Gießen, die Stadt Gießen und der Landkreis Marburg-Biedenkopf erläuterten,<br />
dass die elektronisch geführten Stammdaten bezüglich des Merkmals „Krankenhilfeberechtigung“<br />
gepflegt wurden. Die erbetenen Angaben konnten aufgrund<br />
mangelnder Auswertungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung gestellt werden. Damit<br />
konnten diese kommunalen Körperschaften die Berechtigtenzahl nicht kontrollieren.<br />
Auswertungen auf Grundlage der Berechtigtenzahl wären damit nicht belastbar gewesen.<br />
Der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Marburg führten aus, dass die elektronisch geführten<br />
Stammdaten bezüglich des Merkmals „Krankenhilfeberechtigung“ nicht zuverlässig<br />
gepflegt wurden. Vielmehr wurde bei der Stammdatenanlage dieses Kennzeichen ge-<br />
99 § 5 Abs. 1 ÜPKKG: Jede der in § 4 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und 5 aufgeführten kommunalen Körperschaften<br />
soll in einem Zeitraum von fünf Jahren mindestens einmal überörtlich geprüft werden. Zeit, Art und Umfang<br />
der Prüfung bestimmt der Präsident in eigener Verantwortung. […].<br />
§ 5 Abs. 2 ÜPKKG: Die zu prüfende Stelle hat dem Präsidenten und den beauftragten Prüfern innerhalb<br />
einer zu bestimmenden Frist alle erbetenen Auskünfte zu geben, Einsicht in Bücher und Belege, Akten<br />
und Schriftstücke zu gewähren, sie auf Verlangen zu übersenden sowie Erhebungen an Ort und Stelle<br />
zu dulden. Im Übrigen hat sie den Präsidenten und die beauftragten Prüfer bei der Wahrnehmung ihrer<br />
Aufgaben zu unterstützen.<br />
100 Der Umfang der Stichprobe richtete sich nach der Höhe der Krankheitskosten für stationäre Behandlungen<br />
in den Landkreisen. Diese Erhebung beschränkte sich aufgrund der vorgefundenen Datenlage auf<br />
die Landkreise.<br />
62 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>