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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Belege und<br />

Aktenlage<br />

Berechtigtenzahl in<br />

fünf Körperschaften<br />

bekannt<br />

Datenqualität<br />

Abs. 1 und 2 ÜPKKG99 ).<br />

Die Erhebungen vor Ort umfassten bei den Landkreisen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe<br />

auch die Prüfung der Abläufe. Hierfür wurden der Überörtlichen Prüfung Bücher,<br />

Belege, Akten und Schriftstücke geordnet, prüffähig und fristgerecht vorgelegt,<br />

soweit diese vorhanden waren (vergleiche § 5 Abs. 2 ÜPKKG):<br />

• Der Landkreis Gießen konnte 11 von 20 angeforderten Widerspruchsakten nicht<br />

vorlegen. Weiterhin konnten 14 von 57 Akten für die Stichprobe 100 zur medizinischen<br />

Beurteilung stationärer Leistungen bezüglich Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit<br />

der Behandlungen nicht vorgelegt werden.<br />

• Der Main-Kinzig-Kreis konnte eine von 48 angeforderten Akten für die Stichprobe<br />

zur medizinischen Beurteilung stationärer Leistungen bezüglich Sachgerechtheit<br />

und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen nicht vorlegen. Von 173 angeforderten<br />

Belegen und Auszahlungsanordnungen fehlten 10 Belege und fünfzehn Auszahlungsanordnungen.<br />

• Der Landkreis Marburg-Biedenkopf konnte 9 von 47 angeforderten Akten für die<br />

Stichprobe zur medizinischen Beurteilung stationärer Leistungen bezüglich Sachgerechtheit<br />

und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen nicht vorlegen. 95 von<br />

150 angeforderten Belegen für die geprüften Krankheitskosten fehlten. Weiterhin<br />

fehlten in 3 von 25 Akten der Berechtigten wesentliche Unterlagen, so dass in diesen<br />

Fällen der Nachweis der rechtmäßigen Gewährung von Krankenhilfeleistungen<br />

nicht erbracht werden konnte.<br />

• Die übrigen am Vergleichsring beteiligten Landkreise legten alle erbetenen Unterlagen<br />

vollständig vor.<br />

7.11 Datenqualität<br />

Bei den Erhebungen wurde auch die Datenqualität in den kommunalen Körperschaften<br />

geprüft. Insbesondere die Zahl der Berechtigten als grundlegende Größe zur Analyse<br />

und Steuerung der Krankheitskosten wurde hinterfragt.<br />

Wie Ansicht 35 zeigt, konnten nur 5 der 13 am Vergleichsring beteiligten kommunalen<br />

Körperschaften die Zahl der Berechtigten angeben.<br />

Im Übrigen ergaben sich folgende Besonderheiten:<br />

Der Landkreis Gießen, die Stadt Gießen und der Landkreis Marburg-Biedenkopf erläuterten,<br />

dass die elektronisch geführten Stammdaten bezüglich des Merkmals „Krankenhilfeberechtigung“<br />

gepflegt wurden. Die erbetenen Angaben konnten aufgrund<br />

mangelnder Auswertungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung gestellt werden. Damit<br />

konnten diese kommunalen Körperschaften die Berechtigtenzahl nicht kontrollieren.<br />

Auswertungen auf Grundlage der Berechtigtenzahl wären damit nicht belastbar gewesen.<br />

Der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Marburg führten aus, dass die elektronisch geführten<br />

Stammdaten bezüglich des Merkmals „Krankenhilfeberechtigung“ nicht zuverlässig<br />

gepflegt wurden. Vielmehr wurde bei der Stammdatenanlage dieses Kennzeichen ge-<br />

99 § 5 Abs. 1 ÜPKKG: Jede der in § 4 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und 5 aufgeführten kommunalen Körperschaften<br />

soll in einem Zeitraum von fünf Jahren mindestens einmal überörtlich geprüft werden. Zeit, Art und Umfang<br />

der Prüfung bestimmt der Präsident in eigener Verantwortung. […].<br />

§ 5 Abs. 2 ÜPKKG: Die zu prüfende Stelle hat dem Präsidenten und den beauftragten Prüfern innerhalb<br />

einer zu bestimmenden Frist alle erbetenen Auskünfte zu geben, Einsicht in Bücher und Belege, Akten<br />

und Schriftstücke zu gewähren, sie auf Verlangen zu übersenden sowie Erhebungen an Ort und Stelle<br />

zu dulden. Im Übrigen hat sie den Präsidenten und die beauftragten Prüfer bei der Wahrnehmung ihrer<br />

Aufgaben zu unterstützen.<br />

100 Der Umfang der Stichprobe richtete sich nach der Höhe der Krankheitskosten für stationäre Behandlungen<br />

in den Landkreisen. Diese Erhebung beschränkte sich aufgrund der vorgefundenen Datenlage auf<br />

die Landkreise.<br />

62 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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