Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Neunundneunzigste Vergleichende Prüfung „Sozialhilfe: Krankheitskosten“<br />
7.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />
Informationsstand: September 2003 bis Februar <strong>2006</strong><br />
Prüfungszeitraum: 2000 bis 2005<br />
Zuleitung der Schlussberichte 29. August <strong>2006</strong><br />
Prüfungsbeauftragter: Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
München<br />
7.3 Leitsätze<br />
Von den 13 geprüften kommunalen Körperschaften hatten der Hochtaunuskreis<br />
und der Main-Kinzig-Kreis umfassende Daten zur Steuerung der<br />
Krankheitskosten. Der Landkreis Fulda, der Hochtaunuskreis und der Main-<br />
Kinzig-Kreis sowie die Städte Fulda und Hanau kannten die Zahl ihrer Berechtigten<br />
92 als zentrale Kennziffer zur Steuerung der Krankheitskosten.<br />
Mit Ausnahme des Hochtaunuskreises waren die Körperschaften systembedingt<br />
nicht in der Lage, die an das Hessische Statistische Landesamt gemeldeten<br />
Daten zu kontrollieren. Da auf diesen Daten politische Entscheidungen<br />
beruhen, sollten sie belastbar sein.<br />
Alle Landkreise kontrollierten formal die Abrechnungen über stationäre<br />
Krankheitskosten hinsichtlich Anspruchsberechtigung und rechnerischer<br />
Richtigkeit. Die Landkreise stehen vor der Aufgabe, alle Abrechnungen über<br />
wesentliche stationäre Krankheitskosten auch materiell zu kontrollieren.<br />
Das Steuerungsinstrument der ärztlichen Lotsenfunktion des Gesundheitsamts<br />
könnte Sparpotenziale eröffnen.<br />
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) und das Vierte Gesetz für<br />
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (HARTZ IV) begründeten keine<br />
wesentlichen Sparpotenziale bei Personaleinsatz und Raumnutzung. Die<br />
mit dem GMG eingeführte Verwaltungsgebühr der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV) erhöhte die internen Krankheitskosten.<br />
Die Landkreise Fulda und Groß-Gerau, der Hochtaunuskreis, der Lahn-Dill-<br />
Kreis und der Main-Kinzig-Kreis stellten als örtliche Sozialhilfeträger die<br />
Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zum 1. Januar 2005 sicher.<br />
Die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf legten insoweit keine prüffähigen<br />
Unterlagen vor.<br />
Der Landkreis Fulda, der Hochtaunuskreis, der Main-Kinzig-Kreis und die<br />
Stadt Fulda plädierten für eine Öffnung der GKV und damit für einen Systemwechsel.<br />
So könnten Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in einer<br />
Hand zusammengeführt werden.<br />
Für den Fall der Beibehaltung des bisherigen Systems halten diese Körperschaften<br />
eine Verbesserung der Transparenz der Abrechnungen der GKV für<br />
geboten. Dies wäre einer effektiven Kostenkontrolle dienlich.<br />
Zur Missbrauchsvermeidung sprachen sich der Landkreis Fulda und der<br />
Main-Kinzig-Kreis dafür aus, die GKV gesetzlich zu verpflichten, die technischen<br />
Möglichkeiten zur Sperrung der Versichertenkarten zu schaffen. So<br />
könnte ein Beitrag zur Kostensenkung geleistet werden.<br />
92 Grundgesamtheit der zum Bezug von Krankenhilfe berechtigten Personen<br />
<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 57<br />
Seite 61 ff<br />
Seite 63<br />
Seite 67<br />
Seite 70<br />
Seiten 74<br />
Seite 77<br />
Seite 77<br />
Seite 78<br />
Seite 78