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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Neunundneunzigste Vergleichende Prüfung „Sozialhilfe: Krankheitskosten“<br />

7.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />

Informationsstand: September 2003 bis Februar <strong>2006</strong><br />

Prüfungszeitraum: 2000 bis 2005<br />

Zuleitung der Schlussberichte 29. August <strong>2006</strong><br />

Prüfungsbeauftragter: Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

München<br />

7.3 Leitsätze<br />

Von den 13 geprüften kommunalen Körperschaften hatten der Hochtaunuskreis<br />

und der Main-Kinzig-Kreis umfassende Daten zur Steuerung der<br />

Krankheitskosten. Der Landkreis Fulda, der Hochtaunuskreis und der Main-<br />

Kinzig-Kreis sowie die Städte Fulda und Hanau kannten die Zahl ihrer Berechtigten<br />

92 als zentrale Kennziffer zur Steuerung der Krankheitskosten.<br />

Mit Ausnahme des Hochtaunuskreises waren die Körperschaften systembedingt<br />

nicht in der Lage, die an das Hessische Statistische Landesamt gemeldeten<br />

Daten zu kontrollieren. Da auf diesen Daten politische Entscheidungen<br />

beruhen, sollten sie belastbar sein.<br />

Alle Landkreise kontrollierten formal die Abrechnungen über stationäre<br />

Krankheitskosten hinsichtlich Anspruchsberechtigung und rechnerischer<br />

Richtigkeit. Die Landkreise stehen vor der Aufgabe, alle Abrechnungen über<br />

wesentliche stationäre Krankheitskosten auch materiell zu kontrollieren.<br />

Das Steuerungsinstrument der ärztlichen Lotsenfunktion des Gesundheitsamts<br />

könnte Sparpotenziale eröffnen.<br />

Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) und das Vierte Gesetz für<br />

moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (HARTZ IV) begründeten keine<br />

wesentlichen Sparpotenziale bei Personaleinsatz und Raumnutzung. Die<br />

mit dem GMG eingeführte Verwaltungsgebühr der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) erhöhte die internen Krankheitskosten.<br />

Die Landkreise Fulda und Groß-Gerau, der Hochtaunuskreis, der Lahn-Dill-<br />

Kreis und der Main-Kinzig-Kreis stellten als örtliche Sozialhilfeträger die<br />

Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zum 1. Januar 2005 sicher.<br />

Die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf legten insoweit keine prüffähigen<br />

Unterlagen vor.<br />

Der Landkreis Fulda, der Hochtaunuskreis, der Main-Kinzig-Kreis und die<br />

Stadt Fulda plädierten für eine Öffnung der GKV und damit für einen Systemwechsel.<br />

So könnten Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in einer<br />

Hand zusammengeführt werden.<br />

Für den Fall der Beibehaltung des bisherigen Systems halten diese Körperschaften<br />

eine Verbesserung der Transparenz der Abrechnungen der GKV für<br />

geboten. Dies wäre einer effektiven Kostenkontrolle dienlich.<br />

Zur Missbrauchsvermeidung sprachen sich der Landkreis Fulda und der<br />

Main-Kinzig-Kreis dafür aus, die GKV gesetzlich zu verpflichten, die technischen<br />

Möglichkeiten zur Sperrung der Versichertenkarten zu schaffen. So<br />

könnte ein Beitrag zur Kostensenkung geleistet werden.<br />

92 Grundgesamtheit der zum Bezug von Krankenhilfe berechtigten Personen<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 57<br />

Seite 61 ff<br />

Seite 63<br />

Seite 67<br />

Seite 70<br />

Seiten 74<br />

Seite 77<br />

Seite 77<br />

Seite 78<br />

Seite 78

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