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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Einhundertzweite Vergleichende Prüfung „Kreisstraßen und Brücken“<br />

rechnet. Dies beruhte auf erhöhten Schadensumfang358 und Schadensgrad359 . Veränderungen<br />

am Schadensausmaß360 waren vernachlässigbar. Bei Einzelmängeln war<br />

tendenziell eine Zunahme auf dem Brückenüberbau für die Bauteile Beläge, Kappen<br />

und Schutzeinrichtungen erkennbar. Das maßgebende Schadensausmaß lag überwiegend<br />

bei den Beurteilungskriterien Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit.<br />

Die Vergleichende Prüfung ergab, dass die in den Prüfberichten der Landkreise festgestellten<br />

Einzelmängel und Schäden durchschnittlich zu acht Prozent beseitigt waren.<br />

Die baulichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen waren in allen Landkreisen<br />

nicht hinreichend.<br />

Aus dem Vergleich der Schadensbilder mit der Örtlichkeit konnten bei 95 Prozent der<br />

Brücken keine Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder Bauteilerneuerungen erkannt<br />

werden. Diese Feststellungen weisen darauf hin, dass in den letzten Jahren wenige<br />

und der steigenden Verkehrs- sowie Tonnagebelastung nicht hinreichend angepasste<br />

Instandsetzungsmaßnahmen ausgeführt wurden. Eine Überprüfung und Anpassung<br />

der Kapazitäten in der Erhaltung ist geboten. Beispielhaft kann hierfür die avisierte<br />

Kapazitätsanpassung der Brücken-Instandsetzungs-Trupps für Werterhaltungsmaßnahmen<br />

in den Straßenmeistereien der Landkreise Offenbach, Main-Taunus-Kreis und<br />

Hochtaunuskreis genannt werden. Die vertraglichen Voraussetzungen lagen mit den<br />

bestehenden Vereinbarungen zwischen den Landkreisen und der Hessischen Straßenund<br />

Verkehrsverwaltung vor.<br />

Durch früh erkannte und beseitigte Mängel und Schäden kann der Erhaltungsaufwand<br />

gering gehalten werden. Insbesondere bei Schäden auf dem Überbau können bei<br />

zeitnaher Mangelbeseitigung Folgeschäden und Schadensausbreitungen durch eindringendes<br />

Sickerwasser eingeschränkt und bestenfalls verhindert werden.<br />

Bei den Landkreisen fehlte bislang eine systematische Erhaltungsplanung des Brückenbestands.<br />

Die Informationen für haushalts-, bau-, und verkehrstechnische Entscheidungen<br />

der Verwaltung waren nicht optimiert. Die kostenaufwendigen Eingangsvoraussetzungen<br />

sind für 97 Prozent des Brückenbestands vorhanden. Die Landkreise<br />

verfügen über eine einheitliche Erfassung, Bewertung und Auswertung der Konstruktions-<br />

und Prüfungsdaten in den Straßeninformationsbanken der Ämter für Straßenund<br />

Verkehrswesen zur Ermittlung von Zustandsnoten.<br />

Um das Anlagevermögen zu erhalten, bedarf es neben der jährlichen betrieblichen<br />

und baulichen Werterhaltung und den Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherheit einer<br />

Planung und Steuerung der Erhaltungsmaßnahmen. Drei Landkreise361 arbeiteten mit<br />

einer Programmplanung für Instandsetzungs-, Erneuerungs- und Neubaumaßnahmen<br />

einschließlich Kostenplanung. Für diese systematische Erhaltungsplanung auf der<br />

Grundlage vorhandener Konstruktionsdaten und Zustandsnoten wurde ein landkreisübergreifender<br />

Rückstand mit 152.000 € 362 ermittelt. Gegenstand dieser Kosten sind<br />

zusätzliche, über die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 hinausgehende Untersuchungen<br />

und Bauteilanalysen, die die Maßnahmebedürftigkeit und die damit einhergehende<br />

Kostenermittlung präzisieren. Mit einer systematischen Erhaltungsplanung kann<br />

eine auf den Gesamtinvestitionsbedarf abgestimmte Dringlichkeitsreihung und Finanzmittelplanung<br />

zur Erhaltung des Anlagevermögens vorgenommen werden.<br />

Eine Zuordnung der baulichen Erhaltungsmaßnahmen363 und Kostenaufwendungen<br />

war in keinem Landkreis möglich. Die Landkreise unterschieden bei ihren Aufzeich-<br />

358 Schadensumfang ist Zahl und / oder Größe des Schadensbereiches.<br />

359 Schadensgrad beinhaltet allgemeine Angaben der Schadensausbreitung nach der Anweisung Straßeninformationsbank,<br />

Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING), Ausgabe 2004 des Landesbauministeriums.<br />

360 Schadensausmaß ist die Intensität / Schwere des Schadens, bewertet nach der Richtlinie RI- EBW-<br />

PRÜF, Ausgabe 2004<br />

361 Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis und Werra-Meißner-Kreis.<br />

362 Ermittlung mit durchschnittlich 300 € je Bauwerk<br />

363 Maßnahmen der Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung zur Wiederherstellung der Standsicherheit,<br />

Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit eines Bauwerks oder einzelner Bauteile.<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 193<br />

Mängelbeseitigung<br />

Systematische<br />

Erhaltungsplanung<br />

und<br />

Dringlichkeitsreihung

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