Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Einhundertzweite Vergleichende Prüfung „Kreisstraßen und Brücken“<br />
rechnet. Dies beruhte auf erhöhten Schadensumfang358 und Schadensgrad359 . Veränderungen<br />
am Schadensausmaß360 waren vernachlässigbar. Bei Einzelmängeln war<br />
tendenziell eine Zunahme auf dem Brückenüberbau für die Bauteile Beläge, Kappen<br />
und Schutzeinrichtungen erkennbar. Das maßgebende Schadensausmaß lag überwiegend<br />
bei den Beurteilungskriterien Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit.<br />
Die Vergleichende Prüfung ergab, dass die in den Prüfberichten der Landkreise festgestellten<br />
Einzelmängel und Schäden durchschnittlich zu acht Prozent beseitigt waren.<br />
Die baulichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen waren in allen Landkreisen<br />
nicht hinreichend.<br />
Aus dem Vergleich der Schadensbilder mit der Örtlichkeit konnten bei 95 Prozent der<br />
Brücken keine Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder Bauteilerneuerungen erkannt<br />
werden. Diese Feststellungen weisen darauf hin, dass in den letzten Jahren wenige<br />
und der steigenden Verkehrs- sowie Tonnagebelastung nicht hinreichend angepasste<br />
Instandsetzungsmaßnahmen ausgeführt wurden. Eine Überprüfung und Anpassung<br />
der Kapazitäten in der Erhaltung ist geboten. Beispielhaft kann hierfür die avisierte<br />
Kapazitätsanpassung der Brücken-Instandsetzungs-Trupps für Werterhaltungsmaßnahmen<br />
in den Straßenmeistereien der Landkreise Offenbach, Main-Taunus-Kreis und<br />
Hochtaunuskreis genannt werden. Die vertraglichen Voraussetzungen lagen mit den<br />
bestehenden Vereinbarungen zwischen den Landkreisen und der Hessischen Straßenund<br />
Verkehrsverwaltung vor.<br />
Durch früh erkannte und beseitigte Mängel und Schäden kann der Erhaltungsaufwand<br />
gering gehalten werden. Insbesondere bei Schäden auf dem Überbau können bei<br />
zeitnaher Mangelbeseitigung Folgeschäden und Schadensausbreitungen durch eindringendes<br />
Sickerwasser eingeschränkt und bestenfalls verhindert werden.<br />
Bei den Landkreisen fehlte bislang eine systematische Erhaltungsplanung des Brückenbestands.<br />
Die Informationen für haushalts-, bau-, und verkehrstechnische Entscheidungen<br />
der Verwaltung waren nicht optimiert. Die kostenaufwendigen Eingangsvoraussetzungen<br />
sind für 97 Prozent des Brückenbestands vorhanden. Die Landkreise<br />
verfügen über eine einheitliche Erfassung, Bewertung und Auswertung der Konstruktions-<br />
und Prüfungsdaten in den Straßeninformationsbanken der Ämter für Straßenund<br />
Verkehrswesen zur Ermittlung von Zustandsnoten.<br />
Um das Anlagevermögen zu erhalten, bedarf es neben der jährlichen betrieblichen<br />
und baulichen Werterhaltung und den Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherheit einer<br />
Planung und Steuerung der Erhaltungsmaßnahmen. Drei Landkreise361 arbeiteten mit<br />
einer Programmplanung für Instandsetzungs-, Erneuerungs- und Neubaumaßnahmen<br />
einschließlich Kostenplanung. Für diese systematische Erhaltungsplanung auf der<br />
Grundlage vorhandener Konstruktionsdaten und Zustandsnoten wurde ein landkreisübergreifender<br />
Rückstand mit 152.000 € 362 ermittelt. Gegenstand dieser Kosten sind<br />
zusätzliche, über die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 hinausgehende Untersuchungen<br />
und Bauteilanalysen, die die Maßnahmebedürftigkeit und die damit einhergehende<br />
Kostenermittlung präzisieren. Mit einer systematischen Erhaltungsplanung kann<br />
eine auf den Gesamtinvestitionsbedarf abgestimmte Dringlichkeitsreihung und Finanzmittelplanung<br />
zur Erhaltung des Anlagevermögens vorgenommen werden.<br />
Eine Zuordnung der baulichen Erhaltungsmaßnahmen363 und Kostenaufwendungen<br />
war in keinem Landkreis möglich. Die Landkreise unterschieden bei ihren Aufzeich-<br />
358 Schadensumfang ist Zahl und / oder Größe des Schadensbereiches.<br />
359 Schadensgrad beinhaltet allgemeine Angaben der Schadensausbreitung nach der Anweisung Straßeninformationsbank,<br />
Teilsystem Bauwerksdaten (ASB-ING), Ausgabe 2004 des Landesbauministeriums.<br />
360 Schadensausmaß ist die Intensität / Schwere des Schadens, bewertet nach der Richtlinie RI- EBW-<br />
PRÜF, Ausgabe 2004<br />
361 Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis und Werra-Meißner-Kreis.<br />
362 Ermittlung mit durchschnittlich 300 € je Bauwerk<br />
363 Maßnahmen der Erneuerung, Instandsetzung und Unterhaltung zur Wiederherstellung der Standsicherheit,<br />
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit eines Bauwerks oder einzelner Bauteile.<br />
<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 193<br />
Mängelbeseitigung<br />
Systematische<br />
Erhaltungsplanung<br />
und<br />
Dringlichkeitsreihung