Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Einhundertsiebte Prüfung „Haushaltsstruktur <strong>2006</strong>: Landeswohlfahrtsverband“<br />
Bei der Überführung von 50 Prozent der stationär untergebrachten Personen in das<br />
Betreute Wohnen wäre eine Ersparnis von rund 213 Millionen € möglich. Rund<br />
145 Millionen € könnten eingespart werden, wenn ein Drittel der derzeit stationär<br />
untergebrachten Menschen betreut wohnen würden.<br />
Die Überörtliche Prüfung sieht 20 Prozent als eine realistische Annahme für die Überführung<br />
von Leistungsberechtigten aus der vollstationären Unterbringung in das Betreute<br />
Wohnen an. Dies entspricht weiteren 3.100 Plätzen im Betreuten Wohnen. Rein<br />
rechnerisch ließen sich dadurch die Ausgaben um rund 90 Millionen € reduzieren.<br />
Ab dem Jahr 2009 wird sich die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen ändern. Die<br />
Mitglieder des Landeswohlfahrtsverbands Hessen stehen daher vor der Entscheidung,<br />
über die Fortführung der Vereinbarung zum Betreuten Wohnen zu befinden.<br />
Die Überörtliche Prüfung empfiehlt, dass der Landeswohlfahrtsverband Hessen seine<br />
Aufgaben in diesem Bereich der Sozialhilfe behält, weil eine zentrale Steuerung zu<br />
ihrer Wirtschaftlichkeit beiträgt.<br />
Der Landeswohlfahrtsverband hat die Aufgaben der örtlichen Träger der Kriegsopferfürsorge<br />
kostenneutral übernommen. Dieses Angebot sollte - auch aufgrund der zurückgehenden<br />
Geschäftsvorfälle - schrittweise auf alle Landkreise und Städte ausgedehnt<br />
werden. Hierfür ist keine Gesetzesänderung notwendig, es können Vereinbarungen<br />
geschlossen werden.<br />
Die Verbandsumlage basiert auf der vom Land Hessen festgestellten Finanzkraft der<br />
Landkreise und kreisfreien Städte. Die kommunalen Körperschaften werden dadurch<br />
unterschiedlich belastet. Die Umlagegrundlagen sind transparent. Eine Änderung der<br />
Umlagegrundlagen setzt eine Änderung der Berechnung der Schlüsselzuweisungen an<br />
die Landkreise und kreisfreien Städte voraus.<br />
Die Umlage kann innerhalb des geltenden Gesetzesrahmens gesenkt werden, wenn<br />
die Möglichkeiten zur Ausgabenminderung konsequent genutzt werden. Im Jahr 2005<br />
lag die Umlage bei 891 Millionen €. Wenn in diesem Jahr die Ausgaben des Landeswohlfahrtsverbands<br />
rund 96 Millionen € 415 geringer gewesen wären, hätte die Verbandsumlage<br />
795 Millionen € betragen. Der Hebesatz hätte bei 14,61 Prozent statt bei<br />
16,37 Prozent gelegen.<br />
11.12 Organisation der Haupt- und Regionalverwaltungen<br />
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen hat seit dem Ende der neunziger Jahre die Aufbauorganisation<br />
der Haupt- und Regionalverwaltungen an den veränderten Aufgabenbestand<br />
angepasst.<br />
Die Neugliederung der Steuerungs- und Servicebereiche kann aus Sicht der Überörtlichen<br />
Prüfung verbessert werden, da<br />
• die Aufbauorganisation des Landeswohlfahrtsverbands Hessen durch Personalkapazitäten<br />
von 114 Stellen geprägt ist, die unmittelbar bei der Führungsspitze<br />
angesiedelt sind,<br />
• Steuerungs- und operative Aufgaben ohne sichtbaren Effizienzgewinn auf Organisationseinheiten<br />
aufgeteilt wurden, zum Beispiel Personalaufgaben auf den<br />
Servicebereich Personal und Organisation sowie die Steuerungsstelle für Controlling,<br />
Personal- und Organisationsmanagement, und<br />
• operative Aufgaben in den Stabs- und Steuerungsbereichen (Büro der Verbandsorgane,<br />
Steuerung für Controlling, Personal- und Organisationsmanagement)<br />
angesiedelt sind, was einer Trennung von Stabs- und Linienaufgaben widerspricht.<br />
415 Sparpotenzial aus 90 Mio. € bei den Sozialhilfeleistungen, 5,7 Mio. € bei den Personalausgaben und<br />
rund 0,15 Mio. € durch eine Anpassung der Gremienstrukturen und -besetzung.<br />
<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 241