15.01.2013 Aufrufe

Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sparpotenzial<br />

landkreisindividuell (Stufe 1):<br />

Zeitreihenanalyse<br />

Einhundertste Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2004: Landkreise“<br />

Sparpotenziale und –bedarfe<br />

Regionalentwicklung<br />

Landkreis<br />

Darmstadt-<br />

Dieburg<br />

Landkreis<br />

Kassel<br />

Landkreis<br />

Offenbach<br />

Wetteraukreis<br />

n.e 1 388.000 € 0 € 0 €<br />

vergleichend (Stufe 2) n.e. 1 1.044.000 € 0 € 282.000 €<br />

anteiliger Bedarf für<br />

Haushaltsausgleich (Stufe 3)<br />

n.e. 1 102.000 € 29.000 € 58.000 €<br />

anteiliger Bedarf erreichbar? - ja (ja) ja<br />

1 nicht ermittelbar<br />

Quelle: eigene Berechnungen<br />

Ansicht 117: Sparpotenziale und -bedarfe Regionalentwicklung<br />

8.38 Kostendeckung durch Gebühren<br />

Die Landkreise erheben für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme<br />

von Verwaltungsleistungen Gebühren. Die Gebührenbemessung folgt<br />

grundsätzlich dem Kostendeckungsgrundsatz316 . Reichen die Gebühren nicht aus,<br />

haben die Landkreise Haushaltsmittel einzusetzen. Die nachfolgende Reihenfolge orientiert<br />

sich am Gebührenaufkommen.<br />

Die Abfallwirtschaft belastete in keinem der Landkreise den Haushalt, weil die Gebühren<br />

kostendeckend ermittelt und erhoben wurden.<br />

Zur Kostendeckung der Bauaufsichtsgebühren siehe Kapitel 8.32.<br />

Die Landkreise unterhielten Jugendgästehäuser. Die Übernachtungszahlen stiegen in<br />

den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Kassel und Offenbach an. Der Wetteraukreis<br />

verzeichnete sinkende Übernachtungszahlen (vergleiche Ansicht 118).<br />

316 § 9 Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG) – Verwaltungsgebühren<br />

(2) Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Interesses der Gebührenpflichtigen und nach dem<br />

Verwaltungsaufwand zu bemessen. Ihr Aufkommen soll in der Regel die Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges<br />

decken.<br />

§ 10 Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG) – Benutzungsgebühren<br />

(2) Die Gebührensätze sind in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden.<br />

Zu den Kosten zählen die Aufwendungen für die laufende Verwaltung und Unterhaltung, Entgelte<br />

für in Anspruch genommene Fremdleistungen, angemessene Abschreibungen sowie eine angemessene<br />

Verzinsung des Anlagekapitals; bei der Verzinsung bleibt der aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte<br />

Kapitalanteil außer Betracht. § 121 Abs. 8 der Hessischen Gemeindeordnung bleibt unberührt.<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 159<br />

Abfallwirtschaft<br />

Bauaufsicht<br />

Jugendgästehäuser

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!