Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Sparpotenzial<br />
landkreisindividuell (Stufe 1):<br />
Zeitreihenanalyse<br />
Einhundertste Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2004: Landkreise“<br />
Sparpotenziale und –bedarfe<br />
Regionalentwicklung<br />
Landkreis<br />
Darmstadt-<br />
Dieburg<br />
Landkreis<br />
Kassel<br />
Landkreis<br />
Offenbach<br />
Wetteraukreis<br />
n.e 1 388.000 € 0 € 0 €<br />
vergleichend (Stufe 2) n.e. 1 1.044.000 € 0 € 282.000 €<br />
anteiliger Bedarf für<br />
Haushaltsausgleich (Stufe 3)<br />
n.e. 1 102.000 € 29.000 € 58.000 €<br />
anteiliger Bedarf erreichbar? - ja (ja) ja<br />
1 nicht ermittelbar<br />
Quelle: eigene Berechnungen<br />
Ansicht 117: Sparpotenziale und -bedarfe Regionalentwicklung<br />
8.38 Kostendeckung durch Gebühren<br />
Die Landkreise erheben für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme<br />
von Verwaltungsleistungen Gebühren. Die Gebührenbemessung folgt<br />
grundsätzlich dem Kostendeckungsgrundsatz316 . Reichen die Gebühren nicht aus,<br />
haben die Landkreise Haushaltsmittel einzusetzen. Die nachfolgende Reihenfolge orientiert<br />
sich am Gebührenaufkommen.<br />
Die Abfallwirtschaft belastete in keinem der Landkreise den Haushalt, weil die Gebühren<br />
kostendeckend ermittelt und erhoben wurden.<br />
Zur Kostendeckung der Bauaufsichtsgebühren siehe Kapitel 8.32.<br />
Die Landkreise unterhielten Jugendgästehäuser. Die Übernachtungszahlen stiegen in<br />
den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Kassel und Offenbach an. Der Wetteraukreis<br />
verzeichnete sinkende Übernachtungszahlen (vergleiche Ansicht 118).<br />
316 § 9 Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG) – Verwaltungsgebühren<br />
(2) Die Gebühren sind unter Berücksichtigung des Interesses der Gebührenpflichtigen und nach dem<br />
Verwaltungsaufwand zu bemessen. Ihr Aufkommen soll in der Regel die Kosten des betreffenden Verwaltungszweiges<br />
decken.<br />
§ 10 Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG) – Benutzungsgebühren<br />
(2) Die Gebührensätze sind in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden.<br />
Zu den Kosten zählen die Aufwendungen für die laufende Verwaltung und Unterhaltung, Entgelte<br />
für in Anspruch genommene Fremdleistungen, angemessene Abschreibungen sowie eine angemessene<br />
Verzinsung des Anlagekapitals; bei der Verzinsung bleibt der aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter aufgebrachte<br />
Kapitalanteil außer Betracht. § 121 Abs. 8 der Hessischen Gemeindeordnung bleibt unberührt.<br />
<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 159<br />
Abfallwirtschaft<br />
Bauaufsicht<br />
Jugendgästehäuser