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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Einhundertsiebte Prüfung „Haushaltsstruktur <strong>2006</strong>: Landeswohlfahrtsverband“<br />

Soweit die Einnahmen oder Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen, erhebt der<br />

Landeswohlfahrtsverband Hessen eine Verbandsumlage. Die Bemessungsgrundlagen<br />

sind in § 39 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgelegt 408 . Damit ist er in der<br />

Lage, seinen Finanzbedarf einseitig auf seine Mitglieder zu verlagern.<br />

950 Mio. €<br />

900 Mio. €<br />

850 Mio. €<br />

800 Mio. €<br />

750 Mio. €<br />

700 Mio. €<br />

806 Mio. €<br />

Quelle: Eigene Erhebungen<br />

Entwicklung der Verbandsumlage<br />

in den Jahren 2002 bis 2005<br />

787 Mio. €<br />

820 Mio. €<br />

891 Mio. €<br />

2002 2003 2004 2005<br />

Ansicht 181: Entwicklung der Verbandsumlage in den Jahren 2002 bis 2005<br />

Die Erhöhung von rund 806 Millionen € im Jahr 2002 auf rund 891 Millionen € im Jahr<br />

2005 stellt einen Anstieg von 10,5 Prozent dar. Im selben Zeitraum stiegen die Fallzahlen<br />

in der Sozialhilfe um 7,3 Prozent (siehe Ansicht 181).<br />

Die Umlage orientiert sich an der Finanzkraft der Mitglieder. Die Belastung lag im Jahr<br />

2005 im Durchschnitt bei 140 € je Einwohner. Die Spanne bewegte sich zwischen<br />

119 € (Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Vogelsbergkreis) und 216 € je Einwohner<br />

in der Stadt Frankfurt am Main. Sie trug damit je Einwohner 82 Prozent mehr<br />

zur Verbandsumlage bei als die vorgenannten Kreise.<br />

408 Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz - FAG -) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 16. Januar 2004 (GVBl. I S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom<br />

30. Januar <strong>2006</strong> (GVBl. I S. 22).<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 233<br />

Verbandsumlage

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