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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Wiederkehrende<br />

Bauwerksprüfungen<br />

Gewährleistungsmängel<br />

an Straßen<br />

Gewährleistungsmängel<br />

an Brücken<br />

Empfehlungen zur<br />

Verfolgung der<br />

Gewährleistung<br />

Aufgabenübernahme<br />

durch das Land<br />

Hessen<br />

Straßenbeiträge<br />

nungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen nicht zwischen Straßen und Brücken.<br />

Die als Grundlage für die Erhaltungsplanung notwendigen Bauwerksprüfungen wurden<br />

in fünf Landkreisen364 in dem Umfang erbracht, wie es die DIN 1076 für Bauwerke<br />

nach Ablauf der Gewährleistungsfrist vorsieht. Im Hochtaunuskreis, im Landkreis Marburg-Biedenkopf,<br />

im Schwalm-Eder-Kreis und im Vogelsbergkreis unterblieben einige<br />

Bauwerksprüfungen. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg unterblieben acht Jahre die<br />

von sachkundigen Ingenieuren zu erbringenden Bauwerksprüfungen für 40 Brücken.<br />

Der Rückstand bei den Brückenhauptprüfungen wurde mit 23.000 € ermittelt. In keinem<br />

Landkreis wurden die Einfachen Bauwerksprüfungen bei Brückenneubauten während<br />

der Gewährleistungsphase vollständig erbracht.<br />

Eine vorausschauende Fristenplanung der alle drei Jahre wiederkehrenden Bauwerksprüfungen<br />

lag in acht Landkreisen vor, in sechs dieser acht Landkreise365 war sie unvollständig,<br />

veraltet oder mit zu geringem zeitlichen Vorlauf behaftet.<br />

9.13 Straßenbeiträge<br />

Die Landkreise könnten von der Ermächtigung des § 11 des Gesetzes über Kommunale<br />

Abgaben Gebrauch machen, Beiträge zu erheben. Keiner der Landkreise kannte<br />

Straßenbeitragssatzungen.<br />

9.14 Gewährleistung<br />

Mängelbeseitigungen nach den Gewährleistungsabnahmen wurden für Straßenmaßnahmen<br />

selten dokumentiert. So gab es im Landkreis Marburg-Biedenkopf bei fünf<br />

Straßenmaßnahmen keine Dokumentation der Gewährleistungsabnahmen.<br />

Bei 30 von 47 Brücken mit Erneuerungsmaßnahmen wurden nicht alle Mängel aufgezeigt<br />

und konnten somit auch nicht beseitigt werden.<br />

Der Vogelsbergkreis und der Werra-Meißner-Kreis haben zu prüfen, inwieweit Mängel<br />

bei sechs Brücken innerhalb der Gewährleistung kostenneutral zu beseitigen sind.<br />

Weshalb im Schwalm-Eder-Kreis beim Ersatzneubau einer Brücke trotz erheblicher<br />

Fehlleistungen durch das ausführende Unternehmen im Bauablauf keine Kontrolle der<br />

Mängelbeseitigung stattfand, ist durch den Landkreis zu prüfen.<br />

Im Vogelsbergkreis und im Odenwaldkreis wurden bei einem Brückenneubau die Unternehmen<br />

aus der Gewährleistung entlassen, ohne dass eine zweite Brückenhauptprüfung<br />

erfolgt war. Bei beiden Brücken wurden Mängel festgestellt, die vor dem Ablauf<br />

der Gewährleistung bestanden haben.<br />

Gewährleistungsfristen und die Möglichkeit kostenneutraler Mängelbeseitigungen werden<br />

von den Landkreisen nicht aktiv verfolgt. Man verlässt sich ohne Überprüfung auf<br />

die Ämter für Straßen- und Verkehrswesen. Es wird empfohlen, den Landkreisen die<br />

Gewährleistungsabnahmen von den Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen vorlegen<br />

zu lassen.<br />

9.15 Aufgabenübertragung<br />

Die Landkreise haben sich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Bereich der<br />

Straßen- und Brückenunterhaltung Dritter bedient. Der Hochtaunuskreis und der Main-<br />

Taunus-Kreis hatten zwischen 1997 und 2002 eine Arbeitsgemeinschaft mit der Aufgabenerfüllung<br />

beauftragt. In allen Landkreisen übernehmen inzwischen die Ämter für<br />

Straßen- und Verkehrswesen diese Aufgabe. Die Bauherrenfunktion liegt trotz der<br />

Aufgabenübertragung nach wie vor bei den Landkreisen. Dies führt dazu, dass der<br />

Landkreis an sich den Sachverstand vorzuhalten hat. Die originären Unterhaltungs-<br />

364 Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Landkreis Offenbach, Landkreis Waldeck-Frankenberg und Werra-<br />

Meißner-Kreis.<br />

365 Nur aktuell in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Offenbach.<br />

194 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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