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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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Gesamtkosten des abgegebenen <strong>Hilfsmittel</strong>s. Die Zuzahlung bei den zum<br />

Verbrauch bestimmten <strong>Hilfsmittel</strong>n – darunter fallen z.B. Inkontinenzhilfen,<br />

Trachealkanülen, Ersatzbeutel für Anus Praeter-Bandagen – beträgt<br />

10 % je Packung, jedoch höchstens zehn Euro für den Monatsbedarf je<br />

Indikation (Spitzenverbände der Krankenkassen, 2004).<br />

Tabelle III.1 Eigenanteil bzw. Zuschussregelung für ausgewählte<br />

<strong>Hilfsmittel</strong>produkte<br />

Produktart Eigenanteil in €<br />

Erwachsene Kinder<br />

Orthopädische Straßenschuhe<br />

(31.03.01.0)<br />

76,00 (pro Paar) 45,00 (pro Paar)<br />

Behindertengerechter<br />

Autokindersitz (26.11.06.0)<br />

Reha-Karren/Buggy<br />

(18.99.01.0 bis 18.99.01.2)<br />

100,00 (bis zur Vollendung<br />

des 12. Lebensjahres)<br />

100,00 (bis zur Vollendung<br />

des 3. Lebensjahres)<br />

Zuschussregelung Zuschuss pro Stück in €<br />

Badehose/- anzug für<br />

175,00<br />

Inkontinente<br />

Schlupfsack (z.B. für<br />

max.125,00<br />

Rollstuhlfahrer)<br />

Quelle: Spitzenverbände der Krankenkassen (2005), Anhang zum R<strong>und</strong>schreiben 04a vom<br />

14.09.2005<br />

Für <strong>Hilfsmittel</strong> mit dem Charakter eines Gebrauchgegenstandes des<br />

alltäglichen Lebens wie beispielsweise orthopädische Schuhe, eine<br />

Kinderkarre, ein Autokindersitz oder Zwei- bzw. Dreiräder wird ein<br />

Eigenteil von den Versicherten erhoben, der von den Spitzenverbänden<br />

der Krankenkassen festgelegt bzw. als Empfehlung herausgegeben wird<br />

(Spitzenverbände der Krankenkassen, 2005).<br />

Die Trennung zwischen einem <strong>Hilfsmittel</strong> <strong>und</strong> einem Gebrauchsgegenstand<br />

des täglichen Lebens ist häufig nicht sehr eindeutig. So ist ein Reha-<br />

Buggy für ein zweijähriges Kind, das unter einer Dystrophie leidet <strong>und</strong> eine<br />

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