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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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Diese wirtschaftliche Aufzahlung ist ein vom Leistungserbringer kalkulierter<br />

Aufschlag auf die Einlagenversorgung. Die Frage, inwieweit<br />

die betroffenen Versicherten immer genau über diesen Unterschied<br />

vom Leistungserbringer aufgeklärt werden, kann an dieser Stelle nicht<br />

beantwortet werden. Der B<strong>und</strong>esinnungsverband für Orthopädie-<br />

Technik (BIV) weist aber in seinen Newsletter vom März <strong>2006</strong> noch<br />

einmal ausdrücklich seine Mitglieder darauf hin, PatientInnen über<br />

den Unterschied zwischen gesetzlicher Zuzahlung <strong>und</strong> wirtschaftlicher<br />

Aufzahlung aufzuklären <strong>und</strong> die jeweiligen Beträge auf der Quittung<br />

getrennt auszuweisen (BIV direkt Newsletter, <strong>2006</strong>). Anfang des Jahres<br />

2005 hatte der BIV mit der Einführung der neuen Festbetragsregelung<br />

Listen mit Preisempfehlungen für die so genannten wirtschaftlichen<br />

Aufzahlungen für Produkte wie Einlagen herausgegeben, um drohende<br />

Einnahmeverluste auszugleichen. Diese Listen sind zwar nach einer Rüge<br />

durch das B<strong>und</strong>eskartellamt offiziell wieder zurückgenommen worden.<br />

Eine Umfrage, deren Ergebnisse ausgerechnet auf der Homepage des<br />

B<strong>und</strong>esinnungsverbandes veröffentlicht wurde, zeigt jedoch, dass nur<br />

1 % der befragten Betriebe ihren K<strong>und</strong>en keine wirtschaftliche Aufzahlung<br />

für Einlagen abverlangen. Das heißt im Umkehrschluss, dass 99 % der<br />

Betriebe eine wirtschaftliche Zuzahlung erheben, die schätzungsweise<br />

bei 15 Euro liegt (http://www.ot-forum.de/e6849/e6857/index_ger.html).<br />

Somit muss für die Festbetragsregelung bei Einlagen festgehalten werden,<br />

dass zwar die Krankenkassen von der neuen Regelung entlastet werden,<br />

dass aber die Versicherten, die Einlagen benötigen, die Verlierer der<br />

neuen Regelung sind, da für sie eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung<br />

eingetreten ist.<br />

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