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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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3.1 Leitlinien <strong>und</strong> Versorgungsqualität<br />

Die Gesetzgebung fordert in unserem Ges<strong>und</strong>heitssystem für die gesetzliche<br />

Krankenversicherung (GKV) die Berücksichtigung von Qualität,<br />

Wirksamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit in der Versorgung kranker oder behinderter<br />

Menschen (§ 2 <strong>und</strong> § 12 SGB V). Zur Umsetzung dieser<br />

Gr<strong>und</strong>sätze bedarf es einer ständigen Prüfung <strong>und</strong> Weiterentwicklung der<br />

Leistungen, um „dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse<br />

zu entsprechen <strong>und</strong> den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen“ ( § 2<br />

Abs. 1 Satz 3 SGB V). Der Begriff der Qualität schließt die Bewertung der<br />

Leistungen nach anerkannten Maßstäben ein <strong>und</strong> fordert gleichzeitig eine<br />

Umsetzung dieser Bewertungen in die Praxis. Einen solchen Maßstab,<br />

der die Ges<strong>und</strong>heitsversorgung verbessern kann, stellen Leitlinien dar, die<br />

als evidenz-basierte Entscheidungshilfe für die medizinische Versorgung<br />

dienen, ganz entsprechend der Definition:<br />

„Leitlinien sind systematisch entwickelte Darstellungen <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

mit dem Zweck, Ärzte <strong>und</strong> Patienten bei der Entscheidung über zweckdienliche<br />

Maßnahmen der Krankenversorgung (Prävention, Diagnostik,<br />

Therapie <strong>und</strong> Nachsorge) unter spezifischen klinischen Umständen zu<br />

unterstützen“ (AMWF, 2000).<br />

Leitlinien können aber auch ein „Werkzeug“ zur Bewertung des Versorgungsgeschehens<br />

darstellen. Dabei ist zu beachten, dass die<br />

medizinische Behandlung auf der Basis von Leitlinien niemals einer<br />

„Kochbuchmedizin“ gleichkommt, da individuelle Gegebenheiten immer<br />

Berücksichtigung finden müssen. Es fließt externe Evidenz (Leitlinien)<br />

mit der internen Evidenz (Erfahrung, Intuition) zusammen <strong>und</strong> sollte<br />

auf diese Weise ärztliches Handeln bestimmen. Eine retrospektive Betrachtung<br />

auf das Leistungsgeschehen <strong>und</strong> eine Bewertung unter<br />

Berücksichtigung von Leitlinien kann daher Hinweise darauf geben, in<br />

wie weit Behandlungsempfehlungen, die aus Leitlinien abgeleitet werden<br />

können, in den medizinischen Entscheidungsalltag implementiert werden<br />

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