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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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Nachbehandlung (siehe Tab.29 im Anhang). Wegen der ebenfalls neuen<br />

Nummernsystematik wird auch die Verwendung der alten <strong>Hilfsmittel</strong>positionsnummern<br />

nicht mehr möglich sein (Kamps, <strong>2006</strong>). Für alle <strong>Hilfsmittel</strong><br />

müssen zudem Ergebnisse von Produktprüfungen sowie Vermessungen<br />

vorgelegt werden. Dieser Prozess soll bis zum Ende des Jahres <strong>2006</strong><br />

abgeschlossen sein.<br />

Auch die Aufnahmebedingungen ins <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis wurden<br />

verändert, allerdings auf Basis eines Kompromisses. So ist der<br />

therapeutische Nutzen eines <strong>Hilfsmittel</strong>s gegen Dekubitus entweder<br />

vorzuweisen durch mindestens eine randomisierte kontrollierte Studie mit<br />

relevanten Endpunkten oder durch Unterlagen außerhalb von Studien,<br />

wie z.B. Meinungen anerkannter Experten, patho-physiologische<br />

Beobachtungen oder Berichte von Expertenkomitees. Zusätzlich sind<br />

hier Laboruntersuchungen vorzulegen, womit Scherkraftminderung,<br />

Druckentlastung <strong>und</strong> Mikroklima im Vergleich zu einer definierten<br />

Standardmatratze (bzw. Kissen) ermittelt <strong>und</strong> die Qualität des Produktes<br />

eingeschätzt werden soll. Nach den Methoden der evidenzbasierten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsversorgung entspricht es jedoch einem völligen Widerspruch<br />

entweder Belege mit hoher Evidenz (randomisierte kontrollierte Studie)<br />

oder aber mit der niedrigsten Evidenz (Expertenmeinungen) vorlegen<br />

zu können. Aufgr<strong>und</strong> des notwendigen Aufwandes von Studien, wird<br />

diese Möglichkeit wahrscheinlich nur in der Theorie bestehen. In diesem<br />

Zusammenhang werden auch praktische <strong>und</strong> ethische Hindernisse<br />

bei der Durchführung solcher Studien diskutiert. Allerdings scheint<br />

es unverständlich, wenn Ethikkommissionen argumentieren, dass<br />

Patienten der Kontrollgruppe dann eine vermeintlich bessere Behandlung<br />

vorenthalten wird (BVMed, 2005). Unverständlich ist dies deswegen,<br />

weil nach der aktuellen Studienlage völlig unklar ist, ob diese „bessere“<br />

Behandlung überhaupt Vorteile hat. Prominentes Beispiel, wo eine solche<br />

Argumentation letztendlich als Fehlschluss aufgedeckt wurde, ist die<br />

Hormontherapie für Frauen in den Wechseljahren.<br />

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