12.02.2013 Aufrufe

GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Festbeträgen vereinfachen <strong>und</strong> böte eine Basisgr<strong>und</strong>lage für weitere<br />

Verträge gemäß § 127 SGB V. Auch die notwendigen Fortbildungsmaßnahmen<br />

gemäß § 139 Abs. 3 SGB V <strong>und</strong> die fachlichen Mindestanforderungen<br />

an die Leistungserbringer sollten im <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis<br />

dargestellt werden, anstatt in separaten Papieren. Dadurch würde sich<br />

der Kreis der Qualitätssicherung des <strong>Hilfsmittel</strong>bereichs für die GKV<br />

schließen, weil von der Produktbewertung bis zur Leistungserbringung<br />

die komplette Versorgungsstruktur durch das <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis<br />

geregelt wird.<br />

Reicht das CE-Gütezeichen als Qualitätssiegel für die Nutzung von<br />

<strong>Hilfsmittel</strong>n im Sinne des SGB V aus?<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Aufnahme von <strong>Hilfsmittel</strong>n in das <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis<br />

ist unter anderem, dass Medizinprodukte ein Konformitätsbewertungsverfahren<br />

gemäß Medizinprodukterecht durchlaufen haben <strong>und</strong> das CE-<br />

Zeichen rechtmäßig auf dem Medizinprodukt angebracht wurde. Dies gilt<br />

natürlich nur für solche <strong>Hilfsmittel</strong>, die auch Medizinprodukte im Sinne<br />

des Medizinproduktegesetzes (MPG) sind, welches aber nicht immer der<br />

Fall ist.<br />

In Fachkreisen wird derzeit darüber nachgedacht, ob das CE-Zeichen<br />

nicht auch für die Gesetzliche Krankenversicherung <strong>und</strong> damit für die<br />

Bewertung von <strong>Hilfsmittel</strong>n ausreichend ist. Dazu muss man jedoch<br />

berücksichtigen, dass das europäische Medizinprodukterecht <strong>und</strong> das<br />

daraus resultierende deutsche Medizinproduktegesetz gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

eine andere Zielrichtung als das SGB V hat. Das Medizinprodukterecht<br />

regelt im Wesentlichen den freien Warenverkehr von Medizinprodukten<br />

innerhalb der Europäischen Union <strong>und</strong> löst zahlreiche Einzelregelungen<br />

der jeweiligen Staaten ab. Ähnlich wie die CE-Zeichen auf Spielzeug<br />

oder Elektrogeräten belegt das CE-Zeichen im Medizinproduktebereich,<br />

dass gr<strong>und</strong>legende <strong>und</strong> allgemeine Eigenschaften eingehalten werden,<br />

133

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!