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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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2.4 Auswirkungen der neuen Festbetragregelung<br />

Die bisherigen Festbetragsregelungen, die in allen B<strong>und</strong>esländern für<br />

Seh- <strong>und</strong> Hörhilfen sowie in einzelnen B<strong>und</strong>esländern für <strong>Hilfsmittel</strong><br />

gegen Dekubitus, Einlagen, Inkontinenzhilfen <strong>und</strong> Stomaartikel galten,<br />

wurden zum 01.01.2005 von einer neuen b<strong>und</strong>esweit geltenden Festbetragsregelung<br />

abgelöst.<br />

Diese b<strong>und</strong>eseinheitliche Regelung ist gültig für ausgewählte Produkte<br />

aus den Produktgruppen Einlagen (PG 08), Hörhilfen (PG 13), Inkontinenzhilfen<br />

(PG 15), <strong>Hilfsmittel</strong> zur Kompressionstherapie (PG 17),<br />

Sehhilfen (PG 25) <strong>und</strong> Stomaartikel (PG 29).<br />

Die alten Regelungen führten regional zum Teil zu sehr unterschiedlichen<br />

Preisen für <strong>Hilfsmittel</strong>leistungen. So zahlte die <strong>GEK</strong> für ein Paar Leder-<br />

Kork-Einlagen (08.03.02.0) in Hamburg 50,67 Euro. Für dasselbe Produkt<br />

wurde in Bayern nur 41,93 Euro berechnet. Aus der Produktgruppe<br />

15 „Inkontinenzhilfen“ konnte ein Leistungserbringer im Saarland pro<br />

anatomisch geformter Vorlage 0,41 Euro berechnen, in Sachsen-Anhalt<br />

jedoch nur 0,28 Euro. Neben diesen unterschiedlichen Zahlungen für<br />

dasselbe Produkt von Seiten der Krankenkasse führten die Festbeträge<br />

auf Landesebene auch zu teilweise sehr unterschiedlichen Zuzahlungen<br />

für die Versicherten, vor allem bei Produkten, die preislich oberhalb der<br />

Festbetragsgrenze lagen. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der b<strong>und</strong>eseinheitlichen<br />

Beitragssätze der Krankenkassen war eine solche Zuzahlungsdifferenz<br />

gegenüber dem Versicherten kaum mehr vertretbar.<br />

Im Zuge der Einführung der neuen Festbetragsregelung wurden von<br />

Seiten der Krankenkassen die Bedenken geäußert, dass es gerade<br />

bei Verbrauchsartikeln wie Inkontinenzprodukten oder Stomahilfen<br />

zu einer Mengenausweitung kommen könnte oder die Anbieter ihre<br />

Gewinnrückgänge durch einen erhöhten Eigenanteil der Versicherten<br />

ausgleichen werden (VdAK, 2004).<br />

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