GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse
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ung zu übermitteln. Krankenkassen <strong>und</strong> deren Verbände würden da-<br />
durch im Rahmen der Festsetzung von Festbeträgen oder bei der<br />
Ermittlung von Vertragspreisen eine wesentlich höhere Transparenz<br />
erhalten <strong>und</strong> hätten verlässliche Gr<strong>und</strong>lagen zur Preisberechnung.<br />
Seitens der Leistungserbringer müssten ebenso verlässliche Angaben<br />
über den Dienstleistungsanteil vorgelegt werden, um so die Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
für einen fairen Gesamtpreis zu erhalten. Genauso<br />
müssten allerdings auch die vereinbarten Vertragspreise neben den<br />
Festbeträgen öffentlich zugänglich sein, damit auch andere Regionen<br />
von günstigen Preisvereinbarungen profitieren können. Ein ähnliches<br />
System wird sehr erfolgreich in Holland praktiziert (Gespräche zwischen<br />
dem MDS <strong>und</strong> Vertretern der Niederländischen Krankenkassen (Ziekenfondsraad)).<br />
Derzeit werden <strong>Hilfsmittel</strong>, die über die Apotheken abgegeben werden,<br />
nicht nach dem § 302 SGB V, sondern nach dem § 300 SGB V<br />
abgerechnet. Der § 300 bezieht sich allerdings auf Arzneimittel <strong>und</strong> ist<br />
nicht für die Abrechnung von <strong>Hilfsmittel</strong>n geeignet. Damit Krankenkassen<br />
Vergleiche durchführen <strong>und</strong> Statistiken erstellen können, besteht die<br />
Notwendigkeit, die Informationen über abgerechnete <strong>Hilfsmittel</strong> formal<br />
gleicher Datensätze zu erhalten. Dies gilt über alle Berufsgruppen hinweg<br />
uneingeschränkt. Das bisherige Verfahren wird immer wieder zu<br />
Problemen der Zuordnung der Datensätze führen, was eine konkrete<br />
Auswertung der <strong>Hilfsmittel</strong>ausgaben insgesamt erschwert. Weitere<br />
Schwierigkeiten entstehen dadurch, dass über den § 300 auch solche<br />
<strong>Hilfsmittel</strong> zur Abrechnung kommen, die nicht in das <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis<br />
aufgenommen wurden, sei es, dass die Hersteller die Nachweise<br />
nicht erbracht haben, die Produkte nicht leistungsfähig genug waren<br />
oder es sich nicht um <strong>Hilfsmittel</strong> im Sinne der GKV handelt. Hier ist<br />
dringend zu fordern, dass auch die Apotheken <strong>Hilfsmittel</strong> gemäß § 302<br />
SGV abzurechnen haben. Die notwendigen technischen Beschreibungen<br />
werden durch die Spitzenverbände der Krankenkassen erstellt <strong>und</strong><br />
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