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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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Dennoch fordern außerhalb des VdAK/AEV einige Kassen von den<br />

sonstigen Leistungserbringern, dass der Produktbereich „Enterale<br />

Ernährung“ nach den Abrechnungsrichtlinien gemäß § 300 einzureichen<br />

sei, da dieser gemäß § 31 Abs. 1 S. 2 SGB V in die Arzneimittelversorgung<br />

falle.<br />

Umgekehrt gilt diese Logik nicht – Apotheken können <strong>Hilfsmittel</strong> wie<br />

Stomabeutel, Bandagen oder Kompressionstrümpfe mit den Kassen<br />

unter Angabe der PZN durchgängig nach § 300 abrechnen.<br />

Damit stehen die Fachbetriebe für Homecare, Rehabilitation <strong>und</strong><br />

Orthopädietechnik der „Sonstigen Leistungserbringer“ neben der unter<br />

dem Abschnitt „Abrechnungsrichtlinen nach § 302“ beschriebenen<br />

Abrechnungsanforderungen zusätzlich vor dem Dilemma, verschiedene<br />

Abrechnungssysteme (§ 300 <strong>und</strong> § 302 SGB V) bedienen zu müssen.<br />

Dies erhöht den Verwaltungsaufwand <strong>und</strong> damit die internen Kosten<br />

des betroffenen Leistungserbringers erheblich <strong>und</strong> führt außerdem zu<br />

Wettbewerbsverzerrung.<br />

Ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW Az.L<br />

16 KR 232/04 vom 6.10.2005) hat erfreulicherweise klar gestellt, dass ein<br />

Leistungserbringer, der nicht Apotheker ist, Versorgungen der enteralen<br />

Ernährung nicht nach § 300 SGB V abrechnen muss. Dennoch wird die<br />

Abrechnung nach § 302 für enterale Ernährung immer noch nicht von allen<br />

Kassen anerkannt. Es wäre zu wünschen, dass sich dies kurzfristig ändert<br />

<strong>und</strong> alleine § 302 als durchgängig einheitlich umgesetzte Abrechnungsbasis<br />

für alle „Sonstigen Leistungserbringern“ gültig ist. Soweit – wie im<br />

Bereich enterale Ernährung zwangsläufig – <strong>Hilfsmittel</strong>nummern fehlen,<br />

können in den Verträgen eindeutige Abrechnungspositionen definiert<br />

werden. Dies geschieht auch in den Bereichen des <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnisses,<br />

die noch nicht veröffentlicht sind, oder wenn Abgabekonvolute von<br />

<strong>Hilfsmittel</strong>n gebildet werden.<br />

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