GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse
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Ausführungen für Schwergewichtige aufgr<strong>und</strong> der höheren Materialkosten<br />
nicht mit Standardrollatoren „vereinheitlicht“ werden). Alternativ kann ein<br />
Preissystem mit „von-bis-Regelungen“ im Sinne von Preiskorridoren<br />
vereinbart werden.<br />
In Parallelität mit anderen Wirtschaftszweigen empfiehlt es sich, die<br />
Anwendbarkeit der 80:20 Regel zu prüfen, um eine Trennung zwischen<br />
Standard- <strong>und</strong> Individualversorgungen zu ziehen. Einem Versicherten<br />
steht das <strong>Hilfsmittel</strong> zu, das seinen medizinischen Bedarf abdeckt. Es ist<br />
aus Sicht des Leistungserbringers nicht akzeptabel, dass dies zu seinen<br />
Lasten geht, indem er bei diesen Individualversorgungen durch fehlende<br />
Ausnahmeregelungen hochwertigste Produkte aus einer Produktart liefern<br />
muss, die einheitlich zum „Standardpreis“ geregelt wurde.<br />
Als Schlussfolgerung hat der Leistungserbringer ein großes Interesse,<br />
dass der Versorgungsgrad eindeutig definiert wird, der nach Meinung<br />
der Spitzenverbände der Krankenkassen die gesetzliche Anforderung<br />
(„ausreichend, wirtschaftlich, zweckmäßig“) erfüllt. Denn die Auslegung<br />
des Wirtschaftlichkeitsgebotes ist kein statisches Moment, <strong>und</strong> die<br />
Anforderung des Patienten nach Erfüllung seiner individuellen Erwartung<br />
kann weit über das hinausgehen, was der Gesetzgeber durch die Kassen<br />
bezahlt wissen möchte.<br />
Zur nicht ganz ernst gemeinten Illustration: In einem Land, in dem von<br />
goldenen Tellern gegessen wird, würde ein Rollator aus grauem Metall<br />
mit Sicherheit nicht als „ausreichend“ definiert. In einem Land hingegen,<br />
das nicht über fließend Wasser verfügt <strong>und</strong> keine geteerten Wege kennt,<br />
wäre ein Rollator bereits eine Überversorgung <strong>und</strong> nicht zweckmäßig;<br />
stattdessen vermutlich zwei Gehstöcke mit Vierfuß die (Luxus-) Variante,<br />
welche die Bedürfnisse des Betroffenen umfänglich erfüllt, <strong>und</strong> ein<br />
einfacher Stock aus Holz zweckmäßig <strong>und</strong> ausreichend.<br />
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