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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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Rahmenempfehlungen<br />

Die Rahmenempfehlungen werden zwischen den Spitzenverbänden der<br />

gesetzlichen Krankenkassen <strong>und</strong> der maßgeblichen Spitzenorganisationen<br />

der <strong>Heil</strong>mittelerbringer auf B<strong>und</strong>esebene vereinbart. Sie sollen unter<br />

Berücksichtigung der Richtlinien einen einheitlichen Standard bezogen<br />

auf die <strong>Heil</strong>mittelerbringung definieren.<br />

32<br />

§ 125 Abs. 1 Satz 4 SGB V<br />

In den Rahmenempfehlungen sind insbesondere zu regeln:<br />

1. Inhalt der einzelnen <strong>Heil</strong>mittel einschließlich Umfang <strong>und</strong> Häufigkeit<br />

ihrer Anwendung im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit,<br />

2. Maßnahmen zur Fortbildung <strong>und</strong> Qualitätssicherung, die die<br />

Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe <strong>und</strong> der<br />

Behandlungsergebnisse umfassen,<br />

3. Inhalt <strong>und</strong> Umfang der Zusammenarbeit des <strong>Heil</strong>mittelerbringers<br />

mit dem verordnenden Vertragsarzt,<br />

4. Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung <strong>und</strong><br />

deren Prüfung <strong>und</strong><br />

5. Vorgaben für Vergütungsstrukturen.<br />

Rahmenvorgaben<br />

Zur Steuerung der <strong>Heil</strong>mittelausgaben legen die Spitzenverbände der<br />

Krankenkassen <strong>und</strong> die Kassenärztliche B<strong>und</strong>esvereinigung jährlich<br />

Vorgaben für den Abschluss regionaler <strong>Heil</strong>mittel-Vereinbarungen fest.<br />

Die Rahmenvorgaben enthalten KV-bezogene Ausgabenvolumina nach<br />

§ 84 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 8 SGB V. Für das Jahr <strong>2006</strong> sollen<br />

demnach die Ausgaben für <strong>Heil</strong>mittel b<strong>und</strong>esweit 3,25 Mrd. Euro nicht<br />

überschreiten. Im Jahr 2004 betrug das gesamte Ausgabenvolumen<br />

noch 3,45 Mrd. Euro. Erstmalig erfolgte die Festlegung der Rahmenvor-

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