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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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Kennzahlen der Entwicklung<br />

Die im Folgenden dargestellten Veränderungen in der <strong>Heil</strong>mittelversorgung<br />

der <strong>GEK</strong>-Versicherten im Vergleich der Jahre 2004 <strong>und</strong> 2005 beziehen sich<br />

auf <strong>Heil</strong>mittel entsprechend der Richtlinien (<strong>Heil</strong>mittel-Richtlinien, 2004),<br />

also auf physiotherapeutische, ergotherapeutische, logopädische <strong>und</strong><br />

podologische Behandlungen nach einer vertragsärztlichen Verordnung.<br />

Darüber hinaus werden kurortspezifische Leistungen erbracht <strong>und</strong> mit<br />

der <strong>GEK</strong> abgerechnet, die aber nicht Gegenstand der <strong>Heil</strong>mittelrichtlinien<br />

sind <strong>und</strong> darum in diesem Zusammenhang nicht ausgewertet werden.<br />

Hinzu kommen noch Ausgaben für Wegegeld <strong>und</strong> Hausbesuche, die im<br />

Jahr 2005 bei 3,45 Mio. Euro lagen <strong>und</strong> gegenüber dem Vorjahr um 15 %<br />

gestiegen sind.<br />

Die auffallenden Ausgabensteigerungen von 11,4 % innerhalb eines<br />

Jahres sind zum größten Teil durch die Zunahme der <strong>GEK</strong>-Versicherten<br />

von 5,5 % zu erklären. Bei der Berechnung der Ausgaben pro Versichertem<br />

kommt es zu einer Steigerung von 1,9 %. Deutlich angestiegen ist<br />

die Anzahl der Verordnungsbelege, was vor allem auf die neu gefassten<br />

Richtlinien vom 1.7.2004 zurückzuführen ist. Im verordnungsstärksten<br />

Bereich der Physiotherapie sind nur noch bei wenigen Indikationen 10<br />

Behandlungen auf einem Rezept verordnungsfähig (z.B. bei Erkrankungen<br />

des Nervensystems). Ansonsten bekommen die PatientInnen 6<br />

Behandlungen pro Rezept. Ist die Gesamtverordnungsmenge des<br />

Regelfalls laut Richtlinien erfüllt, kann die Kasse die Verordnungen<br />

auf Erstattungsfähigkeit prüfen, worauf die <strong>GEK</strong> jedoch – wie andere<br />

Krankenkassen auch – verzichtet. Dadurch steigt die Beleganzahl im<br />

größeren Maß als z.B. die Ausgaben, der Betrag pro Beleg jedoch fällt<br />

ab.<br />

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