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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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3. Qualitätssicherung in der <strong>Hilfsmittel</strong>versorgung<br />

Qualität in der <strong>Hilfsmittel</strong>versorgung im Rahmen der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung bedeutet, dem gesetzlichen Auftrag von<br />

„ausreichend, zweckmäßig <strong>und</strong> wirtschaftlich“ (§ 12 SGB V) nachzukommen.<br />

Dazu muss zum einen die (ökonomische) Effizienz<br />

<strong>und</strong> die Effektivität von <strong>Hilfsmittel</strong>n mit den Methoden der evidenzbasierten<br />

Medizin hinterfragt werden, zum anderen bedarf es<br />

systematischer Bemühungen aller Beteiligten, die sich daraus<br />

ergebenden Versorgungsanforderungen zu erfüllen.<br />

Im Folgenden wird der Bereich der Qualitätssicherung, die bestehenden<br />

Instrumente, aktuelle Diskussionen <strong>und</strong> Probleme aus<br />

der Sicht von Leistungserbringern (rehaVital Ges<strong>und</strong>heitsservice<br />

GmbH, Frau Feyerabend) <strong>und</strong> des MDS (Medizinischer Dienst<br />

der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V., Herr Doneth) als<br />

Beratungsinstanz der gesetzlichen Krankenversicherung erörtert.<br />

3.1 Das <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis als Instrument der Qualitäts-<br />

130<br />

sicherung<br />

Ingo Doneth<br />

Das <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis dient als Regelungsinstrument für die Gewährung<br />

<strong>und</strong> Qualitätssicherung von <strong>Hilfsmittel</strong>n innerhalb der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung. Es regelt die Anspruchsvoraussetzung des Versicherten,<br />

die Indikationsbereiche, bei denen bestimmte <strong>Hilfsmittel</strong> zum<br />

Einsatz kommen, die Anzahl <strong>und</strong> in vielen Fällen auch die Mindestnutzungszeit<br />

von <strong>Hilfsmittel</strong>n sowie deren Qualität. Auch Produkte, die<br />

für einen Wiedereinsatz geeignet sind, werden im <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis<br />

entsprechend gekennzeichnet.<br />

Es enthält die notwendigen leistungsrechtlichen Regelungen, unter<br />

welchen Voraussetzungen ein Versicherter Anspruch auf ein bestimmtes

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