12.02.2013 Aufrufe

GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

werden in der Praxis angewendet. Von daher könnten die Apotheken<br />

<strong>und</strong>/oder deren Abrechnungszentren auf bestehende <strong>und</strong> funktionierende<br />

Strukturen zurückgreifen. Im Apothekenalltag sollte die getrennte Abrechnung<br />

von Arzneimitteln nach § 300 <strong>und</strong> <strong>Hilfsmittel</strong> nach § 302<br />

SGB V kein Problem darstellen. Als sehr problematisch hat sich die<br />

Zuordnung von Pharmazentralnummern zu den Positionsnummern des<br />

<strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnisses erwiesen. Die Zuordnungen sind oft falsch,<br />

beziehen sich auch auf Produkte <strong>und</strong> deren Artikel, die nicht für das<br />

<strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis angemeldet oder geprüft wurden, <strong>und</strong> werden in<br />

nicht seltenen Fällen von den Herstellern selbst zugeordnet (Scharnetzky<br />

et al., 2005). Dass eine solche Zuordnung nur durch die Institutionen<br />

erfolgen kann, die auch die <strong>Hilfsmittel</strong>positionsnummern vergeben,<br />

versteht sich von selbst, da nur dort das notwendige Wissen darüber,<br />

welcher Artikel konkret angemeldet wurde, vorliegt. Es bedarf daher<br />

einer zentralen Vergabe beider Nummern durch die Institutionen, die das<br />

<strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis herstellen. Eine Zuordnung durch andere Institutionen<br />

oder gar durch Hersteller ist aus den verschiedensten technischen<br />

Gründen nicht möglich <strong>und</strong> immer fehlerbehaftet. Allerdings würde sich<br />

diese Zuordnung, zumindest was die Abrechnung von <strong>Hilfsmittel</strong>n angeht,<br />

insofern erledigen, wenn die Apotheker ihre <strong>Hilfsmittel</strong> über den<br />

§ 302 <strong>und</strong> damit über die <strong>Hilfsmittel</strong>positionsnummer abrechnen müssen.<br />

Dass dies funktioniert, beweisen die bisher durchgeführten Abrechnungen<br />

im <strong>Hilfsmittel</strong>bereich durch Optiker, Akustiker, Orthopädie-<br />

Techniker <strong>und</strong> Orthopädie-Schuhtechniker.<br />

146

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!