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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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auch dem <strong>GEK</strong>-Arzneimittel-<strong>Report</strong> <strong>2006</strong> zugr<strong>und</strong>e liegen. Des Weiteren<br />

wurden Abrechnungsdaten von <strong>Hilfsmittel</strong>n, die über Apotheken nach<br />

§ 300 SGB V abgegeben wurden, mit in die <strong>Hilfsmittel</strong>-Analysen einbezogen.<br />

Außerdem standen die ambulanten Daten der <strong>GEK</strong> für das Jahr<br />

2004 zur Verfügung, in denen die ambulante kassenärztliche Versorgung<br />

zu Abrechnungszwecken erfasst ist.<br />

<strong>Hilfsmittel</strong><br />

Für den vorliegenden <strong>Heil</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hilfsmittel</strong>report <strong>2006</strong> wurden neu<br />

berechnete Daten aus dem Jahr 2004 verwendet, die von den Zahlen<br />

des letzten <strong>Report</strong>s abweichen. Die Änderungen ergeben sich aus<br />

einer verbesserten Zuordnung von Abrechnungsbelegen zu Leistungsbereichen<br />

bzw. Produktgruppen <strong>und</strong> durch Buchungskorrekturen. Diese<br />

Abweichungen sind in der Mehrzahl der Fälle geringfügig. Lediglich in<br />

der Produktgruppe 03 Applikationshilfen <strong>und</strong> der Produktgruppe 21 Messgeräte<br />

für Körperzustände/-funktionen weisen die neuen Abrechnungsdaten<br />

Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich auf (vgl. Tab. 13 im<br />

Anhang), die mit der Neuzuordnung von so genannten Pseudo-<br />

Positionsnummern zu den jeweiligen Produktgruppen zu erklären ist. Zudem<br />

sind in der Produktgruppe 03 Produkte neu in das <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis<br />

aufgenommen worden, die bereits am Markt erhältlich <strong>und</strong> bisher<br />

mit der <strong>GEK</strong> über Pseudo-Positionsnummern abgerechnet wurden,<br />

buchungstechnisch aber nicht dem <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis zugeordnet<br />

waren. Diese Neuzuordnungen wurden bei der systematischen Zuweisung<br />

der Abrechungsdaten in das <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis für den neuen <strong>Report</strong><br />

berücksichtigt. Die Erfassung von <strong>Hilfsmittel</strong>n in den Abrechnungsdaten<br />

sonstiger Leistungserbringer nach § 302 Sozialgesetzbuch V wird dadurch<br />

erschwert, dass die Leistungserbringer nicht immer wie im Gesetz<br />

vorgeschrieben die Bezeichnungen des <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnisses nach<br />

§ 128 SGB V, d.h. die 10stellige <strong>Hilfsmittel</strong>positionsnummer, verwenden<br />

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