GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse
GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse
GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
spezielle Unterstützung im Kopf- <strong>und</strong> Rumpfbereich zur Vermeidung von<br />
orthopädischen Folgeschäden benötigt, ein <strong>Hilfsmittel</strong>. Der dazugehörige<br />
Schlupfsack, der gegen Kälte schützen soll, fällt hingegen unter einen<br />
Gebrauchsgegenstand des alltäglichen Lebens <strong>und</strong> ist somit kein<br />
<strong>Hilfsmittel</strong> <strong>und</strong> wird nicht von der GKV finanziert. Des Weiteren ist ein<br />
Eigenanteil vom Versicherten bzw. deren Eltern zu diesem Reha-Buggy<br />
zu leisten, da vorausgesetzt wird, dass ein Kind ohne Behinderung in<br />
diesem Alter einen Buggy benötigt, <strong>und</strong> so der Reha-Buggy ein <strong>Hilfsmittel</strong><br />
mit dem Charakter eines alltäglichen Gebrauchsgegenstandes ist.<br />
Preisbildungsoptionen im <strong>Hilfsmittel</strong>sektor<br />
Zur Preisbildung im <strong>Hilfsmittel</strong>sektor stehen unterschiedliche gesetzliche<br />
Vorgaben zur Verfügung. So können auf der Gr<strong>und</strong>lage des § 36<br />
SGB V Festbeträge für <strong>Hilfsmittel</strong>produkte durch die Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen – unter Berücksichtigung der Stellungsnahmen<br />
der Verbände der betroffenen Leistungserbringer – festgelegt werden.<br />
Es werden Festbetragsgruppen gebildet, in denen gleichartige <strong>und</strong><br />
gleichwertige <strong>Hilfsmittel</strong> zusammengefasst werden <strong>und</strong> mit denen im<br />
Allgemeinen eine ausreichende, zweckmäßige <strong>und</strong> wirtschaftliche sowie<br />
in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet werden kann. Seit<br />
dem 01.01.2005 gelten erstmals b<strong>und</strong>eseinheitliche Festbeträge für<br />
Seh- <strong>und</strong> Hörhilfen, Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Stomaartikel<br />
<strong>und</strong> Inkontinenzhilfen. Für die Produktgruppen Einlagen (PG 08) <strong>und</strong><br />
Inkontinenzhilfen (PG 15) sind die Festbeträge bereits aktualisiert bzw.<br />
erweitert worden. Die neuen Preise gelten ab dem 01.07.<strong>2006</strong>.<br />
Darüber hinaus sind die Krankenkassen nach § 127 SGB V dazu<br />
aufgefordert, Verträge mit Leistungserbringern für jene <strong>Hilfsmittel</strong> abzuschließen,<br />
deren Preise nicht über Festbeträge geregelt werden.<br />
Vorrangig sollen auf der Landesebene Vereinbarungen zwischen Krankenkassen<br />
<strong>und</strong> Leistungserbringern getroffen werden (§ 127 Abs. 1 SGB V).<br />
102