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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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spezielle Unterstützung im Kopf- <strong>und</strong> Rumpfbereich zur Vermeidung von<br />

orthopädischen Folgeschäden benötigt, ein <strong>Hilfsmittel</strong>. Der dazugehörige<br />

Schlupfsack, der gegen Kälte schützen soll, fällt hingegen unter einen<br />

Gebrauchsgegenstand des alltäglichen Lebens <strong>und</strong> ist somit kein<br />

<strong>Hilfsmittel</strong> <strong>und</strong> wird nicht von der GKV finanziert. Des Weiteren ist ein<br />

Eigenanteil vom Versicherten bzw. deren Eltern zu diesem Reha-Buggy<br />

zu leisten, da vorausgesetzt wird, dass ein Kind ohne Behinderung in<br />

diesem Alter einen Buggy benötigt, <strong>und</strong> so der Reha-Buggy ein <strong>Hilfsmittel</strong><br />

mit dem Charakter eines alltäglichen Gebrauchsgegenstandes ist.<br />

Preisbildungsoptionen im <strong>Hilfsmittel</strong>sektor<br />

Zur Preisbildung im <strong>Hilfsmittel</strong>sektor stehen unterschiedliche gesetzliche<br />

Vorgaben zur Verfügung. So können auf der Gr<strong>und</strong>lage des § 36<br />

SGB V Festbeträge für <strong>Hilfsmittel</strong>produkte durch die Spitzenverbände<br />

der Krankenkassen – unter Berücksichtigung der Stellungsnahmen<br />

der Verbände der betroffenen Leistungserbringer – festgelegt werden.<br />

Es werden Festbetragsgruppen gebildet, in denen gleichartige <strong>und</strong><br />

gleichwertige <strong>Hilfsmittel</strong> zusammengefasst werden <strong>und</strong> mit denen im<br />

Allgemeinen eine ausreichende, zweckmäßige <strong>und</strong> wirtschaftliche sowie<br />

in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet werden kann. Seit<br />

dem 01.01.2005 gelten erstmals b<strong>und</strong>eseinheitliche Festbeträge für<br />

Seh- <strong>und</strong> Hörhilfen, Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Stomaartikel<br />

<strong>und</strong> Inkontinenzhilfen. Für die Produktgruppen Einlagen (PG 08) <strong>und</strong><br />

Inkontinenzhilfen (PG 15) sind die Festbeträge bereits aktualisiert bzw.<br />

erweitert worden. Die neuen Preise gelten ab dem 01.07.<strong>2006</strong>.<br />

Darüber hinaus sind die Krankenkassen nach § 127 SGB V dazu<br />

aufgefordert, Verträge mit Leistungserbringern für jene <strong>Hilfsmittel</strong> abzuschließen,<br />

deren Preise nicht über Festbeträge geregelt werden.<br />

Vorrangig sollen auf der Landesebene Vereinbarungen zwischen Krankenkassen<br />

<strong>und</strong> Leistungserbringern getroffen werden (§ 127 Abs. 1 SGB V).<br />

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