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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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stehen dabei an der Spitze der Ausgaben mit insgesamt 7,1 Mio. Euro.<br />

Pro Versichertem wurden 4,43 Euro ausgegeben. Bei diesen <strong>Hilfsmittel</strong>n<br />

handelt es sich vor allem um <strong>Hilfsmittel</strong> zur Schlafapnoebehandlung sowie<br />

um Sauerstofftherapiegeräte <strong>und</strong> Beatmungsgeräte zur dauerhaften<br />

<strong>und</strong> intermittierenden Beatmung. Diese Geräte sind aufwendige <strong>und</strong><br />

teure <strong>Hilfsmittel</strong>, die pro Leistungsversichertem hohe Ausgaben mit<br />

durchschnittlich 1.196,32 Euro verursachen, aber relativ selten in Anspruch<br />

genommen werden. Die Versorgungsprävalenz liegt bei 0,37 % in<br />

der <strong>GEK</strong>-Versichertenpopulation (vgl. Tab 23 im Anhang).<br />

An zweiter Stelle der ausgabenintensivsten <strong>Hilfsmittel</strong> steht mit 6,3 Mio.<br />

Euro die Produktgruppe 05 „Bandagen“. Mit einer Versorgungsprävalenz<br />

von 3,62 % werden Bandagen im Verhältnis zu den anderen <strong>Hilfsmittel</strong>n<br />

auffällig häufig verordnet. Die Ausgaben pro Versichertem betrugen<br />

im Jahre 2005 3,95 Euro <strong>und</strong> sind im Vergleich zu 2004 um 5,9 %<br />

gestiegen.<br />

Bandagen werden unter anderem bei Prellungen, Zerrungen <strong>und</strong> Schwellungen<br />

verordnet, aber auch bei degenerativen Veränderungen mit<br />

chronischen Reizzuständen sowie bei Gelenkinstabilität. Inwieweit die<br />

Verordnungen immer evidenzbasiert erfolgen, sei in Frage gestellt. In<br />

den Abrechnungsdaten von 2005 sind beispielsweise für Bruchbänder,<br />

die nach einem Leistenbruch das Austreten des Darms verhindern sollen,<br />

etwa 20.000 Euro abgerechnet worden, obwohl es für den Einsatz<br />

dieser <strong>Hilfsmittel</strong> heute nur noch einen sehr eingeschränkten<br />

Indikationsbereich gibt (Gerhardus et al., 2003). Im Hinblick auf den<br />

Ausgabenanstieg von 2004 zu 2005 um 5,9 % sind die auf Landesebene<br />

abgeschlossenen Verträge, die die Preise für Bandagen bestimmen,<br />

kritisch zu betrachten. Es ist kaum nachvollziehbar, warum ein<br />

Leistungserbringer in Berlin für eine Handgelenkbandage 111,60 Euro<br />

abrechnet, ein Kollege in Schleswig-Holstein für dieselbe Bandage aber<br />

nur 50,10 Euro in Rechnung stellt (vgl. Abbildung III.2). Die Einführung<br />

von b<strong>und</strong>eseinheitlichen Festbeträgen scheint für die Produktgruppe 05<br />

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