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GEK Report: Heil- und Hilfsmittel-Report 2006 - Presse

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Ähnlich verhält es sich z.B. auch bei Rollstühlen, insbesondere bei<br />

Schieberollstühlen. Dies sind Produkte, die in aller Regel von Drittpersonen<br />

benutzt werden, um den Kranken oder Pflegebedürftigen zu<br />

transportieren. Im Vordergr<strong>und</strong> steht jedoch hier der Ausgleich der<br />

Behinderung. Von daher sind die klassischen Krankenfahrzeuge keine<br />

Pflegehilfsmittel. Inzwischen sind spezielle Pflegerollstühle in das Pflegehilfsmittelverzeichnis<br />

aufgenommen, die ausschließlich der Erleichterung<br />

der Pflege dienen bzw. die selbständige Lebensführung unterstützen<br />

<strong>und</strong> sind von ihrer Gr<strong>und</strong>konstruktion her auf den Pflegebedürftigen abgestellt.<br />

Besondere Probleme macht die <strong>Hilfsmittel</strong>- bzw. Pflegehilfsmittelversorgung<br />

von Versicherten der GKV <strong>und</strong> der Gesetzlichen Pflegeversicherung,<br />

die in Heimen leben. Hier kam es immer wieder zu unterschiedlichen<br />

Auslegungen, welche <strong>Hilfsmittel</strong> von welchen Versicherungssystemen<br />

zu leisten sind <strong>und</strong> welche <strong>Hilfsmittel</strong> Pflegeheime vorhalten müssen.<br />

Zur Abgrenzung dieser Problematik haben die Spitzenverbände der<br />

Kranken- <strong>und</strong> Pflegekassen den Abgrenzungskatalog zur <strong>Hilfsmittel</strong>versorgung<br />

in stationären Pflegeeinrichtungen vom 14. März 2003<br />

erstellt. Dieser regelt entsprechend den Produktgruppen des <strong>Hilfsmittel</strong><strong>und</strong><br />

Pflegehilfsmittelverzeichnisses, wann welches Versicherungssystem<br />

zuständig ist <strong>und</strong> wann Pflegeeinrichtungen <strong>Hilfsmittel</strong> oder Pflegehilfsmittel<br />

vorhalten müssen. Für die Versorgung von Pflegebedürftigen mit<br />

<strong>Hilfsmittel</strong>n ist es aufgr<strong>und</strong> der leistungsrechtlichen Definitionen <strong>und</strong><br />

unter Berücksichtigung der Indikationen im <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnis daher<br />

erforderlich, dass immer eine gewisse Eigennutzung des Produktes noch<br />

erfolgen kann, auch wenn in einzelnen Fällen die pflegerische Nutzung<br />

überwiegt. D.h. konkret, Gr<strong>und</strong>lage für die sachgerechte Zuordnung ist<br />

die Indikation des <strong>Hilfsmittel</strong>verzeichnisses.<br />

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