Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
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wenn Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Neben den weiter oben genannten betriebswirtschaftlich<br />
fatalen Konsequenzen der Zäune stellen diese Befunde auch deren<br />
Wirksamkeit sehr in Frage. Allein die Tatsache, dass überhaupt Verbiss hinter<br />
teuren Schutzmaßnahmen auftritt, ist inakzeptabel und führt zu der Folgerung, dass<br />
Schutzmaßnahmen weder aus Sicht der verursachten Kosten noch aus Sicht ihrer<br />
Wirksamkeit ein Mittel zur Lösung des <strong>Wald</strong>-<strong>Wild</strong>-<strong>Konflikt</strong>s sein können. Für diesen<br />
Befund sprechen auch die Ergebnisse einer Studie, die Stadermann (2009) vorlegte.<br />
Er analysierte 43 zufällig ausgewählte Zaunflächen im Forstamt Leinefelde (Thüringen).<br />
Dabei erwiesen sich 56 % aller Zäune im Privat und Kommunalwald und 13 %<br />
der Zäune im Staatswald als undicht. Die darin befindlichen Verjüngungspflanzen<br />
wiesen <strong>zum</strong> Teil erhebliche Verbissschäden auf.<br />
Schließlich konstatieren Reif et al. (2005) auffallend hohe Anteile verbissener Pflanzen<br />
für die neuen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern (37,1 %), Sachsen Anhalt<br />
(29,7 %), Brandenburg (25,6 %), aber auch für Schleswig-Holstein (29,4 %) und<br />
Rheinland-Pfalz (23,1 %) (vgl. auch BMVEL 2005).<br />
5.2 Vegetationsgutachten in Bayern und Rheinland-Pfalz<br />
Auch innerhalb der einzelnen Bundesländer werden so genannte Verbiss- oder Vegetationsgutachten<br />
angefertigt. Im Folgenden soll exemplarisch auf einige Ergebnisse<br />
dieser Erhebungen eingegangen werden, wobei mit Bayern und Rheinland-Pfalz<br />
zwei Bundesländer gewählt wurden, für die besonders lange Zeitreihen vorliegen.<br />
Bayern<br />
Die umfangreichsten Daten zur Verbissbelastung werden in Bayern erhoben (Abb.<br />
13), wo alle drei Jahre basierend auf einer nach statistischen Gesichtspunkten erhobenen<br />
Datengrundlage forstliche <strong>Gutachten</strong> zur Situation der <strong>Wald</strong>verjüngung für alle<br />
Eigentumsarten angefertigt werden (z.B. Bay. Staatsministerium für Landwirtschaft<br />
und Forsten 2006). Hier wurden allein im Jahre 2006 auf 21.540 Verjüngungsflächen<br />
rund 2 Millionen Pflanzen erfasst. Mit der seit 1986 durchgeführten Erhebung kommt<br />
man in Bayern einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Vor dem Hintergrund der Wichtigkeit<br />
einer funktionierenden Regeneration des <strong>Wald</strong>es hat der Gesetzgeber in Bayern<br />
an mehreren Stellen verankert, dass der Zustand der <strong>Wald</strong>verjüngung zu beurteilen<br />
ist. Zum einen geht dies aus Art. 28 Abs. 2 Ziffer 10 Bay<strong>Wald</strong>G hervor. Demnach<br />
ist es Aufgabe der Forstbehörden, die Situation der <strong>Wald</strong>verjüngung in regelmäßigen<br />
Abständen zu erheben. Das Ergebnis dieser Beurteilung kann Einfluss auf die Beja-<br />
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