Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
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lenwildbejagung wichtig. Jagdruhephasen sollten hier in den Sommermonaten<br />
(Juni, Juli, August) verlängert werden. In Regionen mit strengen Wintern sollte<br />
dagegen die Jagdzeit besonders in den Wintermonaten gekürzt werden. Die<br />
Verkürzung der Jagdzeit brächte nicht nur eine gewisse Entlastung des <strong>Wild</strong>es<br />
vom Jagddruck, der durch die in Deutschland ganzjährig übliche Ansitzjagd erzeugt<br />
wird, sondern würde die Jäger zwingen, ihre Jagdaktivitäten effizienter zu<br />
gestalten und die verkürzte Jagdzeit auch wirklich zur Jagd zu nutzen. Da durch<br />
falsche Bejagung <strong>Wild</strong>schäden insbesondere im <strong>Wald</strong> stark begünstigt werden<br />
können, sollte über die generelle Einführung der Intervalljagd nachgedacht werden.<br />
Durch die bereits erwähnten langen Jagdzeiten in Deutschland findet oftmals<br />
eine Dauerbeunruhigung statt, die das <strong>Wild</strong> daran hindert, gemäß den benötigten<br />
Fressintervallen ihre Futterplätze aufzusuchen (vgl. Hespeler 2010).<br />
Ferner ist es in Deutschland oftmals üblich, das <strong>Wild</strong> genau an diesen Futterplätzen<br />
wie z.B. an <strong>Wald</strong>rändern, Wiesen oder krautreichen bzw. grasreichen <strong>Wald</strong>beständen<br />
(s.o.) zu bejagen. Regional sollten die Jagdzeiten für alle Schalenwildarten<br />
möglichst angeglichen werden, damit die Jagdausübung auf eine Schalenwildart<br />
nicht zur Beunruhigung anderer, zu dieser Zeit geschonten Arten,<br />
führt. Ein von der Technischen Universität Dresden vorgestelltes Konzept zur<br />
Jagdausübung in einem Großprivatwald in Brandenburg (Müller 2007, unveröff.)<br />
sieht z.B. für alle Schalenwildarten Jagdzeiten vom 01. April bis 30. Juni und vom<br />
01. September bis 31. Januar vor, unter Beachtung der Setz- und Aufzuchtzeiten<br />
und des Mutterschutzes. Rehböcke sollen nach diesem Konzept ebenfalls bis 31.<br />
Januar bejagt werden können. Unter besonders ungünstigen Witterungsbedingungen<br />
im Januar soll auf Bewegungsjagden mit massiver Beunruhigung verzichtet<br />
werden. Dieses Beispiel sollte, wie oben erwähnt, nicht in Regionen Anwendung<br />
finden, deren winterliche Bedingungen eine artgerechte Bejagung bis<br />
Ende Januar nicht erlauben. Auch kann in reinen „Rehwildrevieren“ die in vielen<br />
Ländern verpönte und in dem vorgestellten Bejagungsplan ebenfalls nicht mögliche<br />
Blattjagd zur Fortpflanzungszeit im Sommer durchaus effektiv sein. Dennoch<br />
zeigt dieses Beispiel, wie die Jagdausübung angepasst an die örtlichen Gegebenheiten<br />
effektiv und mit Rücksicht auf wildbiologische Belange ausgeübt werden<br />
kann.<br />
Unter dem Gesichtspunkt sich verbessernder Lebensgrundlagen (<strong>Wald</strong>umbau zu<br />
mehr Laubholz, milde Winter, wachsender Getreideanbau) sollte die Jagd auf<br />
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