Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
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len zur Dichte der Population bestimmen kann. Der Abschuss sollte stattdessen<br />
am Zustand der <strong>Wald</strong>vegetation bewertet (und adaptiert) werden. Im Falle fehlender<br />
forstlicher <strong>Gutachten</strong> kann auch ein Mindestabschussplan mit körperlichem<br />
Nachweis (z.B. durch Vorlage des „grünen Haupts“, d.h. frisch und mit<br />
Quittierung durch Abschärfen z.B. eines Lauschers) unter Beachtung der standörtlichen<br />
Verhältnisse und Anpassung an benachbarte Jagdreviere zu einer<br />
Verbesserung der Situation beitragen. In beiden Fällen müssen mögliche Sanktionen<br />
(z.B. Abschusserhöhung, Kündigung des Jagsausübungsrechts etc.) klar<br />
benannt und evtl. durchgesetzt werden. Viele staatliche Forstämter bzw. Forstbetriebe<br />
schränken höhere Abschusszahlen durch Gebühren und Entgelte, z.B. für<br />
Trophäenträger, ein. Dabei würden die Einnahmen aus dem <strong>Wild</strong>bret und der<br />
verminderte Verbiss- und Schäldruck bei weitem den Entgang dieser Entgelte<br />
aufwiegen. Ähnliches gilt für den immer größer werdenden Trend zur Verpachtung<br />
von staatlichen <strong>Wald</strong>flächen an private Jäger. Die Pachteinnahmen können<br />
den häufig entstehenden Schaden durch überhöhte <strong>Wild</strong>bestände oder Kultursicherung<br />
vermutlich in den seltensten Fällen decken. Hinzu kommt, dass die so<br />
aus der Eigenregie genommenen Flächen häufig viel zu groß sind, um von einem<br />
oder wenigen Jägern effektiv bejagt werden zu können. Pachtverträge sollten<br />
generell nur über kürzere Zeiträume (maximal 3 Jahre) mit der Option zur<br />
Verlängerung um weitere Dreijahresintervalle vergeben werden. Nur so kann eine<br />
„Wohnzimmermentalität“ in den Jagdbezirken (erst einmal einrichten, dann<br />
die Füße hochlegen) vermieden und eine Kontrolle inklusive der erforderlichen<br />
und im Pachtvertrag zu regelnden Sanktionen ermöglicht werden. Auch über<br />
Anreizsysteme sollte verstärkt nachgedacht werden. Manche Forstämter vergeben<br />
aus Angst vor untätigen Jagdpächtern vornehmlich Erlaubnisscheine, teilweise<br />
gekoppelt mit Prämien für erlegtes weibliches <strong>Wild</strong> (z.B. einen kostenfreien<br />
mehrjährigen Rehbock für zwei weibliche Stücke Rehwild) oder mit pauschaliert<br />
höheren Gebühren bei <strong>Wild</strong>bretübernahme. Andere Anreize für eine größere<br />
Strecke durch Erlaubnisscheininhaber wären reduzierte <strong>Wild</strong>bretpreise bei Eigenbedarf<br />
(die immer noch die i.d.R. hohen Verwaltungs- und Personalkosten<br />
durch z.B. den Transport des <strong>Wild</strong>brets <strong>zum</strong> Käufer bzw. noch niedrigeren Preise<br />
beim Verkauf an den <strong>Wild</strong>händler bei Weitem kompensieren), entgeltfreie Erlaubnisscheine<br />
bei vorher festgelegten Mindestabschusszahlen und/oder ein an<br />
den tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Schäden (vgl. Kapitel. 4.5) orientierter<br />
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