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Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt

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len zur Dichte der Population bestimmen kann. Der Abschuss sollte stattdessen<br />

am Zustand der <strong>Wald</strong>vegetation bewertet (und adaptiert) werden. Im Falle fehlender<br />

forstlicher <strong>Gutachten</strong> kann auch ein Mindestabschussplan mit körperlichem<br />

Nachweis (z.B. durch Vorlage des „grünen Haupts“, d.h. frisch und mit<br />

Quittierung durch Abschärfen z.B. eines Lauschers) unter Beachtung der standörtlichen<br />

Verhältnisse und Anpassung an benachbarte Jagdreviere zu einer<br />

Verbesserung der Situation beitragen. In beiden Fällen müssen mögliche Sanktionen<br />

(z.B. Abschusserhöhung, Kündigung des Jagsausübungsrechts etc.) klar<br />

benannt und evtl. durchgesetzt werden. Viele staatliche Forstämter bzw. Forstbetriebe<br />

schränken höhere Abschusszahlen durch Gebühren und Entgelte, z.B. für<br />

Trophäenträger, ein. Dabei würden die Einnahmen aus dem <strong>Wild</strong>bret und der<br />

verminderte Verbiss- und Schäldruck bei weitem den Entgang dieser Entgelte<br />

aufwiegen. Ähnliches gilt für den immer größer werdenden Trend zur Verpachtung<br />

von staatlichen <strong>Wald</strong>flächen an private Jäger. Die Pachteinnahmen können<br />

den häufig entstehenden Schaden durch überhöhte <strong>Wild</strong>bestände oder Kultursicherung<br />

vermutlich in den seltensten Fällen decken. Hinzu kommt, dass die so<br />

aus der Eigenregie genommenen Flächen häufig viel zu groß sind, um von einem<br />

oder wenigen Jägern effektiv bejagt werden zu können. Pachtverträge sollten<br />

generell nur über kürzere Zeiträume (maximal 3 Jahre) mit der Option zur<br />

Verlängerung um weitere Dreijahresintervalle vergeben werden. Nur so kann eine<br />

„Wohnzimmermentalität“ in den Jagdbezirken (erst einmal einrichten, dann<br />

die Füße hochlegen) vermieden und eine Kontrolle inklusive der erforderlichen<br />

und im Pachtvertrag zu regelnden Sanktionen ermöglicht werden. Auch über<br />

Anreizsysteme sollte verstärkt nachgedacht werden. Manche Forstämter vergeben<br />

aus Angst vor untätigen Jagdpächtern vornehmlich Erlaubnisscheine, teilweise<br />

gekoppelt mit Prämien für erlegtes weibliches <strong>Wild</strong> (z.B. einen kostenfreien<br />

mehrjährigen Rehbock für zwei weibliche Stücke Rehwild) oder mit pauschaliert<br />

höheren Gebühren bei <strong>Wild</strong>bretübernahme. Andere Anreize für eine größere<br />

Strecke durch Erlaubnisscheininhaber wären reduzierte <strong>Wild</strong>bretpreise bei Eigenbedarf<br />

(die immer noch die i.d.R. hohen Verwaltungs- und Personalkosten<br />

durch z.B. den Transport des <strong>Wild</strong>brets <strong>zum</strong> Käufer bzw. noch niedrigeren Preise<br />

beim Verkauf an den <strong>Wild</strong>händler bei Weitem kompensieren), entgeltfreie Erlaubnisscheine<br />

bei vorher festgelegten Mindestabschusszahlen und/oder ein an<br />

den tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Schäden (vgl. Kapitel. 4.5) orientierter<br />

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