Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
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fungsvorbehalt sollte sich vor allem auf die folgenden Aspekte beziehen (s.a.<br />
Kapitel 7.2.2):<br />
o Entsprechen die jagdgesetzlich vorgesehenen Jagdmethoden und Bejagungstechniken<br />
den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen? In diesem<br />
Kontext sollte gesetzlich vor allem auf die Normierung revierübergreifender<br />
Bejagungsstrategien hingewirkt werden.<br />
o Sind die Regelungen zur Zulässigkeit und Erforderlichkeit von <strong>Wild</strong>fütterungen,<br />
die <strong>zum</strong> Teil sogar bindenden Rechtscharakter haben, zielführend,<br />
um den allgemeinwohlbezogenen Zielen der Jagdnutzung gerecht zu werden?<br />
In diesem Rahmen böte es sich an, ein grundsätzliches Verbot von<br />
<strong>Wild</strong>fütterungen gesetzlich festzulegen bzw. die Zulässigkeit von <strong>Wild</strong>fütterungen<br />
auf atypische Notsituationen zu beschränken.<br />
o Ist der o.g. Grundsatz der Vermeidung von <strong>Wild</strong>schäden gegenüber ihrer<br />
nachträglichen finanziellen Kompensation zu verwirklichen, wenn, wie bislang<br />
üblich, auf jagd- bzw. waldgesetzlicher Grundlage finanzielle Anreize zur<br />
Vermeidung von <strong>Wild</strong>schäden (z.B. für den Zaunbau oder den Einzelschutz<br />
junger Bäume) geschaffen werden? Derartige Regelungen tragen zwar vordergründig<br />
zur Vermeidung von <strong>Wild</strong>schäden bei, jedoch wird dadurch – wie<br />
bei jeder Objektschutzmaßnahme – die Lösung des Problems im Ansatzbereich<br />
vernachlässigt. Insoweit sollte über eine Rückführung der finanziellen<br />
Anreize für <strong>Wild</strong>schutzmaßnahmen bei gleichzeitiger Stärkung der zur Reduktion<br />
des <strong>Wild</strong>bestandes beitragenden Maßnahmen nachgedacht werden.<br />
o Die rechtlichen Instrumente zur Umsetzung, Kontrolle und Sanktionierung<br />
der jagd-, wald- und naturschutzrechtlichen Vorgaben einer allgemeinwohlorientierten<br />
Jagdausübung sind zu verbessern. Dabei sollte den Behörden<br />
die Möglichkeit der Ersatzvornahme im Fall unzureichender Abschussfestsetzung<br />
und -erfüllung (z.B. durch das kostenpflichtige Beauftragen von<br />
Berufsjägern) an die Hand gegeben werden.<br />
o Die Möglichkeiten der jagdlichen Fortbildung und jagdlichen Umweltbildung<br />
sind zu verbessern, indem diese Maßnahmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe<br />
erklärt werden.<br />
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