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Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt

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fungsvorbehalt sollte sich vor allem auf die folgenden Aspekte beziehen (s.a.<br />

Kapitel 7.2.2):<br />

o Entsprechen die jagdgesetzlich vorgesehenen Jagdmethoden und Bejagungstechniken<br />

den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen? In diesem<br />

Kontext sollte gesetzlich vor allem auf die Normierung revierübergreifender<br />

Bejagungsstrategien hingewirkt werden.<br />

o Sind die Regelungen zur Zulässigkeit und Erforderlichkeit von <strong>Wild</strong>fütterungen,<br />

die <strong>zum</strong> Teil sogar bindenden Rechtscharakter haben, zielführend,<br />

um den allgemeinwohlbezogenen Zielen der Jagdnutzung gerecht zu werden?<br />

In diesem Rahmen böte es sich an, ein grundsätzliches Verbot von<br />

<strong>Wild</strong>fütterungen gesetzlich festzulegen bzw. die Zulässigkeit von <strong>Wild</strong>fütterungen<br />

auf atypische Notsituationen zu beschränken.<br />

o Ist der o.g. Grundsatz der Vermeidung von <strong>Wild</strong>schäden gegenüber ihrer<br />

nachträglichen finanziellen Kompensation zu verwirklichen, wenn, wie bislang<br />

üblich, auf jagd- bzw. waldgesetzlicher Grundlage finanzielle Anreize zur<br />

Vermeidung von <strong>Wild</strong>schäden (z.B. für den Zaunbau oder den Einzelschutz<br />

junger Bäume) geschaffen werden? Derartige Regelungen tragen zwar vordergründig<br />

zur Vermeidung von <strong>Wild</strong>schäden bei, jedoch wird dadurch – wie<br />

bei jeder Objektschutzmaßnahme – die Lösung des Problems im Ansatzbereich<br />

vernachlässigt. Insoweit sollte über eine Rückführung der finanziellen<br />

Anreize für <strong>Wild</strong>schutzmaßnahmen bei gleichzeitiger Stärkung der zur Reduktion<br />

des <strong>Wild</strong>bestandes beitragenden Maßnahmen nachgedacht werden.<br />

o Die rechtlichen Instrumente zur Umsetzung, Kontrolle und Sanktionierung<br />

der jagd-, wald- und naturschutzrechtlichen Vorgaben einer allgemeinwohlorientierten<br />

Jagdausübung sind zu verbessern. Dabei sollte den Behörden<br />

die Möglichkeit der Ersatzvornahme im Fall unzureichender Abschussfestsetzung<br />

und -erfüllung (z.B. durch das kostenpflichtige Beauftragen von<br />

Berufsjägern) an die Hand gegeben werden.<br />

o Die Möglichkeiten der jagdlichen Fortbildung und jagdlichen Umweltbildung<br />

sind zu verbessern, indem diese Maßnahmen zur gesetzlichen Pflichtaufgabe<br />

erklärt werden.<br />

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