Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
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aus sich heraus fehlerhaft ist, weil die maßgeblichen Akteure die Gesetze – gewollt<br />
oder ungewollt – in ungenügender Weise vollziehen. Folgende Punkte widersprechen<br />
in Ansätzen oder gänzlich den gesellschaftlichen Zielen: Hegepflicht mit <strong>Wild</strong>tierfütterung<br />
statt angemessene Schalenwilddichten, uneffektive Bejagungsmethoden,<br />
Abschussplanung nicht an Schäden sowie den Vorgaben des <strong>Wald</strong>- und Naturschutzrechts<br />
orientiert, zudem teilweise willkürlich, ohne Kontrolle und Sanktionierung<br />
bei Nichterfüllung, <strong>Wild</strong>schadensersatz im <strong>Wald</strong> zwar möglich, jedoch ohne<br />
konkrete Vorgaben zur Bewertung, volkswirtschaftliche Schäden bleiben unberücksichtigt.<br />
Ein wesentliches Ziel der Forstverwaltungen sollte es sein, Fallbeispiele zu<br />
schaffen und anzuwenden, aus denen für alle Beteiligten klar wird, was passiert,<br />
wenn Vorgaben nicht erfüllt werden. Ansätze dazu sind in einigen Bundesländern<br />
vorhanden, eine bundesweite Vereinheitlichung wäre wünschenswert.<br />
Im 7. Kapitel werden schließlich Ansätze zur Lösung des <strong>Wald</strong>-<strong>Wild</strong>-<strong>Konflikt</strong>s vorgestellt.<br />
Die wichtigsten Anregungen werden durch folgende Punkte zusammengefasst:<br />
1. Rechtliche und behördliche Schritte könnten sein:<br />
- Die Abschaffung der Abschussplanung für Rehwild oder die Einführung eines<br />
Mindestabschussplans unter Berücksichtigung des Zustands der Vegetation und<br />
Verwendung von Weisergattern, sowie die Einführung von Sanktionierungsmaßnahmen<br />
bei Verstößen mit besonderen Bestimmungen für geschützte Wälder<br />
(z.B. FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete oder Bergwälder),<br />
- konsequente Anwendung der gesetzlichen Regelungen durch die unteren Jagdbehörden<br />
einschließlich der notwendigen Erfolgskontrolle,<br />
- gesetzliches Hervorheben des Vorrangs der <strong>Wild</strong>schadensvermeidung durch geringe<br />
Schalenwilddichten vor <strong>Wild</strong>schadensersatzmaßnahmen,<br />
- die Vereinfachung und Vereinheitlichung von <strong>Wild</strong>schadensersatz im <strong>Wald</strong> durch<br />
konkrete Beispiele (vergleichbar mit landwirtschaftlichem Schadensersatz),<br />
- die Einführung von Musterpachtverträgen mit Regelungen <strong>zum</strong> Abschuss und zur<br />
Kontrolle des Abschusses,<br />
- die gesetzliche Bestimmung maximaler Jagdbezirksflächengrößen unter Beibehaltung<br />
des Reviersystems,<br />
- die Überarbeitung der Jagdzeiten einzelner Schalenwildarten anhand von wildbiologischen<br />
Erkenntnissen,<br />
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