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Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt

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eschaffener Flächen in funktional hochwertige Wälder ist von dem gesetzlichen Auftrag<br />

mitumfasst.<br />

In jagdrechtlicher Hinsicht ergeben sich damit insbesondere für die Abschussplanung<br />

erhöhte Anforderungen, die sich sowohl auf die Festlegung eines hohen Abschusses<br />

entsprechend dem Grundsatz „<strong>Wald</strong> vor <strong>Wild</strong>“ als auch auf die strikte Kontrolle der<br />

Erfüllung der Vorgaben des Abschussplans beziehen. Hierzu gehört die strikte Ausrichtung<br />

der Abschussfestsetzung an den Ergebnissen methodisch geeigneter Bewertungsverfahren<br />

zur Erhebung und dauerhaften Kontrolle des <strong>Wild</strong>verbisses sowie<br />

allgemein ihre Ausrichtung an den Folgen bestimmter <strong>Wild</strong>dichten auf die Schutzleistung<br />

der Wälder. In abgeschwächter Form gelten diese Anforderungen auch in den<br />

weiteren genannten Schutzgebieten des <strong>Wald</strong>rechts (Naturwaldreservate, Erholungswälder,<br />

etc.), hier allerdings mit der aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen<br />

Einschränkung, dass eine strikte Vorrangausrichtung der Abschussfestsetzung<br />

an geeigneten Vegetationsweisern ohne Abwägung mit weiteren, ggf. abweichenden<br />

jagdlichen Zielen auf der Fläche nur dann gerechtfertigt ist, wenn dies zur nachhaltigen<br />

Gewährleistung der dort zu erbringenden spezifischen <strong>Wald</strong>funktionen erforderlich<br />

ist. Dies wird in natürlichen oder naturnahen <strong>Wald</strong>beständen, die aufgrund ihrer<br />

hohen ökologischen Wertigkeit einem besonderen Schutz auch gegenüber dem <strong>Wild</strong><br />

benötigen, regelmäßig der Fall sein, während in Erholungswäldern, für die in bestimmten<br />

Fällen auch andere als rein waldzustandsbezogene Aspekte wesentlich<br />

sein können, einzelfallbezogene Bewertungen erforderlich sein werden, um ausreichende<br />

Kenntnis über die Auswirkungen ggf. zu hoher <strong>Wild</strong>dichten auf die Funktionsleistung<br />

dieser Wälder zu erlangen.<br />

7.1.2.2 Erhöhter Schutz von Wäldern mit Bedeutung für die Biodiversität<br />

Entsprechend verhält sich die rechtliche Situation in denjenigen Schutzgebieten des<br />

Naturschutzrechts, die über einen hohen Schutzstandard verfügen. Hier sind im<br />

Untersuchungszusammenhang einmal die flächenmäßig allerdings kaum ins Gewicht<br />

fallenden Nationalparke und Naturschutzgebiete, ferner auch Naturparke und Biosphärenreservate<br />

(jedenfalls in ihren Kernzonen) zu nennen, bei denen es im Wesentlichen<br />

um die Erhaltung des bestehenden, überragend bedeutsamen ökologischen<br />

Zustandes geht. In diesen Gebieten gilt eine absolute, jedenfalls aber relative<br />

Veränderungssperre, sodass alle Handlungen, die zu einer Beeinträchtigung des<br />

vorhandenen Bestandes führen, verboten sind oder <strong>zum</strong>indest einer vorherigen sorg-<br />

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