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Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt

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leichterte Durchsetzbarkeit ihrer Ersatzansprüche, jedoch zeigt es sich in der<br />

Rechtspraxis immer wieder als bedeutender Nachteil, dass das Gesetz keine<br />

konkreten Vorgaben zur Bewertung von Vegetationsschäden und zur sachgerechten<br />

Bezifferung des daraus resultierenden Schadensersatzes enthält. Da die<br />

Jagdgesetze zudem auf die Person des Geschädigten und dessen wirtschaftliche<br />

Belange abstellen, bleiben Vegetationsschäden mit negativen Auswirkungen<br />

für die Biodiversität vollständig unberücksichtigt, was angesichts der Vorgaben<br />

des Naturschutzrechts unbefriedigend ist (vgl. hierzu auch die Ausführungen in<br />

Kapitel 4.5).<br />

• Bei der Ausrichtung der jagdlichen Gesetzgebung auf einen Interessengleichklang<br />

sind die volkswirtschaftlichen Implikationen einer überhöhten <strong>Wild</strong>dichte<br />

erkennbar außer Betracht geblieben. So legen sich die <strong>Wald</strong>gesetze im Hinblick<br />

auf die Schutzfunktionen bestimmter Wälder (insbesondere des Bergwaldes) auf<br />

eine prioritäre Bewirtschaftungsstrategie fest, ohne dass dies von der Jagdgesetzgebung<br />

oder den für den Vollzug der Gesetze zuständigen Akteuren konsequent<br />

aufgegriffen wird. Die volkswirtschaftlichen Kosten für die beständige Sanierung<br />

des Schutzwaldes im Gebirge oder für die ersatzweise Durchführung<br />

technischer Schutzmaßnahmen (z.B. Lawinenverbauungen) sind außerordentlich<br />

hoch, obwohl sich diese Kosten durch eine den dortigen Erfordernissen angepasste<br />

Bejagung deutlich verringern ließen. Ein weiteres Beispiel für die volkswirtschaftlichen<br />

Implikationen zu hoher <strong>Wild</strong>bestände bilden die im Zusammenhang<br />

mit großen Infrastrukturplanungen (z.B. Errichtung und Ausbau von Fernstraßen)<br />

erforderlichen hohen Kosten für <strong>Wild</strong>schutzmaßnahmen, insbesondere<br />

von <strong>Wild</strong>schutzzäunen entlang der Infrastrukturwege und von <strong>Wild</strong>brücken zur<br />

Aufrechterhaltung zusammenhängender <strong>Wild</strong>lebensräume.<br />

Die vorgenannten rechtlich angelegten <strong>Konflikt</strong>bereiche zeigen, dass die Umsetzung<br />

der in der Zusammenschau der maßgeblichen Gesetze sich ergebenden Grundsätze<br />

„<strong>Wald</strong> vor <strong>Wild</strong>“ sowie „Biodiversität durch Gewährleistung eines zwar artenreichen,<br />

aber der Höhe nach angepassten <strong>Wild</strong>bestandes“ nicht in ausreichendem Maße gelungen<br />

ist. Dies liegt an einer <strong>zum</strong> Teil lückenhaften Gesetzgebung, aber auch an<br />

Unzulänglichkeiten des Gesetzesvollzugs. Hieraus leitet sich aus rechtlicher und<br />

rechtspolitischer Sicht der dringende Bedarf nach geeigneten Ansätzen zur teilweisen<br />

Revision der bisherigen Praxis ab. Hierzu sollen im Folgekapitel 7.2 Vorschläge<br />

entwickelt und dargestellt werden.<br />

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