Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
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• Im Schutzwald können den <strong>Wald</strong>besitzern zur Erreichung der gebietsbezogenen<br />
Schutzziele Unterlassungs-, Duldungs- und aktive Handlungspflichten auferlegt<br />
werden.<br />
• Im Staats- und Körperschaftswald ist die <strong>Wald</strong>bewirtschaftung im besonderen<br />
Maße darauf auszurichten, standortgemäße, naturnahe, gesunde, leistungsfähige<br />
und stabile Wälder zu schaffen.<br />
• Im Staats- und Körperschaftswald soll die natürliche Verjüngung der standortgemäßen<br />
Baumarten durch eine auf einen artenreichen und gesunden <strong>Wild</strong>bestand<br />
ausgerichtete Bejagung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht<br />
werden.<br />
• Im Staats- und Körperschaftswald sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des<br />
<strong>Wald</strong>es und seine biologische Vielfalt zu sichern und zu verbessern, ferner bei<br />
allen Maßnahmen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
sowie der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen.<br />
• Im Staats- und Körperschaftswald ist der <strong>Wald</strong> vor Schäden zu bewahren und es<br />
sind besondere Gemeinwohlleistungen zu erbringen.<br />
• Im Staats- und Körperschaftswald sind (nur) besondere Belange der Jagd, wie<br />
die Reduktion von Schwarzwild und die Bestandssicherung ganzjährig geschonter<br />
<strong>Wild</strong>arten, zu berücksichtigen.<br />
Wesentliche naturschutzrechtliche Ziele:<br />
• Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und erforderlichenfalls<br />
wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />
Naturhaushalts, die Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />
sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />
auf Dauer gesichert sind.<br />
• Der Naturhaushalt ist so zu sichern, dass die den Standort prägenden biologischen<br />
Funktionen und landschaftlichen Strukturen erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt<br />
werden.<br />
• Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die<br />
biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Le-<br />
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