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Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt

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• Im Schutzwald können den <strong>Wald</strong>besitzern zur Erreichung der gebietsbezogenen<br />

Schutzziele Unterlassungs-, Duldungs- und aktive Handlungspflichten auferlegt<br />

werden.<br />

• Im Staats- und Körperschaftswald ist die <strong>Wald</strong>bewirtschaftung im besonderen<br />

Maße darauf auszurichten, standortgemäße, naturnahe, gesunde, leistungsfähige<br />

und stabile Wälder zu schaffen.<br />

• Im Staats- und Körperschaftswald soll die natürliche Verjüngung der standortgemäßen<br />

Baumarten durch eine auf einen artenreichen und gesunden <strong>Wild</strong>bestand<br />

ausgerichtete Bejagung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht<br />

werden.<br />

• Im Staats- und Körperschaftswald sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des<br />

<strong>Wald</strong>es und seine biologische Vielfalt zu sichern und zu verbessern, ferner bei<br />

allen Maßnahmen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

sowie der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen.<br />

• Im Staats- und Körperschaftswald ist der <strong>Wald</strong> vor Schäden zu bewahren und es<br />

sind besondere Gemeinwohlleistungen zu erbringen.<br />

• Im Staats- und Körperschaftswald sind (nur) besondere Belange der Jagd, wie<br />

die Reduktion von Schwarzwild und die Bestandssicherung ganzjährig geschonter<br />

<strong>Wild</strong>arten, zu berücksichtigen.<br />

Wesentliche naturschutzrechtliche Ziele:<br />

• Natur und Landschaft sind so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und erforderlichenfalls<br />

wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des<br />

Naturhaushalts, die Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,<br />

die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume<br />

sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

auf Dauer gesichert sind.<br />

• Der Naturhaushalt ist so zu sichern, dass die den Standort prägenden biologischen<br />

Funktionen und landschaftlichen Strukturen erhalten, entwickelt oder wiederhergestellt<br />

werden.<br />

• Zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ist die<br />

biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die Vielfalt an Le-<br />

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