Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
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mend, genau zu wissen, was den <strong>Wild</strong>tieren gut tut. Dementsprechend sehen sie<br />
sich in der Öffentlichkeit gerne als Hüter der <strong>Wild</strong>tiere und der Natur insgesamt. Das<br />
Töten von Tieren selbst und die unterschiedliche Wertigkeit, die <strong>Wild</strong>tieren bei der<br />
praktischen Jagdausübung zukommt, werden dagegen bei solchen Veranstaltungen<br />
nicht thematisiert. In internen Gesprächen werden <strong>Wild</strong>tiere allerdings sehr wohl unterschiedlich<br />
beurteilt. Die maximale Aufmerksamkeit gilt dabei den Tierarten, die<br />
Trophäen tragen, während trophäenlose Tiere entweder unbedeutend sind, oder, wie<br />
im Falle der Raubtiere oder Beutegreifer, mitunter aggressiv verfolgt werden (Rosenberger<br />
2009). Die mit der Jagd verfolgten Ziele sind in der Regel weitgehend selbst<br />
gesteckt und entsprechen keinesfalls den wichtigsten, z.B. waldgesetzlich festgeschriebenen<br />
gesellschaftlichen Zielen (s. Kap. 3). So wird der Schaden, den Schalenwild<br />
im <strong>Wald</strong> verursachen kann, von Jägern selbst in der Regel nicht beziffert.<br />
Demzufolge wird von den wenigsten (privaten) Jägern die Verminderung der <strong>Wild</strong>schäden<br />
im <strong>Wald</strong> als ein wesentliches Motiv für ihre Jagd genannt. Gleichwohl gibt<br />
es Ausnahmen und Jäger, die sich in Verbänden organisiert haben, für die die Vermeidung<br />
von <strong>Wild</strong>schäden im <strong>Wald</strong> eine zentrale Rechtfertigung ihrer <strong>zum</strong>eist auf eine<br />
Senkung der Schalenwilddichte ausgerichteten jagdlichen Aktivitäten darstellt.<br />
Diese Gruppe, die zudem eine Gleichbewertung aller Tierarten verlangt, stellt aber<br />
eine absolute Minderheit innerhalb der organisierten Jägerschaft dar.<br />
3 Rechtliche Vorgaben und gesellschaftliche Ziele<br />
Das Wichtigste in Kürze:<br />
Die Darstellung des Rechtsbestandes auf der Basis jagd-, wald und naturschutzgesetzlicher<br />
Vorgaben zeigt klar die Vorrangstellung des <strong>Wald</strong>es bzw. der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />
gegenüber der Jagd. Entsprechendes gilt für den Schutz und die Erhöhung<br />
der Biodiversität auf der Grundlage der Naturschutzgesetze. Selbst die Jagdgesetzgebung<br />
lässt keine Zweifel daran, dass es sich bei der jagdlichen Nutzung<br />
im Verhältnis zur forstwirtschaftlichen Hauptnutzung um eine Nebennutzung im<br />
<strong>Wald</strong> handelt. Daher muss die Jagd so ausgeübt werden, dass Beeinträchtigungen<br />
der forstwirtschaftlichen Nutzung vermieden und die berechtigten Ansprüche der<br />
Forstwirtschaft auf Schutz gegen <strong>Wild</strong>schäden voll gewahrt bleiben. Insbesondere<br />
die <strong>Wald</strong>verjüngung der Hauptbaumarten muss ohne Schutzeinrichtungen möglich<br />
sein. Da die Gesetze die gesellschaftlichen Ziele in dieser Hinsicht hinreichend<br />
klar formuliert haben, hängen <strong>Konflikt</strong>e zwischen forstwirtschaftlichen und jagdlichen<br />
Interessen weniger mit dem Fehlen gesetzlicher Leitvorgaben, als vielmehr mit<br />
einem davon oftmals abweichenden und deshalb unzureichenden Gesetzesvollzug<br />
durch die maßgeblichen Akteure (Jagdbehörden, <strong>Wald</strong>besitzer, Jäger) mit allen<br />
rechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten zusammen.<br />
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