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Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt

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mend, genau zu wissen, was den <strong>Wild</strong>tieren gut tut. Dementsprechend sehen sie<br />

sich in der Öffentlichkeit gerne als Hüter der <strong>Wild</strong>tiere und der Natur insgesamt. Das<br />

Töten von Tieren selbst und die unterschiedliche Wertigkeit, die <strong>Wild</strong>tieren bei der<br />

praktischen Jagdausübung zukommt, werden dagegen bei solchen Veranstaltungen<br />

nicht thematisiert. In internen Gesprächen werden <strong>Wild</strong>tiere allerdings sehr wohl unterschiedlich<br />

beurteilt. Die maximale Aufmerksamkeit gilt dabei den Tierarten, die<br />

Trophäen tragen, während trophäenlose Tiere entweder unbedeutend sind, oder, wie<br />

im Falle der Raubtiere oder Beutegreifer, mitunter aggressiv verfolgt werden (Rosenberger<br />

2009). Die mit der Jagd verfolgten Ziele sind in der Regel weitgehend selbst<br />

gesteckt und entsprechen keinesfalls den wichtigsten, z.B. waldgesetzlich festgeschriebenen<br />

gesellschaftlichen Zielen (s. Kap. 3). So wird der Schaden, den Schalenwild<br />

im <strong>Wald</strong> verursachen kann, von Jägern selbst in der Regel nicht beziffert.<br />

Demzufolge wird von den wenigsten (privaten) Jägern die Verminderung der <strong>Wild</strong>schäden<br />

im <strong>Wald</strong> als ein wesentliches Motiv für ihre Jagd genannt. Gleichwohl gibt<br />

es Ausnahmen und Jäger, die sich in Verbänden organisiert haben, für die die Vermeidung<br />

von <strong>Wild</strong>schäden im <strong>Wald</strong> eine zentrale Rechtfertigung ihrer <strong>zum</strong>eist auf eine<br />

Senkung der Schalenwilddichte ausgerichteten jagdlichen Aktivitäten darstellt.<br />

Diese Gruppe, die zudem eine Gleichbewertung aller Tierarten verlangt, stellt aber<br />

eine absolute Minderheit innerhalb der organisierten Jägerschaft dar.<br />

3 Rechtliche Vorgaben und gesellschaftliche Ziele<br />

Das Wichtigste in Kürze:<br />

Die Darstellung des Rechtsbestandes auf der Basis jagd-, wald und naturschutzgesetzlicher<br />

Vorgaben zeigt klar die Vorrangstellung des <strong>Wald</strong>es bzw. der <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

gegenüber der Jagd. Entsprechendes gilt für den Schutz und die Erhöhung<br />

der Biodiversität auf der Grundlage der Naturschutzgesetze. Selbst die Jagdgesetzgebung<br />

lässt keine Zweifel daran, dass es sich bei der jagdlichen Nutzung<br />

im Verhältnis zur forstwirtschaftlichen Hauptnutzung um eine Nebennutzung im<br />

<strong>Wald</strong> handelt. Daher muss die Jagd so ausgeübt werden, dass Beeinträchtigungen<br />

der forstwirtschaftlichen Nutzung vermieden und die berechtigten Ansprüche der<br />

Forstwirtschaft auf Schutz gegen <strong>Wild</strong>schäden voll gewahrt bleiben. Insbesondere<br />

die <strong>Wald</strong>verjüngung der Hauptbaumarten muss ohne Schutzeinrichtungen möglich<br />

sein. Da die Gesetze die gesellschaftlichen Ziele in dieser Hinsicht hinreichend<br />

klar formuliert haben, hängen <strong>Konflikt</strong>e zwischen forstwirtschaftlichen und jagdlichen<br />

Interessen weniger mit dem Fehlen gesetzlicher Leitvorgaben, als vielmehr mit<br />

einem davon oftmals abweichenden und deshalb unzureichenden Gesetzesvollzug<br />

durch die maßgeblichen Akteure (Jagdbehörden, <strong>Wald</strong>besitzer, Jäger) mit allen<br />

rechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten zusammen.<br />

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