Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
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macht, obwohl Musterpachtverträge, die dies berücksichtigen, vielerorts erhältlich<br />
sind (z.B. Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz).<br />
7.1.2 Erhöhter Schutz bestimmter <strong>Wald</strong>ökosysteme<br />
Andere als die vorgenannten rechtlichen Prinzipien gelten für diejenigen <strong>Wald</strong>flächen,<br />
die einer besonderen wald- oder naturschutzrechtlichen Widmung unterliegen.<br />
Hier tritt zu den in allen Wäldern vorhandenen forstwirtschaftlichen Eigentümerinteressen<br />
eine besondere Allgemeinwohlbedeutung hinzu, die auf den von diesen Wäldern<br />
erbrachten besonderen Funktonen basieren. Auf diesen Flächen gelten daher<br />
für den Vollzug des Jagdrechts besondere Leitvorgaben, die das Interesse an der<br />
jagdlichen Nutzung gegenüber anderen Gemeinwohlbelangen deutlich in den Hintergrund<br />
rücken lassen. Zu unterscheiden sind hier der besondere Gemeinwohlbezug<br />
von Wäldern nach den <strong>Wald</strong>gesetzen auf der einen Seite sowie die einer besonderen<br />
naturschutzrechtlichen Widmung unterliegenden <strong>Wald</strong>flächen auf der anderen<br />
Seite.<br />
7.1.2.1 Erhöhter Schutz des Schutz- und Bergwaldes<br />
Die <strong>Wald</strong>gesetze legen einen erhöhten Schutzstatus insbesondere für den Schutzwald<br />
fest, daneben auch für Erholungswälder sowie für Wälder mit besonderer Funktion<br />
für die Biodiversität (z.B. Naturwaldreservate nach Art. 12 a Bay<strong>Wald</strong>G). Hierzu<br />
gehören auch Wälder mit besonderer Bedeutung für Klima, Luftreinhaltung und Wasserhaushalt<br />
(z.B. Bannwald nach Art. 11 Bay<strong>Wald</strong>G). In den Ländern des Alpenraums<br />
(Baden-Württemberg, Bayern) sowie in Ländern mit Mittelgebirgen (z.B. Hessen,<br />
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt) wird zudem regelhaft der besondere Wert des<br />
Bergwaldes betont, der deshalb <strong>zum</strong>eist über die Vorschriften <strong>zum</strong> Erhalt und zur Sicherung<br />
von Schutzwäldern geschützt ist. Den genannten Wäldern kommt nicht nur<br />
in tatsächlicher Hinsicht eine besondere Funktion zu, überdies unterliegen sie auch<br />
einem strikten rechtlichen Schutz, der sie vor Rodungen und sonstigen nachteiligen<br />
Eingriffen, insbesondere vor Kahlhieben, schützen soll. In allen Fällen umfassen die<br />
waldgesetzlichen Regelungen konkrete Bewirtschaftungsvorgaben bis hin zur<br />
Anordnungsbefugnis aktiver Maßnahmen durch die Behörden. Gesetzliches Ziel ist<br />
hier nicht nur der Erhalt dieser Wälder, sondern insbesondere auch ihre funktionsgerechte<br />
Bewirtschaftung, womit die Entwicklung dieser Wälder zu standortgemäßen<br />
und naturnahen Wäldern erreicht werden soll. Der Umbau bislang nicht ausreichend<br />
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