14.06.2013 Aufrufe

Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt

Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt

Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

macht, obwohl Musterpachtverträge, die dies berücksichtigen, vielerorts erhältlich<br />

sind (z.B. Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz).<br />

7.1.2 Erhöhter Schutz bestimmter <strong>Wald</strong>ökosysteme<br />

Andere als die vorgenannten rechtlichen Prinzipien gelten für diejenigen <strong>Wald</strong>flächen,<br />

die einer besonderen wald- oder naturschutzrechtlichen Widmung unterliegen.<br />

Hier tritt zu den in allen Wäldern vorhandenen forstwirtschaftlichen Eigentümerinteressen<br />

eine besondere Allgemeinwohlbedeutung hinzu, die auf den von diesen Wäldern<br />

erbrachten besonderen Funktonen basieren. Auf diesen Flächen gelten daher<br />

für den Vollzug des Jagdrechts besondere Leitvorgaben, die das Interesse an der<br />

jagdlichen Nutzung gegenüber anderen Gemeinwohlbelangen deutlich in den Hintergrund<br />

rücken lassen. Zu unterscheiden sind hier der besondere Gemeinwohlbezug<br />

von Wäldern nach den <strong>Wald</strong>gesetzen auf der einen Seite sowie die einer besonderen<br />

naturschutzrechtlichen Widmung unterliegenden <strong>Wald</strong>flächen auf der anderen<br />

Seite.<br />

7.1.2.1 Erhöhter Schutz des Schutz- und Bergwaldes<br />

Die <strong>Wald</strong>gesetze legen einen erhöhten Schutzstatus insbesondere für den Schutzwald<br />

fest, daneben auch für Erholungswälder sowie für Wälder mit besonderer Funktion<br />

für die Biodiversität (z.B. Naturwaldreservate nach Art. 12 a Bay<strong>Wald</strong>G). Hierzu<br />

gehören auch Wälder mit besonderer Bedeutung für Klima, Luftreinhaltung und Wasserhaushalt<br />

(z.B. Bannwald nach Art. 11 Bay<strong>Wald</strong>G). In den Ländern des Alpenraums<br />

(Baden-Württemberg, Bayern) sowie in Ländern mit Mittelgebirgen (z.B. Hessen,<br />

Niedersachsen, Sachsen-Anhalt) wird zudem regelhaft der besondere Wert des<br />

Bergwaldes betont, der deshalb <strong>zum</strong>eist über die Vorschriften <strong>zum</strong> Erhalt und zur Sicherung<br />

von Schutzwäldern geschützt ist. Den genannten Wäldern kommt nicht nur<br />

in tatsächlicher Hinsicht eine besondere Funktion zu, überdies unterliegen sie auch<br />

einem strikten rechtlichen Schutz, der sie vor Rodungen und sonstigen nachteiligen<br />

Eingriffen, insbesondere vor Kahlhieben, schützen soll. In allen Fällen umfassen die<br />

waldgesetzlichen Regelungen konkrete Bewirtschaftungsvorgaben bis hin zur<br />

Anordnungsbefugnis aktiver Maßnahmen durch die Behörden. Gesetzliches Ziel ist<br />

hier nicht nur der Erhalt dieser Wälder, sondern insbesondere auch ihre funktionsgerechte<br />

Bewirtschaftung, womit die Entwicklung dieser Wälder zu standortgemäßen<br />

und naturnahen Wäldern erreicht werden soll. Der Umbau bislang nicht ausreichend<br />

124

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!