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Endbericht - IBO

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Eine Beseitigung von Abbruchabfällen ist auf Inertstoffdeponien möglich.<br />

4.4.1.5. Aufbereitung auf der Baustelle, mobiles, stationäres Recycling<br />

Quelle: Baurestmassenrecycling, Land Oberösterreich, Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik, Chemie und<br />

Luftreinhaltung, Stand Februar 2006 .<br />

Die Voraussetzungen für eine fachgerechte Aufbereitung sind abhängig vom Ort und der<br />

Zielsetzung. Es werden im Folgenden drei Fälle unterschieden: Aufbereitung auf der Baustelle,<br />

Aufbereitung gesammelter Baurestmassen mit mobilem Brecher, Aufbereitung in stationären<br />

Anlagen.<br />

4.4.1.5.1. Aufbereitung auf der Baustelle<br />

Erforderliche Vorarbeiten<br />

Es ist vor dem Abbruch eine Begehung des Gebäudes erforderlich, um dessen Zustand im<br />

Hinblick auf Kontaminationsfreiheit zu prüfen (z.B. Ölflecken, Ablagerungen, Verfärbungen usw.).<br />

Die Begehung ist mit Fotos zu dokumentieren. Gebäudeteile mit Kontaminationsverdacht sind<br />

beim Abbruch zu separieren und jedenfalls einer Beurteilung aufgrund analytischer<br />

Untersuchungen zu unterziehen. Ebenso getrennt zu erfassen sind Baustoffe, bei denen eine<br />

Wiederverwertung nicht möglich ist, das sind insbesondere gips- und asbest- oder<br />

asbestzementhaltige Baustoffe oder auch hydraulisch gebundene Holzfaserplatten (Rigips®,<br />

Eternit® etc.).<br />

Vor dem Abbruch sind aus dem Gebäude zu entfernen:<br />

- sämtliche Stoffe, die nicht Bauwerksbestandteile sind (Möbel, Elektrogeräte, etc)<br />

- kontaminiertes Mauerwerk<br />

- Dacheindeckung, Dachstuhl<br />

- je nach Bauwerkstatik die Fenster- und Türstöcke<br />

- Fenster, Türen (statisch nicht relevant)<br />

- Böden (Beläge und Unterkonstruktionen)<br />

- Asbestzementrohre, wenn statisch nicht relevant<br />

- Kabel, sonstige Installationen, Sanitäreinrichtungen (Therme, Badewanne, Toilette)<br />

- Rigips® mit Dämmmaterial<br />

- asbesthaltige Verkleidungen (Eternit® mit Latten)<br />

- Heraklith® hinter Gips (gemeinsam)<br />

Nicht aussortiert werden müssen:<br />

- Fliesen (keramische Materialien)<br />

Bei allen Teilabbrüchen ist bei der Trennung in Fraktionen ist auf die Erfordernisse der Statik<br />

Rücksicht zu nehmen. Kann eine vorherige Entfernung von oben genannten Bauwerksteilen nicht<br />

erfolgen, ist die Trennung im Zuge des Abbruchs durchzuführen.<br />

Anzumerken ist, dass diese Vorgangsweise auch bei vorgesehenem Abtransport des Materials<br />

anzustreben ist, da eine getrennte Erfassung im Allgemeinen eine bessere Qualität des<br />

Recyclingmaterials erwarten lässt als eine nachträgliche Sortierung.<br />

Getrennt zu erfassen ist jedenfalls Asphalt. Wenn möglich zu separieren ist auch Betonabbruch,<br />

da hier Recyclingmaterial mit besseren bautechnischen Eigenschaften erhalten werden kann als<br />

dies bei gemischtem Bauschutt möglich ist.<br />

Vor Aufgabe auf den Brecher sind nicht mineralische Anteile (z.B. Heraklith®, Kabelreste, Teer-<br />

und Bitumenpappen) sowie gips- und asbestzementhaltige Baustoffe (z.B. Gipskartonplatten,<br />

Eternit®) so weit wie möglich auszusortieren. Eine Aussortierung nach dem Brechvorgang ist<br />

zumeist wegen der geringen Stückgröße der erhaltenen Teile nicht möglich. Dennoch soll eine<br />

Handsortierung nachgeschaltet werden, um Stücke mit ausgeprägter Längendimension<br />

(Holzbretter, kurze Stücke Bewehrungseisen usw.), die unzerkleinert durch den Brecher gegangen<br />

sind, ausscheiden zu können. Eisenmetallteile werden nach dem Brecher auch über<br />

Gugler gesmbH, www.gugler.at ; Pos architekten www.pos-architecture.com ; <strong>IBO</strong> www.ibo.at ; alchemia nova<br />

www.alchemia-nova.net ; New Energy Consulting, www.newenergyconsulting.at Seite 101/310

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