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Endbericht - IBO

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4.5.3. Sortenreinheit<br />

4.5.3.1. Vorsortierung<br />

Die Voraussetzung für die Verwertung von Bauschutt als Recycling- Baustoff ist eine gute<br />

Vorsortierung bereits auf der Baustelle. Jede Vermischung mit anderen Fraktionen erschwert das<br />

Recycling, bedingt Downcycling oder verhindert jegliches Recycling.<br />

Durch eine sortenreine Erfassung von mineralischem Bauschutt kann eine nachgeschaltete<br />

manuelle oder automatische Sortierung eingespart werden. Eine fehlende Sortierung an Ort und<br />

Stelle kann durch eine Aufbereitungsanlage auch nicht mehr wettgemacht werden, wie eine Reihe<br />

von Untersuchungen zeigen (z.B. SCHACHERMAYER et al, 1998 oder SINDT et al, 1997): Die<br />

stoffliche Qualität des Inputs bestimmt die stoffliche Qualität der Sortierprodukte.<br />

4.5.3.2. Materialvielfalt<br />

Beim Abbruch von Gründerzeithäusern treten aufgrund ihres hohen Ziegelanteils und geringen<br />

Verunreinigungen kaum Probleme auf, bei Gebäuden aus der Nachkriegszeit hingegen, die<br />

vermehrt aus Beton- und Gipsbauteilen, Verbundbauweisen etc. bestehen, Verunreinigungen mit<br />

Teerpappe etc. aufweisen, ist die Trennung der beim Abbruch anfallenden Materialien weit<br />

anspruchsvoller und in Folge können geringere Mengen des beim Abbruch konventioneller<br />

Gebäude anfallenden Bauschutts dem Recycling zugeführt werden.<br />

4.5.3.3. Behandlungen<br />

Eine wichtige Rolle für die Recyclierbarkeit eines Materials spielen allfällige Beschichtungen,<br />

Imprägnierungen, Klebstoffe, Brandschutzmittel oder sonstige Zusatzstoffe. Entweder entstehen<br />

dadurch Materialverbunde, welche das Recycling erschweren oder verhindern (z.B. Bitumenanstriche<br />

auf Beton, Holzschutzmittelbehandlung von Holz) oder es entstehen Probleme, weil die<br />

Inhaltsstoffe nicht bekannt sind. Die Lösung für das erste Problem besteht darin, entweder<br />

Materialverbunde herzustellen, welche keinen negativen Einfluss auf das Recycling haben (z.B.<br />

schadstofffreie Beschichtungen auf Holz) oder andere konstruktive Lösungen zu wählen. Der<br />

zweite Fall kann nur durch Verzicht auf Materialien, deren Inhaltsstoffe nicht bekannt sind oder<br />

eine verpflichtende Deklaration der Inhaltsstoffe für alle Baumaterialien auf gesetzlicher Ebene<br />

gelöst werden.<br />

4.5.3.4. Altlasten<br />

Unter dem Aspekt des Recyclings sind Altlasten neben ihrem toxischen Potenzial aus einem<br />

weiteren Grund problematisch: Die schadstofffreien Ersatzprodukte können nicht mit Sichtkontrolle<br />

von den alten Materialien unterschieden werden. Cadmiumfreie PVC-Fenster und –Rohre können<br />

nur über chemische Analysen oder über Rückschlüsse aus dem Einbaujahr von cadmiumhältigen<br />

PVC-Produkten unterschieden werden. Eine ähnliche Situation liegt bei Faserzementplatten der<br />

alten und neuen Generation vor.<br />

4.6. Schlussfolgerungen zu den Demontage und<br />

Verwertungsverfahren, Recyclierungspotential und<br />

Handlungsbedarf<br />

In Österreich können die gesetzlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich als sehr gut angesehen<br />

werden.<br />

Alle Stoffe aus dem Bauwesen, die beim Abbruch, aber auch beim Neubau von Gebäuden<br />

(nämlich in Form von Bodenaushub und den Abfällen die durch Verschnitte oder Bruch auf der<br />

Baustelle) anfallen, müssen gesetzeskonform entsorgt werden. Dies geschieht durch<br />

Wiederverwertung (Recyclierung), Verbrennung oder Deponierung.<br />

Voraussetzung für einen recyclinggerechten Rückbau und eine anschließende Verwertung ist die<br />

Klarheit über die Materialien, die in einem Gebäude verbaut sind. Das fehlende Wissen über die<br />

materielle Zusammensetzung von Gebäuden erschwert den Rückbau und die sortenreine<br />

Trennung der Baustoffe.<br />

Gugler gesmbH, www.gugler.at ; Pos architekten www.pos-architecture.com ; <strong>IBO</strong> www.ibo.at ; alchemia nova<br />

www.alchemia-nova.net ; New Energy Consulting, www.newenergyconsulting.at Seite 125/310

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