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Endbericht - IBO

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9.2.2.5. Rückbau (Trennbarkeit und Materialvielfalt)<br />

9.2.2.5.1. Trennbarkeit<br />

Die sortenreine Trennung von Baustoffschichten ist Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling<br />

bzw. für eine problemlose Entsorgung. Die Wahl der entsprechenden Fügetechnik ist daher bereits<br />

in der Planung von größter Bedeutung für den späteren Rückbau. Grundsätzlich ist der Aufwand<br />

maßgeblich für die Entscheidung, ob ein geordneter Rückbau erfolgt.<br />

Der Aufwand für die Trennbarkeit einer Schicht könnte entsprechend der folgenden Tabelle in 5<br />

Stufen unterteilt werden:<br />

1 Verbindung ist lösbar (zerstörungsfreie Trennung): Geschichtete Verbindungen<br />

oder Formschluss (eingeschnappt, eingehängt, geklemmt, gesteckt, etc.)<br />

2 Verbindung ist bedingt lösbar (zerstörungsfreie Trennung mit Aufwand) oder stoffliche<br />

Trennung der Schichten ist einfach möglich:<br />

Kraftschlüssige Verbindungen, z.B. Abschrauben von Holzverschalungen, Lösen<br />

von Folien, Demontage von Alu-Fassaden, Gipsplatten im Trockenausbau, genagelter<br />

Fußbodenbelag, Holzbalkendecke, Brettsperrholzdecke ohne Aufbeton, etc.<br />

Absaugen von Materialien, die in eine Konstruktion eingeblasen wurden<br />

3 Eine stoffliche Trennung ist mit mittlerem Aufwand durchführbar, üblich bzw. wirtschaftlich<br />

innovativ möglich: z.B. Abschlagen von Putzen, die nur mechanisch am<br />

Untergrund haften bzw. leicht zu lösen sind, Ablösen von mit Haftklebstoffen<br />

verlegten Bodenbelägen vom Estrichen.<br />

Eine stoffliche Trennung ist nur bis zu einem gewissen Grad erforderlich: z.B. rein<br />

mineralische Wandaufbauten wie vermörteltes und verputztes Ziegelmauerwerk.<br />

4 Eine stoffliche Trennung ist zwar möglich, aber nur mit großem Aufwand (Stoffschluss):<br />

wie z.B. das Abschlagen von gut anhaftenden Putzen, Brettsperrholzdecke<br />

mit Aufbeton, flächig verklebter Bodenbelag, Estrichtrennfolien.<br />

5 Verbindungen ist nur mit Schädigung oder Zerstörung der Fügeteile lösbar<br />

(Stoffschluss): z.B. geschweißte und geklebte Verbindungen, Sandwichmaterialien,<br />

geklebte und gedübelte Wärmedämmfassaden, Armierungsgewebe, aufgeflämmte<br />

Bitumenbahnen, EPS-Beton, Holzwolledämmplatten.<br />

Nur die ersten beiden Stufen entsprechen den Anforderungen einer lösbaren bzw. bedingt<br />

lösbaren Verbindung gemäß Definitionen im Kapitel 5.2.3 Parameter für die konstruktive<br />

Ausführung. Hier besteht prinzipiell die Möglichkeit der Wiederverwendung bzw.<br />

Wiederverwertung. Ab Stufe 3 ist nur eine stoffliche Trennung und damit nur eine stoffliche<br />

Verwertung der Schichten möglich.<br />

Bei der Beurteilung der Trennbarkeit von Baukonstruktionen als eigene Bewertungskategorie<br />

stehen zwei Fragen im Vordergrund:<br />

a. Aggregation der Trennbarkeit der einzelnen Schichten<br />

b. Redundanz mit den Bewertungskategorien „Wiederverwendung“, „Recycling“, „Verbrennung“<br />

und „Ablagerung“<br />

Ad a) Innerhalb einer Baukonstruktion können einzelne Schichten sehr gut voneinander trennbar<br />

sein, andere gar nicht. Wie soll daher die Konstruktion insgesamt bewertet werden? Eine<br />

Möglichkeit wäre die Anzahl der trennbaren Schichten zu bewerten. Dabei wird aber übersehen,<br />

dass z.B. die Trennbarkeit von zwei Schichten wegen ihres problematischen Verhaltens oder der<br />

großen Einsatzmenge von besonderer Bedeutung für die Recyclierbarkeit der Konstruktion wären.<br />

Zweiteres würde für eine Bewertung der Menge der trennbaren Schichten sprechen, besonders<br />

problematisches Verhalten von nicht trennbaren Schichten wird aber auch dadurch nicht<br />

berücksichtigt. Auch umgekehrt kann es tlw. unerheblich sein, ob Schichten voneinander getrennt<br />

werden können, z.B. wenn sie gemeinsam wiederverwendet, verwertet oder unproblematisch<br />

entsorgt werden können.<br />

Ad b) Die Trennbarkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Einstufung von Bauteilschichten in<br />

den Bewertungskategorien „Recycling“, „Verbrennung“ und „Ablagerung“. Nicht trennbare<br />

Schichten werden nicht wiederverwendbar sein, die Recyclierbarkeit wird herabgesetzt, wenn sich<br />

auf dem recyclierbaren Material Verunreinigungen mit anderen Materialien befinden.<br />

Gugler gesmbH, www.gugler.at ; Pos architekten www.pos-architecture.com ; <strong>IBO</strong> www.ibo.at ; alchemia nova<br />

www.alchemia-nova.net ; New Energy Consulting, www.newenergyconsulting.at Seite 243/310

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