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Endbericht - IBO

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hinweg weder bei Errichtung noch bei Nutzung oder Abriss insbesondere durch folgende Einflüsse<br />

übermäßig stark auf die Umweltqualität oder das Klima auswirkt:<br />

- a) Freisetzung giftiger Gase,<br />

- b) Emission von gefährlichen Stoffen, flüchtigen organischen Verbindungen, Treibhausgasen<br />

oder gefährlichen Partikeln in die Innen- oder Außenluft, […]<br />

- d) Freisetzung gefährlicher Stoffe in Trinkwasser, Grundwasser, Meeresgewässer oder Boden,<br />

[…]“<br />

Die Umsetzung dieser Anforderungen ist in den harmonisierten Produktnormen zu regeln. Um<br />

horizontale Regelungen z.B. zu Prüfmethoden bemüht sich derzeit ein Technisches Komitee des<br />

CEN, CEN TC 351 „Release of dangerous substances“. Bis zur normativen Umsetzung hat die<br />

Einhaltung dieser Anforderungen bei Abriss, Recycling und Beseitigung praktisch keine Relevanz<br />

bei der Produktzulassung.<br />

Gugler gesmbH, www.gugler.at ; Pos architekten www.pos-architecture.com ; <strong>IBO</strong> www.ibo.at ; alchemia nova<br />

www.alchemia-nova.net ; New Energy Consulting, www.newenergyconsulting.at Seite 63/310

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