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Endbericht - IBO

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Unabhängig von der Herkunft der Schadstoffe, sind die möglicherweise belasteten Bauteile/<br />

Baustoffe und Einbauten zu erfassen bzw. technisch zu untersuchen.<br />

Die Probenahme erfolgt in der Regel durch<br />

- die Gewinnung von Bohrkernen (z.B. Deckenaufbauten, Fußböden, tragende Konstruktion aus<br />

Beton),<br />

- Abklopfen, Abschlagen (z.B. Mauerwerk, Wand- /Deckenverkleidungen),<br />

- Abspitzen (z.B. Holzteile, Dachstuhl, Flachdachaufbauten),<br />

- Auskratzen (z.B. Fugen, Flanschdichtungen)<br />

- Abwischen (z.B. Ruß, Feinstaub, Taubenkot)<br />

- Raumluftproben (z.B. Sporen, Keime, luftgetragene Fasern).<br />

Die technischen Untersuchungen sind so auszulegen, dass ein repräsentatives Bild über die<br />

Belastungssituation sowie eine verlässliche Mengenbilanz erstellt werden kann. Die Durchführung<br />

der technischen Untersuchung richtet sich nach den Arten und Mengen der verwendeten Bauteile<br />

und Einbauten sowie der jeweiligen Nutzungscharakteristiken. Vergleichbare Objekte bzw.<br />

Objektabschnitte können in der Regel stichprobenartig überprüft werden.<br />

Quelle: www.arbeitshilfen-recycling.de<br />

4.2.3.4. Abfallwirtschaftskonzept für Baustellen<br />

Mit einem Abfallwirtschaftskonzept wird das mit dem Bauvorhaben verbundene Abfallaufkommen<br />

zu einem möglichst frühen Zeitpunkt abgeschätzt und transparent gemacht. Durch rechtzeitige<br />

Kenntnis der Abfallzusammensetzung und der Abfallmengen können bereits in der Planungsphase<br />

ökologisch und ökonomisch vorteilhafte Abbruchtechniken, Trennsysteme sowie Vermeidungsund<br />

Verwertungswege identifiziert werden. Insbesondere der Vermeidung von Abfällen und der<br />

Getrennthaltung anfallender Abfallfraktionen ist besonderes Augenmerk zu widmen. Das<br />

Abfallwirtschaftskonzept schafft schon im Planungsstadium Kostentransparenz und bildet daher<br />

auch die Basis für eine zielgerichtete Ausschreibung der Abbruch- und Entsorgungsleistungen.<br />

Die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts für Baustellen ist nach bundesgesetzlichen<br />

Regelungen derzeit nicht verpflichtend. Im Land Salzburg wird durch das Salzburger<br />

Baupolizeigesetz bei größeren Bauvorhaben die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes<br />

bereits vorgeschrieben.<br />

Grundsätzlich ist ein Abfallwirtschaftskonzept für jedes Bauvorhaben geeignet, dringend zu<br />

empfehlen ist es jedenfalls für<br />

- die Errichtung bzw. den Abbruch von Bauwerken mit mehr als 5.000 m³ Brutto-Rauminhalt<br />

sowie<br />

- Linienbauwerke (Straßen und Eisenbahnstrecken) mit mehr als 1.000 m Länge.<br />

In allen genannten Fällen handelt es sich in der Regel um Bauvorhaben mit intensiver planerischer<br />

Vortätigkeit.<br />

Ein Abfallwirtschaftskonzept ist ein Planungsinstrument, das seine Wirkung nur entfalten kann,<br />

wenn es bereits vor Baubeginn vorliegt und während der Bauphase entsprechend umgesetzt wird.<br />

Die Inhalte des Abfallwirtschaftskonzepts für Baustellen können den Anforderungen eines<br />

Abfallwirtschaftskonzeptes nach dem Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz 2002 entnommen werden<br />

(vgl. § 10 Abs. 3 AWG 2002). Jedenfalls enthalten sollte ein Abfallwirtschaftskonzept für<br />

Baustellen:<br />

- eine bautechnische Darstellung des Bauvorhabens,<br />

- eine abfallrelevante Darstellung des Bauvorhabens einschließlich Maßnahmen zur<br />

Abfallvermeidung, Wiederverwendung, getrennten Sammlung und Behandlung der Abfälle<br />

- und organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften.<br />

-<br />

Erfahrungsgemäß kommt es bei großen Bauvorhaben immer wieder zu Missverständnissen, wer<br />

für die Einhaltung von Rechtsvorschriften zuständig ist (Bauherr, Generalauftragnehmer oder<br />

Gugler gesmbH, www.gugler.at ; Pos architekten www.pos-architecture.com ; <strong>IBO</strong> www.ibo.at ; alchemia nova<br />

www.alchemia-nova.net ; New Energy Consulting, www.newenergyconsulting.at Seite 73/310

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