Endbericht - IBO
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Unabhängig von der Herkunft der Schadstoffe, sind die möglicherweise belasteten Bauteile/<br />
Baustoffe und Einbauten zu erfassen bzw. technisch zu untersuchen.<br />
Die Probenahme erfolgt in der Regel durch<br />
- die Gewinnung von Bohrkernen (z.B. Deckenaufbauten, Fußböden, tragende Konstruktion aus<br />
Beton),<br />
- Abklopfen, Abschlagen (z.B. Mauerwerk, Wand- /Deckenverkleidungen),<br />
- Abspitzen (z.B. Holzteile, Dachstuhl, Flachdachaufbauten),<br />
- Auskratzen (z.B. Fugen, Flanschdichtungen)<br />
- Abwischen (z.B. Ruß, Feinstaub, Taubenkot)<br />
- Raumluftproben (z.B. Sporen, Keime, luftgetragene Fasern).<br />
Die technischen Untersuchungen sind so auszulegen, dass ein repräsentatives Bild über die<br />
Belastungssituation sowie eine verlässliche Mengenbilanz erstellt werden kann. Die Durchführung<br />
der technischen Untersuchung richtet sich nach den Arten und Mengen der verwendeten Bauteile<br />
und Einbauten sowie der jeweiligen Nutzungscharakteristiken. Vergleichbare Objekte bzw.<br />
Objektabschnitte können in der Regel stichprobenartig überprüft werden.<br />
Quelle: www.arbeitshilfen-recycling.de<br />
4.2.3.4. Abfallwirtschaftskonzept für Baustellen<br />
Mit einem Abfallwirtschaftskonzept wird das mit dem Bauvorhaben verbundene Abfallaufkommen<br />
zu einem möglichst frühen Zeitpunkt abgeschätzt und transparent gemacht. Durch rechtzeitige<br />
Kenntnis der Abfallzusammensetzung und der Abfallmengen können bereits in der Planungsphase<br />
ökologisch und ökonomisch vorteilhafte Abbruchtechniken, Trennsysteme sowie Vermeidungsund<br />
Verwertungswege identifiziert werden. Insbesondere der Vermeidung von Abfällen und der<br />
Getrennthaltung anfallender Abfallfraktionen ist besonderes Augenmerk zu widmen. Das<br />
Abfallwirtschaftskonzept schafft schon im Planungsstadium Kostentransparenz und bildet daher<br />
auch die Basis für eine zielgerichtete Ausschreibung der Abbruch- und Entsorgungsleistungen.<br />
Die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzepts für Baustellen ist nach bundesgesetzlichen<br />
Regelungen derzeit nicht verpflichtend. Im Land Salzburg wird durch das Salzburger<br />
Baupolizeigesetz bei größeren Bauvorhaben die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes<br />
bereits vorgeschrieben.<br />
Grundsätzlich ist ein Abfallwirtschaftskonzept für jedes Bauvorhaben geeignet, dringend zu<br />
empfehlen ist es jedenfalls für<br />
- die Errichtung bzw. den Abbruch von Bauwerken mit mehr als 5.000 m³ Brutto-Rauminhalt<br />
sowie<br />
- Linienbauwerke (Straßen und Eisenbahnstrecken) mit mehr als 1.000 m Länge.<br />
In allen genannten Fällen handelt es sich in der Regel um Bauvorhaben mit intensiver planerischer<br />
Vortätigkeit.<br />
Ein Abfallwirtschaftskonzept ist ein Planungsinstrument, das seine Wirkung nur entfalten kann,<br />
wenn es bereits vor Baubeginn vorliegt und während der Bauphase entsprechend umgesetzt wird.<br />
Die Inhalte des Abfallwirtschaftskonzepts für Baustellen können den Anforderungen eines<br />
Abfallwirtschaftskonzeptes nach dem Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz 2002 entnommen werden<br />
(vgl. § 10 Abs. 3 AWG 2002). Jedenfalls enthalten sollte ein Abfallwirtschaftskonzept für<br />
Baustellen:<br />
- eine bautechnische Darstellung des Bauvorhabens,<br />
- eine abfallrelevante Darstellung des Bauvorhabens einschließlich Maßnahmen zur<br />
Abfallvermeidung, Wiederverwendung, getrennten Sammlung und Behandlung der Abfälle<br />
- und organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften.<br />
-<br />
Erfahrungsgemäß kommt es bei großen Bauvorhaben immer wieder zu Missverständnissen, wer<br />
für die Einhaltung von Rechtsvorschriften zuständig ist (Bauherr, Generalauftragnehmer oder<br />
Gugler gesmbH, www.gugler.at ; Pos architekten www.pos-architecture.com ; <strong>IBO</strong> www.ibo.at ; alchemia nova<br />
www.alchemia-nova.net ; New Energy Consulting, www.newenergyconsulting.at Seite 73/310