30.07.2013 Aufrufe

Endbericht - IBO

Endbericht - IBO

Endbericht - IBO

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.3.4. Baustellenabfälle<br />

Unter Baustellenabfällen versteht man üblicherweise vermischte Abfälle von Baustellen, wie Holz,<br />

Metalle, Kunststoffe, Glas, Pappe, organische Reste und Sperrmüll mit einem geringen Anteil an<br />

mineralischen Stoffen.<br />

Die getrennte Erfassung sortenreiner Fraktionen auf Baustellen ist generell wichtig, um dadurch<br />

die stoffliche Verwertbarkeit der Fraktionen zu ermöglichen. Bei jeder gemischten Sammlung mit<br />

mineralischen Komponenten steigt der Grad der Verunreinigungen und sinken die Möglichkeiten<br />

für eine stoffliche Verwertung. Aus diesem Grund ist eine möglichst weitgehende getrennte<br />

Erfassung bereits am Anfallsort anzustreben (auf die Verpflichtungen gemäß<br />

Baurestmassentrennverordnung wird hingewiesen).<br />

Sortierung:<br />

Gefährliche Abfälle, wie Batterien, Farb- und Lackabfälle, Altöle, Leuchtstoffröhren,<br />

Elektroaltgeräte, Asbestabfälle, sowie mineralische Fraktionen sind grundsätzlich bereits an der<br />

Baustelle getrennt zu sammeln.<br />

Unabhängig von der Größe des Bauvorhabens sind darüber hinaus folgende Fraktionen entweder<br />

direkt auf den Baustellen oder durch eine anschließende Sortierung und Separation entsprechend<br />

aufzutrennen und einer nachfolgenden spezifischen Behandlung zuzuführen:<br />

- Papier-Verpackungen und Kartonagen<br />

- Kunststoffverpackungen und -folien<br />

- Styropor<br />

- Metallverpackungen<br />

- Sonstige Altmetalle<br />

- Unbehandeltes Holz (Kisten und Paletten)<br />

- Kunststofffenster (bei größerem Aufkommen)<br />

- Rohre (bei größerem Aufkommen)<br />

- Asbestzementprodukte<br />

- Sortierfraktion Ersatzbrennstoffe (verunreinigte Kunststoffabfälle, nicht gesondert erfasste<br />

Nichtverpackungskunststoffabfälle, verunreinigtes Papier und Kartonagen, organisches Isolier-<br />

und Dämmmaterial, behandelte Hölzer, organische Verbundbaustoffe)<br />

- Restfraktion (ist der SN 91206 „Baustellenabfälle (kein Bauschutt)“ bzw. dem Code 17 09 04<br />

„gemischte Bau- und Abbruchabfälle“ zuzuordnen)<br />

4.3.4.1. Lagerung:<br />

Baustelle:<br />

Die Lagerplätze bzw. die Sammelbehälter für die unterschiedlichen Fraktionen sind zur<br />

Verhinderung falscher Zuordnungen deutlich zu kennzeichnen. Für die Lagerung gefährlicher<br />

Abfälle sind dichte, witterungsgeschützte Behälter zu verwenden.<br />

Lagerplatz (Bauhof im Bauunternehmen) bzw. Umschlag- und Sortierplätze:<br />

In Ergänzung zu den Anforderungen auf der Baustelle hat die Lagerung der sortierten<br />

Baustellenabfälle ausschließlich auf befestigten Flächen zu erfolgen.<br />

Auf der Baustelle und bei der Sortierung sind emissionsmindernde Maßnahmen bezüglich Staub<br />

(z.B. durch geringe Fallhöhen, geschlossene Materialabwurfschächte bzw. Befeuchtung des<br />

Inputmaterials) und Maßnahmen gegen Windverfrachtung (durch Sammlung in Behältern und<br />

Abdeckungen) zu setzen.<br />

4.3.4.2. Transport:<br />

Getrennt erfasste Materialien sind auch während des Transportes getrennt zu halten.<br />

Übergabe / Behandlung:<br />

Die Übergabe bzw. Behandlung von Abfällen darf gem. § 15 AWG 2002 nur an entsprechend<br />

berechtigte Unternehmen erfolgen. Die Abgabe an Privatpersonen ist daher nicht zulässig.<br />

Gugler gesmbH, www.gugler.at ; Pos architekten www.pos-architecture.com ; <strong>IBO</strong> www.ibo.at ; alchemia nova<br />

www.alchemia-nova.net ; New Energy Consulting, www.newenergyconsulting.at Seite 93/310

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!